8Nichts wird gewöhnlich sein an diesem 19. Dezember. Nicht der Anlass, denn die für diesen Tag anberaumte Sitzung des Bamberger Stadtrats firmiert als „Sondersitzung“. Nicht die Uhrzeit, denn statt wie üblich am Nachmittag beginnt die Vollsitzung morgens um neun. Und auch nicht der Besuch, denn angekündigt hat sich der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Wir haben den Minister eingeladen und sind froh, dass er nach Bamberg kommt“, sagt Oberbürgermeister Andreas Starke im Gespräch mit dem Fränkischen Tag.
Die von Starke kurzfristig anberaumte Sondersitzung im Allgemeinen und die Rede Herrmanns im Besonderen werden ein einziges Thema variieren: die Zukunft des Bamberger Ankerzentrums. Was genau Herrmann vor dem Stadtrat sagen wird, kann er zum jetzigen Zeitpunkt selbst noch nicht wissen. Nach Angaben von Starke laufen die Verhandlungen zwischen Stadt und Freistaat in den kommenden Tagen unverändert weiter. Aber mit Sondersitzung und Besuch senden Starke und Herrmann ungeachtet dessen eine Botschaft. Sie lautet: Wir schaffen das!
Ankerzentrum: OB Andreas Starke spricht von Durchbruch
Tatsächlich wähnt Starke die Verhandlungen zwischen Stadt und Freistaat auf der Zielgeraden: „Wir haben eine grundsätzliche Einigung.“
Details, so Starke, würden derzeit noch auf Arbeitsebene geklärt. Dort geht es insbesondere um die Fragen einer zeitlichen Befristung des Ankerzentrums sowie seiner Kapazitätsgrenze. Derzeit sind rund 1500 Menschen im Bamberger Ankerzentrum untergebracht. In dieser Größenordnung könnte sich dem Vernehmen nach auch die künftige Höchstgrenze bewegen. Von weiteren Zuweisungen Geflüchteter blieb die Stadt auch in Zukunft unberührt.
Der neue Vertrag würde das Ankerzentrum nicht beenden
Das letzte Wort über den Vertrag zwischen Stadt und Freistaat hat der Bamberger Stadtrat. In der Sondersitzung bekommt er Gelegenheit, das Verhandlungsergebnis zu diskutieren und anschließend darüber abzustimmen. Starke rechnet mit „vereinzelten Gegenstimmen“, nicht aber mit einer Zurückweisung des Vertragsentwurfs.
Der Vertrag würde die Vereinbarung ablösen, die Stadt und Freistaat 2015 geschlossen haben. Darin verständigten sich beide Parteien darauf, dass der Betrieb des Ankerzentrums spätestens zum 31. Dezember 2025 enden soll. So wird es nicht kommen. Der neue Vertrag zwischen Stadt und Freistaat wird das Ankerzentrum nicht beenden. Im Gegenteil, er schreibt die Existenz des Ankerzentrums auf Jahre hinweg fort.
Nur die Bedingungen wären neu. Zu einer „entscheidenden und unverzichtbaren Grundvoraussetzung“ eines Weiterbetriebs hat Starke den Erwerb des Grundstücks erhoben. Als Eigentümerin, so der dahinterstehende Gedanke, hätte die Stadt bei künftigen Verhandlungen mit dem Freistaat ein größeres Gewicht. Gleichzeitig würde ein Kauf des Geländes in die Stadtgesellschaft das Signal senden, dass der Weiterbetrieb des Ankerzentrums tatsächlich endlich ist. Später möchte die Stadt das Gelände unter anderem für die Entwicklung von Wohnraum nutzen.
Der Freistaat pocht auf Weiterbetrieb des Ankerzentrums
Der Freistaat hat sich mit diesem Szenario arrangiert. Eigene Ansprüche auf das Gelände, das er derzeit ohne finanzielle Gegenleistung von der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) zur Verfügung gestellt bekommt, erhebt der Freistaat nicht. Lediglich das Ankerzentrum möchte der Freistaat auf dem Gelände weiterhin betreiben.
Die Stadt hat dem Freistaat zugesichert, als künftige Eigentümerin dem Freistaat das Gelände für einen noch zu definierenden Zeitraum ebenfalls mietzinsfrei zu vermieten. Im Gegenzug hat Herrmann der Stadt inzwischen versichert, dass eine zinsfreie Überlassung des Geländes kommunalrechtlich nicht beanstandet werden könne. Diese an diesem Montag (8. Dezember) telefonisch von Herrmann gemachte Zusicherung war für Starke der „Schlüssel zum Kompromiss".
Laut Starke ist der Weg frei für den Ankauf des Grundstücks
Damit hängt der Kauf des Geländes an einer letzten Voraussetzung. Auch die BImA als Eigentümerin des Grundstücks müsste auf eigene Ansprüche verzichten. „Überraschend für die Stadt“, wie Starke sagt, hat die BImA einen Bundesbedarf angemeldet. In 70 Wohneinheiten möchte der Bund künftig Bedienstete unterbringen.
Starke sieht darin kein unlösbares Problem. Die Stadt beabsichtigt, unmittelbar nach dem Grundstückserwerb zwei Wohnblöcke aus dem Ankerzentrum herauszulösen. Diese sollen nicht mehr für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. In beiden Gebäuden will die Stadt nun die von der BImA geforderten 70 Wohneinheiten zur Verfügung stellen. „Damit ist der Weg frei für einen Ankauf“, sagt Starke.
Zwar würde diese Lösung den ursprünglichen Plan der Stadt durchkreuzen, in den zwei herausgelösten Blöcken Wohnraum für den regulären Markt zu schaffen. Starke glaubt, mit der sich abzeichnenden Lösung trotzdem selbstbewusst vor die Stadtgesellschaft treten zu können. Die 70 Wohneinheiten für den Bund beschreibt Starke als Beitrag zur Entlastung des Bamberger Wohnungsmarkts.
Zum anderen hält es Starke für denkbar, dass die Stadt auf dem herausgelösten Geländeteil noch einen dritten Wohnblock errichten könnte. „Platz dafür wäre da“, sagt er. Dieser neue Wohnblock könnte dem Mietmarkt zur Verfügung gestellt werden.
Ankerzentrum: Kaufpreis wird noch ermittelt
Noch ungeklärt ist die Höhe eines möglichen Kaufpreises. Im Gespräch ist ein mittlerer, zweistelliger Millionenbetrag. Aktuell werden im Zuge einer Schadstoffuntersuchung im Auftrag der BImA einzelne Gebäude des Ankerzentrums exemplarisch geprobt. Die Ergebnisse fließen anschließend in die Wertermittlung ein. „Im Januar 2026 soll das Gutachten auf dem Tisch liegen“, so Starke.
Aber am Preis, sagt Starke, werde der Kauf des Geländes nicht scheitern.














