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Frauen im Konflikt
Abtreibung? „Keine Frau macht sich das einfach“
Freya Zechmair berät Frauen, die an einen  Schwangerschaftsabbruch denken.
Freya Zechmair berät Frauen, die an einen Schwangerschaftsabbruch denken. // Ronald Rinklef
Bamberg – Vor dem Abbruch ihrer Schwangerschaft müssen Frauen zu Freya Zechmair. Die Bambergerin verurteilt nicht. Aber sie will Gründe hören.

Nichts an dieser Frage lässt sich bagatellisieren: Den Embryo im Bauch behalten und zur Welt bringen? Oder ihn abtreiben? „Diese Entscheidung macht sich keine Frau leicht“, sagt Freya Zechmair.

Wer Freya Zechmair um ein Schwangerschaftskonfliktgespräch bittet, der zieht einen Abbruch seiner Schwangerschaft zumindest in Betracht. Freya Zechmair arbeitet beim Beratungsverbund pro familia in Bamberg.

Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe

Das Gespräch mit ihr ist keine Frage des Wollens. Das Gespräch mit Freya Zechmair ist für schwangere Frauen eine Frage des Müssens. Der Gesetzgeber schreibt es ihnen vor.

Der Abbruch einer Schwangerschaft erfüllt in Deutschland einen Straftatbestand. So steht es im Strafgesetzbuch, Paragraf 218. Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Allerdings formuliert das Gesetz auch Voraussetzungen, unter denen der Abbruch straffrei bleibt. Das Gespräch bei einer Schwangerenkonfliktberatung gehört zu diesen Voraussetzungen.

Ängste und Zweifel

Diese Regelung verleiht Beratern und Beraterinnen wie Freya Zechmair vordergründig Macht über die Frauen. Falsch, sagt Freya Zechmair. „Man muss sich den Schein bei mir nicht durch wohlgefälliges Verhalten verdienen.“

Aber die Frauen müssen ihre Gründe nennen, warum sie einen Abbruch ihrer Schwangerschaft in Erwägung ziehen. Das klingt nach wenig und kann doch riesige Überwindung kosten.

Welche Gründe die Frauen vorbringen

Zwei von drei Frauen, das schätzt Zechmair, kommen ins Beratungsgespräch mit einer verfestigten Meinung: „Sie haben sich für einen Abbruch entschieden.“
Die anderen Frauen schwanken.

Die Beweggründe, Ängste und Zweifel sind so vielfältig wie die Frauen und ihre Lebensumstände selbst. Den Gedanken an eine Abtreibung begründen Frauen gegenüber Zechmair mit der Angst vor finanzieller Überforderung.

Andere glauben, Schwangerschaft und Kind psychisch nicht gewachsen zu sein. Zechmair erlebt Frauen, die bereits Kinder haben und sich kein weiteres mehr vorstellen können.

In Zechmairs Beratungszimmer sitzen Frauen, die chronisch erkrankt sind oder deren Beziehungen zerrüttet oder zerbrochen sind. Frauen, die um Job und Einkommen fürchten. Und es gibt Frauen, zu deren Idee vom Leben ein Kind einfach nicht dazugehört.

Keine einfachen Antworten auf schwierige Fragen

Zechmair muss ihre Gespräche in dem Bemühen führen, „zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“. So verlangt es der Gesetzgeber von ihr. Freya Zechmair maßt sich kein Urteil über die Frauen an. Sie unterscheidet nicht zwischen legitimen und nicht legitimen Gründen. Sie gibt auf schwierige Fragen keine einfachen Antworten.

Sie darf die Frauen auch nicht in eine bestimmte Richtung drängen. Der Gesetzgeber verbietet es ihr. Was sie dagegen soll: Gemeinsam mit der Schwangeren eine Perspektive für ein Leben mit Kind entwickeln. Deshalb versorgt Zechmair die Frauen auch mit Informationen, zu staatlichen Unterstützungsleistungen etwa.

Das Ziel: eine gewissenhafte Entscheidung

Vor allem aber hört Freya Zechmair den Frauen zu. Manchmal fragt sie nach, will einen Gedanken besser verstehen. Die Frauen sollen ihre Argumente frei entfalten und im Dialog mit ihr prüfen. Dafür ist Freya Zechmair da. Deshalb hört sie zu, deshalb fragt sie nach. „Nur wenn die Entscheidung gründlich durchdacht ist, ist es eine gute und gewissenhafte Entscheidung“, sagt Zechmair.

Allein die gedankliche Beschäftigung mit einem Schwangerschaftsabbruch ist eine Zumutung. Sie zwingt den Frauen die großen, aus dem Alltag oft verbannten Fragen des Lebens auf.

In Konflikt treten religiöse und ethische Überzeugungen, gesellschaftliche Ansprüche und alltagspragmatische Zwänge.

Das Selbstbestimmungsrecht der Frau stößt auf das Lebensrecht ungeborenen Lebens. Es gibt keine leichten Antworten auf diese Fragen: „Man muss sich ihnen trotzdem stellen“, sagt Zechmair.

Abtreibungsgegner demonstrieren vor Beratungsstellen

Zu ihr kommen Frauen, die mit sich und ihrer Entscheidung im Reinen sind. Andere ringen mit Scham und dem Gefühl, etwas abgrundtief Schlechtes zu tun.

Wer schwangeren Frauen in einer existenziellen Konfliktsituation zur Seite steht, macht sich nicht nur Freunde. Zechmair kennt Beratungsstellen und Arztpraxen, vor denen regelmäßig Abtreibungsgegner demonstrieren. „Lebensschützer“, so nennen sich die Aktivisten. „In Bamberg haben wir diese Erfahrung zum Glück noch nicht gemacht“, sagt Freya Zechmair.

Paragraf 219a wurde gestrichen

Politisch stehen die Zeichen auf Liberalisierung. Das unterscheidet Deutschland von Ländern wie Polen oder den Vereinigten Staaten. Dort wurden Rechte von Frauen zuletzt beschnitten, ihr Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch teilweise massiv erschwert.

In den Vereinigten Staaten ist die Abtreibungsfrage Teil eines     unversöhnlichen Kulturkampfs geworden.
In den Vereinigten Staaten ist die Abtreibungsfrage Teil eines unversöhnlichen Kulturkampfs geworden. // Steve Helber, dpa

Dagegen hat der Deutsche Bundestag erst im Juni den Paragrafen 219 a gestrichen. Künftig machen sich Ärztinnen und Ärzte nicht mehr strafbar, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche sachlich informieren. Für Zechmair ein „überfälliger Schritt“.

Inzwischen hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sogar den Paragrafen 218 zur Disposition gestellt. Eine Kommission soll erörtern, ob sich das Abtreibungsrecht auch außerhalb des Strafrechts regeln ließe. „Ich könnte mir das gut vorstellen. Es wäre ein wichtiges Signal an die Frauen“, sagt Zechmair.

Manchmal fließen auch Tränen im Gespräch

Die Pflicht zu einer Beratung wäre für Zechmajr aber selbst dann nicht verhandelbar: „Eine Beratung ist wichtig für die Frauen. Nur so können sie zu einer stimmigen Entscheidung kommen.“

Im Beratungszimmer von Freya Zechmair werden schwere Gedanken gewälzt, Argumente und Gegenargumente erörtert, den Gefühlen wird Raum gegeben. Manchmal geht es eher nüchtern zu, mal fließen Tränen.

Freya Zechmair: "Die Entscheidung trifft die Frau" 

Wie sich die Frauen am Ende entscheiden, erfährt Freya Zechmair in der Regel nicht: „Die Entscheidung trifft die Frau.“

Wichtig für Freya Zechmair ist, dass die Frauen ihre Entscheidung gut informiert getroffen haben, gewissenhaft und ohne äußeren Druck.

 

Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

Strafbarkeit Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten allerdings Ausnahmen: die Beratungsregel und die Indikationsregel.

Beratungsregel Die Schwangere muss sich mindestens drei Tage vor einem Abbruch in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Sie muss der Ärztin oder dem Arzt eine Beratungsbescheinigung vorzulegen. Außerdem muss eine Ärztin oder ein Arzt den Abbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen.

Indikationsregel Straflos bleibt der Schwangerschaftsabbruch auch, wenn bestimmte rechtfertigende Indikationen vorliegen: Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht. Eine kriminologische Indikation ist gegeben, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt, also zum Beispiel einer Vergewaltigung, beruht.

Statistik Für das Jahr 2021 weist das Statistische Bundesamt 11.344 Schwangerschaftsabbrüche in Bayern aus. In knapp 95 Prozent davon griff die Beratungsregel.

 

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