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Tod nach Online-Date
Mordlust und Heimtücke: 19-Jährige verurteilt
Am Mittwochnachmittag soll vor der Jugendkammer am Landgericht Bamberg das Urteil gegen die 19-Jährige aus dem Landkreis Forchheim fallen.Forchheim & Fränkische Schweiz
Am Mittwochnachmittag fiel vor der Jugendkammer am Landgericht Bamberg das Urteil gegen die 19-Jährige aus dem Landkreis Forchheim. // Matthias Hoch
Bamberg – Im Mai 2021 trifft sich eine junge Frau aus dem Landkreis Forchheim mit einem 39-Jährigen. Kurz darauf ist der Mann tot. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Am fünften und letzten Verhandlungstag im Mordprozess gegen eine 19-Jährige aus dem Landkreis Forchheim hat  die Jugendkammer des Landgerichtes Bamberg am Mittwoch das Urteil verkündet.

Genauso reglos wie schon während der letzten Prozesstage nahm die Angeklagte die Schilderungen des Richters zur Kenntnis. Die Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Besondere Schwere der Schuld

Die Jugendkammer begründete ihr Urteil damit, dass eine besondere Schwere der Schuld vorliege und daher die übliche Höchststrafe im Jugendrecht von zehn Jahren nicht genug wäre.

Die Strafe sei in einer therapeutischen Einrichtung zu vollbringen. In der Haft soll die 19-Jährige also therapeutische Betreuung erhalten sowie die Möglichkeit, den Schulabschluss nachzuholen und eine Berufsausbildung zu machen.

"Eine Chance"

„Diese zwölf Jahre sind eine Chance, ihr Leben in neue Bahnen zu lenken“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagte kann binnen einer Woche Revision einlegen.

Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt

Außerdem hat das Gericht sich für eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung entschieden. Das heißt, dass anhand ihres Verhaltens während der Haft darüber entschieden wird, ob nach den zwölf Jahren noch eine Sicherungsverwahrung nötig ist oder nicht. 

Die Tat habe die Mordmerkmale der Mordlust und Heimtücke erfüllt. Hierzu erklärte der Vorsitzende Richter: „Es ist nicht der Regelfall, dass zwei Mordmerkmale in einem Fall vorkommen.“ Generell wären Fälle, in denen Mordlust eine Rolle spielt, eine absolute Seltenheit.

Am Morgen der Urteilsverkündung haben nach Abschluss der Beweisaufnahme zunächst die  Staatsanwaltschaft und der Verteidiger ihre Abschlussplädoyers verlesen. 

Staatsanwalt fordert Jugendstrafrecht

„Bist du des Teufels Braut?“, hatte der Oberstaatsanwalt zur Eröffnung seines Plädoyers gefragt und zitierte damit einen Kontakt der 19-jährigen Angeklagten auf einem Datingportal. „Höchstpersönlich“, soll sie geantwortet haben. 


Die Staatsanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten für die Angeklagte. Zwar hatten die psychologischen Gutachter ausgesagt, dass die Angeklagte an einer Persönlichkeitsstörung leide, trotzdem sei sie voll schuldfähig.

Jugendstrafrecht

Gutachter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich einig, dass bei der Angeklagten Jugendstrafrecht angewendet werden müsse. Das bedeutet in den meisten Fällen ein Höchststrafmaß von zehn Jahren.

Nur bei besonders schweren Fällen könne die Strafe auf bis zu fünfzehn Jahre erhöht werden. Diese besondere Schwere der Schuld liege bei der Angeklagten laut Staatsanwaltschaft definitiv vor. Sie habe die Tat geplant und zeige völlige Gefühlskälte im Bezug auf Tat und Opfer. 

Zwei Mordmerkmale

Ihr Vorgehen erfülle außerdem zwei Mordmerkmale: Mordlust und Heimtücke, da sie bewusst einen Moment abgewartet hatte, in dem  das Opfer abgelenkt und daher arg- und wehrlos gewesen sei.

Der Oberstaatsanwalt forderte zusätzlich eine vorbehaltene Sicherheitsverwahrung. Dass die Angeklagte sich einem Gutachter gegenüber reuevoll zeigte, nahm die Staatsanwaltschaft nicht ernst. Sie hätte erst Bedauern geäußert, als die Frage einer Sicherheitsverwahrung im Raum stand.

Keine besondere Schwere der Schuld

In seinem Abschlussplädoyer stimmte Verteidiger Thomas Drehsen in vielen Punkten der Staatsanwaltschaft zu. Es liege auf der Hand, dass die Tat so stattgefunden habe, wie der Haftbefehl und die Staatsanwaltschaft sie schildere.

Einzig der Vergleich mit den Serienmördern, denen die Angeklagte nacheifere, hinke. „Die Planung und Ausführung war stümperhaft“, erklärte er. Er forderte eine Jugendstrafe von acht Jahren, da er keine besondere Schwere der Schuld sehe.

Bedauern gezeigt

Zumindest im späteren Verlauf der Ermittlungen habe die Angeklagte Bedauern gezeigt. Auch ihr Verhalten direkt nach der Tat habe einer Festnahme nicht im Weg gestanden und sie hätte nicht versucht, zu fliehen. 

Bei der Strafe ginge es außerdem „nicht um Schuld oder Vergeltung für das Unrecht, sondern um Erziehung“, merkt er an. Demnach stimme er einer Sicherheitsverwahrung unter Vorbehalt zu und erklärte, dass eine therapeutische Betreuung während der Haft zwingend notwendig sei.

Hintergründe des Prozesses

Die 19-Jährige musste sich bis Mittwoch, 9. Februar, vor dem Landgericht Bamberg verantworten. Sie soll einen 39-Jährigen aus Nürnberg über ein Datingportal getroffen, ihn in einen Hinterhalt gelockt und mit einem Messer attackiert haben. Während des Prozesses hatte die Angeklagte nicht ausgesagt.

Zuvor hatte sie aber Zeugen und Ermittlern gegenüber mehrfach zugegeben, dass sie amerikanischen Serienmördern nacheifere und noch mehr Morde geplant habe.  Auch am Ende des Prozesses wollte sie von ihrem Recht, das letzte Wort zu sprechen, nicht Gebrauch machen. 

 

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