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Fall Schwaben Augsburg
Überraschendes Urteil ärgert Bamberg und freut Bayreuth
Björn Schönwiesner (links), Sturmkollege Timm Strasser und Betreuer Simon Schmoll drücken Bambergs Laune nach dem 0:2 gegen Schwaben Augsburg treffend aus.
Die Bamberger (von links Björn Schönwiesner, Timm Strasser und Individualtrainer Simon Schmoll) hatten das Heimspiel gegen Schwaben Augsburg mit 0:2 verloren. Nach einem erneuten Sportgerichts-Urteil bleibt es auch dabei. // Sascha Dorsch
Bayreuth/Bamberg – Überraschende Wende im Fall des TSV Schwaben Augsburg: Der Neuling hatte zunächst vier Regionalliga-Spiele am grünen Tisch verloren, nun aber Erfolg mit seinem Einspruch. Was das für die oberfränkischen Vereine bedeutet.

Wie der Bayerische Fußball-Verband (BFV) mitteilt, habe das Verbands-Sportgericht "der Berufung des TSV Schwaben Augsburg in Teilen stattgegeben und die im Urteil des Sportgerichts Bayern zunächst vorgenommenen Wertungen von vier Partien der laufenden Saison in der Regionalliga Bayern zu Gunsten des Gegners aufgehoben. Damit behalten die Siege der Fuggerstädter gegen den  FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1), den SV Wacker Burghausen (3:2) und den FC Eintracht Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit".

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Allerdings könnte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Denn die beteiligten Vereine haben noch die Möglichkeit, das ständige Schiedsgericht am OLG Nürnberg anzurufen. Deshalb möchte sich der BFV zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu Inhalten der Urteilsbegründung aus dem Berufungsverfahren äußern.

In der Pressemitteilung des BFV heißt es weiter: "Schweinfurt, Burghausen und Türkgücü München sowie Bamberg hatten den Verstoß des TSV Schwaben Augsburg gegen Paragraf 25 (2) der Regionalliga-Ordnung zunächst beim zuständigen Sportgericht Bayern angezeigt. In dem Statut heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben." Gegen diese Regelung hatte der Neuling TSV Schwaben Augsburg wohl mangels Kenntnis verstoßen.

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Regelung verstößt offenbar gegen EU-Recht

Dennoch wollte der Augsburger Traditionsverein den Verlust von zwölf Punkten, der ihn von Rang 10 auf einen Abstiegsplatz zurückgeworfen hätte, nicht akzeptieren und engagierte die erfahrenen Juristen der renommierten Sportrechtskanzlei Schickhardt. Diese argumentierten nun offenbar erfolgreich, dass die U23-Regelung gegen das europäische Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße.

Auch bei den beiden oberfränkischen Regionalligisten wartete man gespannt auf das Urteil des Verbandssportgerichts. Bei der SpVgg Bayreuth löste die Entscheidung Freude aus, hat doch Spitzenreiter FC Schweinfurt weiterhin "nur" sechs statt neun Punkte Vorsprung.  Den können die Altstädter schon am Freitag mit einem Heimspiel gegen Aschaffenburg halbieren und sich damit im Meisterschaftsrennen zurückmelden.

Enttäuschung dagegen beim FC Eintracht Bamberg. Denn das Team von Trainer Jan Gernlein hatte fest mit den drei Sportgerichtspunkten aus dem mit 0:2 verlorenen Spiel gegen Schwaben Augsburg und den Sprung auf einen Relegationsplatz gerechnet. Doch nun verharren die Domreiter weiter auf dem vorletzten Tabellenrang der Regionalliga Bayern und können nur auf eine erneute Wende im Fall Schwaben Augsburg hoffen.

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