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Prozess in Forchheim
Bewährungsstrafe nach Bedrohung auf Annafest
Dafür, dass er einen anderen Festbesucher des Annafests mit einem messer bedroht hatte, wurde ein junger Mann nun bestraft.Forchheim & Fränkische Schweiz
Dafür, dass er einen anderen Festbesucher des Annafests mit einem messer bedroht hatte, wurde ein junger Mann nun bestraft. // adobe
Signet des Fränkischen Tags von Ailyn Lange
Forchheim – Vor dem Jugendschöffengericht in Forchheim musste sich ein junger Mann verantworten, der vier Menschen mit einem Messer bedroht hatte. Der Richter sprach von einem Damoklesschwert.

Letztes Jahr vermeldete die Polizei zum Annafest einen leichten Anstieg der Straftaten. Um eine dieser Taten ging es am Montagnachmittag am Jugendschöffengericht in Forchheim. Weil ein damals 19-Jähriger vier Menschen mit einem Messer bedroht hatte und vor der Polizei geflüchtet war, musste er sich nun wegen Bedrohung verantworten.

Der Angeklagte war am 24. Juli letzten Jahres auf dem Annafest unterwegs und hatte nach eigenen Angaben schon einiges an Alkohol getrunken. Weil er vom Essen noch etwas Soße im Gesicht hatte, habe sich eine Gruppe über ihn lustig gemacht, woraus sich ein Streit entwickelte. Während die Gruppe versuchte, die Situation zu schlichten, drohte er ihnen „ein Loch in den Kopf zu machen“.

Ein anderer Zeuge aus der Gruppe beobachtete, wie der Angeklagte ein Klappmesser hinter dem Rücken versteckt hielt, und mahnte seine Kollegen, zu gehen. So konnte die Situation noch vor Eintreffen der Polizei gelöst werden.

Bewährung als letzte Warnung

Das Messer, das der Angeklagte nach eigenen Angaben zum Selbstschutz mitführte, warf er anschließend weg. Auf der Flucht vor den herbeigerufenen Polizeibeamten verletzte er sich und einen Polizisten leicht.

Vor Gericht äußerte der Angeklagte, dass es ihm leidtue, und entschuldigte sich bei dem Zeugen. Er habe nie die Absicht gehabt, das Messer einzusetzen. Der Staatsanwalt äußerte in seinem Plädoyer, keine Einsicht vernommen zu haben.

Der Verteidiger merkte an, dass sich von dem Messer niemand tatsächlich bedroht fühlte und der Widerstand gegen die Polizei nur passiv war.

Günstige Sozialprognose

Verurteilt wurde der 20-Jährige wegen Bedrohung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die von der Verteidigung beantragten vier Monate Dauerarrest lehnte das Gericht wegen vergangener Verfahren ab.

Der Richter verwies mit Nachdruck auf das Damoklesschwert der drohenden Haftstrafe, wies jedoch gleichzeitig auf die positive Sozialprognose hin und ermahnte den Angeklagten, seine Chance zu nutzen. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

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