„Betreten verboten“: Das Gelände der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt, die „Muna“, muss gesperrt werden. Es ist die logische Konsequenz aus den ersten Ergebnissen eines aktuellen Gutachtens, das eine hohe Kampfmittelbelastung des Gebietes ergeben hat.
Ursachen für die Kontaminierung sind zwei Explosionen in der Geschichte der Muna. „Die erste Explosion traf das Munitionshaus MH54 und mehrere Munitionsstapel kurz vor Kriegsende im April 1945“, sagt Christian Hinterstein. Er ist Referent für Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Bamberg.
Bambergs Konversionssenat diskutierte über Betretungsverbot
Bei dieser Explosion, so Hinterstein, „wurden Spreng-, Panzer- und Hohlladungsgranaten und deren Komponenten, die von der deutschen Wehrmacht verwendet wurden, großflächig auf dem Gelände verteilt.“ Die zweite Explosion habe sich im September 1946 im Munitionshaus MH72 ereignet. Dabei seien US-Gewehrgranaten über eine größere Fläche verstreut worden.
Am Dienstag (22. Oktober) diskutierte der Bamberger Konversionssenat über die Notwendigkeit eines Betretungsverbots. Dabei zeigten sich vereinzelte Senatsmitglieder irritiert über die Dauer des Betretungsverbots.
Über diese und andere Fragen sprach Fränkischer Tag mit Christian Hinterstein.
1. Gab es bereits in der Vergangenheit Hinweise auf im Erdreich liegende Garanten?
Aus völlig heiterem Himmel kommen die jetzigen Erkenntnisse nicht. Die Stadt wusste aus historischen Studien um die Geschichte der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt (Muna). Zudem besaß die Belastung des Waldbodens mit Granaten eine zumindest anekdotische Evidenz: „Mir haben Kollegen gesagt, dass sie als Kinder beim Spielen Reste von Munition im Hauptsmoorwald gefunden haben“, sagt Hinterstein.
Handfeste Konsequenzen wie etwa detonierte Granaten oder auch von Granaten getötete Wildtiere waren den Sicherheitsbehörden bis zuletzt allerdings nicht bekannt.
Der Gutachter spricht von einer potenziellen Gefahr für Menschen
Auslöser für das Betretungsverbot sind vorläufige Ergebnisse eines Kampfmittelgutachtens, das im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erstellt wurde. Demzufolge lagern im Boden des Hauptsmoorwalds mehr Granaten in geringerer Bodentiefe als gedacht. Der Gutachter hat laut Hinterstein erstmalig bestätigt, dass von diesen eine potenzielle Gefahr für Menschen, welche die Flächen betreten, ausgeht.
Davon sieht sich die Stadt unter Zugzwang gebracht: „Die Stadt als Sicherheitsbehörde wurde auf eine mögliche Gefährdung der Schutzgüter Leben und Gesundheit aufmerksam gemacht“, sagt Hinterstein. Dadurch stehe die Stadt in der Pflicht, darauf angemessen reagieren zu müssen.
2. Ab wann gilt das Betretungsverbot?
Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss sie im Amtsblatt der Stadt Bamberg bekanntgemacht werden. Dies soll nach der Stadtratssitzung am 27. November erfolgen – vorausgesetzt, der Stadtrat stimmt in seiner Mehrheit zu.
OB Andreas Starke sprach am Dienstag (22. Oktober) von einer „erheblichen Gefahr für Leben und Gesundheit“? Wie passen diese alarmierenden Worte mit der Tatsache zusammen, dass das Betretungsverbot erst einen ganzen Monat später scharfgestellt wird?
Hinterstein antwortet mit dem Verweis auf kommunalpolitische Formalien und pragmatische Zwänge: Welche Schilder genau? Und wer bezahlt sie? „Das erfordert einen gewissen zeitlichen Vorlauf.“
Unabhängig von einem angeordneten Betretungsverbot hält es Hinterstein aber „heute schon aus Gründen der persönlichen Vorsicht und Vorsorge nicht angeraten, das künftige Verordnungsgebiet zu betreten“.
3. Welche Bereiche genau sind von dem Betretungsverbot betroffen?
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Betretungsverbots ein rund 270 Hektar großes Gebiet. Ausgenommen davon sind öffentliche Wege, etwa ein Abschnitt der Geisfelder Straße bzw. der Staatsstraße 2276. Das mit einem Betretungsverbot belegte Gebiet reicht über die Geisfelderstraße hinaus in Richtung Norden. Es erstreckt sich im Osten bis an die A73 und im Süden bis zum Anschluss der B22 an die A73.
Vereinsheime oder andere Versammlungsstätten liegen laut Hinterstein nicht im Schutzgebiet. Von Spaziergängern und Joggern frequentierte Feld- und Waldwege dagegen schon.
Das Gutachten beschäftigte sich nicht mit den Waldwegen
Dabei ist keineswegs gesagt, dass auch der Untergrund dieser Wege mit Granaten versehen sind. Mit dieser Frage beschäftigte sich das Gutachten ausdrücklich nicht. Der beauftragte Untersuchungsgegenstand des Gutachtens ist ausschließlich der Bereich der Muna. Der Gutachter weist laut Hinterstein allerdings darauf hin, dass „das, was innerhalb der Muna liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der Kraft der Sprengwirkung auch außerhalb der Muna liegt“.
4. Wie kommuniziert die Stadt das Betretungsverbot?
Der Bereich der ehemaligen Muna bleibt weiterhin umzäunt. Dort sollen zudem zusätzliche Hinweisschilder angebracht werden. Im weiteren Gebiet sollen laut Hinterstein an dessen Grenzen, in aller Regel an Feld- und Waldwegen, Schilder angebracht werden. „Es handelt sich um eine gemeinsame Aufgabe der Sicherheitsbehörde mit den Grundstückseigentümern, welche für die Verkehrssicherheit auf ihren Flächen verantwortlich sind“, sagt Hinterstein.
Zu den betreffenden Eigentümern zählt Hinterstein neben der BImA insbesondere auch den Freistaat Bayern. Privates Eigentum gebe es vereinzelt an der Geisfelder Straße.
5. Was droht dem, der sich dem Betretungsverbot widersetzt?
Für einen Verstoß gegen ein Betretungsverbot sieht das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) einen Bußgeldrahmen von bis zu 1.000 Euro vor. Wie bei allen Ordnungswidrigkeiten greift das Opportunitätsprinzip: „Wir müssen nicht jeden Fall bis zur letzten Konsequenz verfolgen“, sagt Hinterstein.
Stattdessen sei jeder Einzelfall für sich genommen zu bewerten. Nach Abschluss der Prüfung könne ein Bußgeld verhängt, das Verfahren aber auch eingestellt werden. „Es geht darum, die Menschen zu schützen. Nicht darum, sie zu maßregeln“, sagt Hinterstein.
6. Wer überprüft in welcher Frequenz, ob das Betretungsverbot eingehalten wird?
Eine Regelüberprüfung ist laut Hinterstein nicht vorgesehen. Das Betretungsverbot und die Beschilderung dienten in erster Linie als Hinweis auf eine potenziell bestehende Gefährdungssituation: „Primär ist dabei jeder selbst dafür verantwortlich, sich keiner Gefahr auszusetzen" auf die er hingewiesen worden sei.
„Unregelmäßig und im Rahmen der personellen Möglichkeiten“ solle das Gebiet durch den Kommunalen Ordnungsdienst bestreift werden. Auch gelegentliche Einsätze durch Kräfte der Polizei auf eine entsprechende Anforderung hin, sind möglich.
7. Warum wird das Betretungsverbot gleich für die Dauer von 20 Jahre verhängt?
In den Worten von Hinterstein handelt es sich bei diesen 20 Jahren um den „Regelgeltungsrahmen für sicherheitsrechtliche Verordnungen“. Anschließend wäre im Fall einer weiterhin bestehenden Gefahrensituation ein neuer Erlass erforderlich.
Derzeit liegen Hinterstein keine Anhaltspunkte vor, die eine kürzere Geltungsdauer als jene 20 Jahre rechtfertigen würden. Dabei müsse die Stadt sensibel bleiben für künftige Entwicklungen, Stichwort Verhältnismäßigkeit. Immerhin handelt es sich bei dem Betretungsverbot um einen Eingriff in die Handlungsfreiheit.
Ergeben sich in Zukunft also Erkenntnisse, die eine Verkleinerung des Schutzgebiets rechtfertigen, muss die Stadt entsprechend reagieren. Umgekehrt gilt dies auch für den Fall von neuen Erkenntnissen, die eine Vergrößerung des Schutzbereiches erforderlich machten.
8. Wie und wann sollen die Granaten aus dem Waldboden geholt werden?
Eine Entfernung der potenziell vorhandenen Kampfmittel in der gesamten Fläche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Denn damit verbunden wäre laut Hinterstein eine großflächige Rodung vorhandenen Baumbestands. „Das wäre einerseits sehr teuer.“
Das würde anderseits aber auch „einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft“ bedeuten. Zudem lasse sich das wesentliche Ziel „Schutz von Leben und Gesundheit“ durch den Erlass eines Betretungsverbots erreichen.
Rettungskräfte brauchen sichere Routen durch den Wald
Was heißt das? Die abstrakte Gefahrensituation im Waldgebiet dürfte sich auf absehbare Zeit damit nicht verändern. Wann der Wald wieder betreten werden kann? „Nicht abschätzbar“, sagt Hinterstein.
Anders könnte es sich mit den Waldwegen verhalten: Noch ist unklar, wann genau diese errichtet worden sind. Sollte dies nach dem Zweiten Weltkrieg und damit nach den beiden ursächlichen Explosionen auf dem Muna-Gelände geschehen sein, spräche dies für dafür, dass dort keine versprengte Munition liegt. Nach aktuellem Kenntnisstand muss derzeit aber auch von einem Gefahrenpotential beim Betreten von Wegen im betroffenen Gebiet ausgegangen werden.
Hinzu kommt: Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte und auch die Fortwirtschaft müssen sich auf sichere Routen durch den Wald verlassen. Ziel ist es daher zu klären, ob und welche Wege befahren werden können bzw. durch entsprechende Untersuchungen sicherstellen zu können, dass keine Gefahr besteht. Davon könnten eines Tages auch wieder Spaziergänger, Radler und Jogger profitieren.
9. Wer müsste für die mögliche Entschärfung und Entsorgung auf den Waldwegen und Grundstücken bezahlen?
Grundsätzlich, so Hinterstein, ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, seine Fläche so zu sichern, dass sich rechtmäßig dort aufhaltende Personen „keiner für sie nicht ohne Weiteres erkennbaren Gefahr aussetzen“.
Dies kann durch eine Beräumung, aber auch durch andere geeignete Maßnahmen wie eine Umzäunung oder auch eine Beschilderung sichergestellt werden.
10. Warum hält es die Stadt dennoch für vertretbar, in einem mit Granaten versehenen Wald ein Gewerbegebiet zu entwickeln?
„Die Existenz von Kampfmitteln schließt eine Flächenentwicklung nicht aus“, sagt Hinterstein. Abhängig von der Art und dem Umfang vorgesehener Eingriffe könnte allerdings eine vorherige Kampfmittelsondierung und Räumung einer Fläche sowie die Begleitung von Baumaßnahmen erforderlich sein.
„Baggerarbeiten müssten dann von einem Kampfmittelräumdienst begleitet werden“, sagt Hinterstein. Sei eine Fläche auf diese Weise beräumt und gesichert, könne sie „selbstverständlich auch zu einem Gewerbegebiet entwickelt werden“.















