Vor dem Landgericht Bamberg wurde am Donnerstag der Prozess um eine junge Pretzfelderin fortgeführt, die ihren Ehemann am 18. Oktober mit einem Messer schwer verletzt hatten (der FT berichtete).
Bereits am ersten Prozesstag hatte die zweifache Mutter die Tat eingeräumt. Außerdem wurden die bei dem auf den Angriff erfolgten Einsatz anwesenden Polizeibeamten verhört. Am zweiten Verhandlungstag ging es nun primär darum mit Hilfe von Sachverständigen für das Strafmaß relevante Hintergründe abzuklären. So sollten etwa ein forensischer Psychiater zu dem Alkoholkonsum der Angeklagten sowie ihrer Schuldfähigkeit Stellung nehmen. Gehört wurde außerdem eine Textilexpertin, die anhand der Einstichspuren in der Kleidung des Mannes angehört wurde.
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, kam es offenbar infolge eines Streits, bei dem beide Partner unter Alkoholeinfluss standen, zu dem Angriff. Infolgedessen habe die Angeklagte – nachdem ihr Gatte sie mit dem Namen einer ehemaligen Lebensgefährtin angesprochen habe – nach einem neun Zentimeter langen Messer gegriffen und mehrfach auf ihn eingestochen. Zwar habe der Ehemann sich zur Wehr gesetzt, dennoch erlitt er infolge der Attacke zwei Stichverletzungen, die bis auf den Knochen reichten. Weitere Stiche beschädigten lediglich seine Kleidung. Durch ihre Attacke habe die Angeklagte den Tod ihres Partners billigend in Kauf genommen. Dass keine inneren Gefäße verwundet worden seien, sei lediglich dem Zufall geschuldet, heißt es weiterhin in der Anklage. Im Anschluss an die Attacke habe das Opfer drei Tage im Klinikum Bamberg stationär behandelt werden müssen.
Vorbildliche Angestellte
Zum Auftakt des zweiten Prozesstages wurde zunächst der Arbeitgeber der Angeklagten zu ihrem Wesen im Alltag und im Beruf befragt. Er erklärte, dass die junge Frau seit bereits etwa 16 Jahren für ihn arbeite. In dieser Zeit habe sie sich stets vorbildlich verhalten und sei immer freundlich gewesen. Auch zu Problemen mit Alkohol sei es während der Arbeit nie gekommen. Von gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Beziehung sei ihm auch nichts bekannt. Ob die junge Mutter, die sich derzeit in Elternzeit befinde, in den Betrieb zurückkehren könne, wisse er derzeit jedoch noch nicht. Das Team sei durch die Tat beunruhigt und er habe noch einen Geschäftspartner, der in eine solche Entscheidung einbezogen werden müsse.
"Laut eigener Aussage lebt die Angeklagte seit dem 19. Oktober abstinent", erklärte Dr. Thomas Wenske, Fachgutachter für forensische Psychatrie. Vorher habe sie regelmäßig Bier und Sekt konsumiert - meist Abends. So auch am Tag der Tat - dies habe laut eigener Einschätzung maßgeblich zu dem Vorfall beigetragen. Bereits gegen 11:30 Uhr habe sie die ersten beiden Bier daheim zu sich genommen. Danach habe sie ihren Mann von der Arbeit abgeholt, um gemeinsam mit ihm gegen 14 Uhr zwei bis drei weitere Biere an einem Bierautomaten zu konsumieren. Abend habe sie zwei bis drei weitere Biere sowie fast eine ganze Flasche Sekt zu sich genommen. Der Blutalkoholwert kurz nach der Tat lag infolge dieses Konsums laut Polizei wohl bei 2,41 Promille. Weitere Drogen habe sie aber nicht genommen.
Klares Alkoholproblem
Dass bei der Angeklagten ein Alkoholproblem vorliege, stehe außer Frage, erklärte der Gutachter. Sie sei jedoch keine schwere Alkoholikerin, wie auch der psychische Befund ergebe. Durch den Alkoholmissbrauch habe weder eine Intelligenzstörung stattgefunden, noch neige sie im nüchternen Zustand zu aggressiven oder impulsiven Ausfällen. Auch körperlich zeige sie keine Anzeichen von Entzug oder Leberschädigungen. Außerdem habe sie bereits bewiesen, dass sie auch außerhalb des Vollzugs zu einer Abstinenz fähig sei. Dabei werde sie von ihrem Ehemann, mit dem sie wieder in einer gemeinsamen Wohnung lebe, unterstützt. Seit dem Vorfall gebe es keinen Alkohol mehr im Haus. Darüber hinaus habe sie sich selbstständig in Psychotherapie, sowie in eine Suchtberatung begeben und zusammen mit ihrem Gatten eine Ehetherapie begonnen.
Bezüglich der Schuldfähigkeit erklärte er, dass sie infolge ihres regelmäßigen Konsums sich trotz des hohen Alkoholwertes infolge der Tat vermutlich sehr wohl ihrer Lage bewusst gewesen sein dürfte. Ihrem Ex-Partner zufolge habe sie bereits in ihrer vorigen Beziehung viel getrunken. Einen ähnlichen Vorfall habe es aber nicht gegeben. Auch zeige sie im Nachhinein klar Reue für ihr Handeln. "In unserem Gespräch war es ihr kaum möglich, ohne Tränen über das Geschehene zu sprechen", berichtete der Gutachter.
Drei Messerstiche laut OP-Bericht
Als Nächstes sprach eine Textilgutachterin. Anhand der Kleidung des Opfers sowie eines Messers versuchte sie den Angriff zu rekonstruieren. So fand sie mindestens zwei Stellen, die deutlich auf mindestens zwei tiefe Einstiche hinwiesen. Eine im Bereich des Oberarms und eine im Bereich des Rückens. Weitere oberflächliche Beschädigungen würden auf mindestens einen weiteren Hieb oder Stich, der sich im Gewebe verfangen habe, hinweisen. In ihrem Geständnis hatte sich die Angeklagte laut Gericht nur an einen einzelnen Stich erinnern können. Dem widersprach jedoch auch der Vortrag von Rechtsmediziner Dr. Peter Betz. Dieser zählte anhand des OP-Berichts drei Verletzungen durch das Messer: eine zehn Zentimeter tiefe am Schulterblatt sowie zwei Einstichwunden am Oberarm, von denen eine bis auf den Knochen gedrungen sei. "Gerade im Thoraxbereich kann eine so tiefe Verletzung leicht lebensgefährlich enden", betonte er. Das sei im vorliegenden Fall glücklicherweise jedoch noch nicht geschehen.
"Die Staatsanwaltschaft sieht den vorgebrachten Sachverhalt mit sogar drei Stichwunden als erwiesen an", hieß es im Abschlussplädoyer. Hinweise, dass die Tat aus Notwehr begangen worden sei, gebe es keine. Folglich halte man weiter an einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung fest. Einer Anklage wegen versuchten Totschlags entgehe die Angeklagte, da sie rechtzeitig von ihrem Mann abgelassen habe. Für die Angeklagte spreche vieles: Etwa, dass sie keine Vorstrafe besitze, Reue zeige, selbstständig Schritte eingeleitet habe, um ihre Krankheit zu bekämpfen und auch, dass der Geschädigte kein Interesse an einer Strafverfolgung habe. Dennoch befinde man sich im Grenzbereich zu einem Tötungsdelikt. Aus diesem Grund fordere die Anklage eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zu fünf Jahren Bewährung auszusetzen sei. Darüber hinaus sei man für regelmäßige Termine mit einem Bewährungshelfer, eine Meldepflicht der Angeklagten, ein Alkoholverbot, welches mittels sporadischer Kontrollen überwacht werde, sowie insgesamt 250 Arbeitsstunden. Außerdem solle sie verpflichtet werden, ihre bereits angefangenen Therapien fortzusetzen.
Angeklagte will neues Leben starten
Demgegenüber forderte der Verteidiger lediglich ein Jahr Haft, welches zu drei Jahren Bewährung auszusetzen sei sowie die Überwachung durch einen Bewährungshelfer und ein Konsumverbot für Alkohol. Schließlich sei die Tat für seine Mandantin untypisch und sie habe ein Geständnis abgelegt. Außerdem handle es sich um einen minderschweren Fall. "Ich kann nur sagen, dass es mir unendlich leid tut und dass ich bitte, dass mir die Gelegenheit gegeben wird, mein neues Leben mit meinem Mann zu starten", erklärte die Angeklagte zum Abschluss unter Tränen.
Letztendlich entschied sich das Gericht unter dem vorsitzenden Richter Reznik sich für ein Urteil, welches näher an den Forderungen der Staatsanwaltschaft lag. Ein Jahr und sieben Monate Haft, die zu fünf Jahren Bewährung auszusetzen seien, erklärte der Richter. Dazu müsse die Verurteilte mindestens einmal im Quartal bei ihrem Bewährungshelfer vorstellig werden. Jeder Wechsel von Wohnort oder Arbeitsplatz müsse dem Gericht gemeldet werden und sie unterstehe fortan einem Alkoholverbot, welches einmal im Quartal mittels einer Speichelprobe kontrolliert werden solle. Außerdem müsse sie für die kommenden zwei Jahre alle sechs Monate eine Haarprobe untersuchen lassen, um so auch gelegentlichen Alkoholkonsum auszuschließen. Zu guter Letzt sei sie verpflichtet, die Psychotherapie sowie die Suchtberatung fortsetzen. Bislang habe sie einen geraden Lebensweg gehabt. "Ich hoffe, dass wir uns nicht wiedersehen", erklärte er zum Abschluss.
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