Nicht als versuchten Totschlag, sondern lediglich als gefährliche Körperverletzung hat das Schwurgericht in Bamberg am vierten Verhandlungstag den Angriff eines Mannes aus Egloffstein gegen seinen Nachbarn gewertet. Am Abend des 15. Aprils hatte der Angeklagte diesen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit einer etwa zwei Kilogramm schweren Eisenstange attackiert und verletzt. Auswirkungen auf den Angeklagten hat diese Entscheidung der Richter aber kaum. Aufgrund einer psychischen Störung war der Angreifer zum Tatzeitpunkt nämlich schuldunfähig. Als freier Mann verlässt er das Gericht aber trotzdem nicht. Wie die Richter entschieden, muss er vorerst in psychiatrischer Unterbringung verbleiben, um weitere Vorfälle zu verhindern.
Diagnose paranoide Schizophrenie
„Daran, wie sich der Sachverhalt zugetragen hat, gibt es aus Sicht des Gerichts keinen Zweifel“, erklärte die vorsitzende Richterin. Zahlreiche Zeugenaussagen sowie die Äußerungen des Opfers und Beweise vor Ort würden hier kaum Fragen offenlassen, auch wenn Details mitunter unterschiedlich sein. Der Angeklagte hat die Tat zudem eingeräumt.
Grund für die Tat – so erklärt das Gericht – ist die Erkrankung des Angeklagten. Diese führte laut Gutachter dazu, dass er Verhaltenszüge an den Tag gelegt hat, die eigentlich nicht mit seinem Charakter vereinbar sind. So würden Leute, die den Angeklagten gut kennen, ihn eigentlich als hilfsbereiten und friedvollen Menschen beschreiben. Jedoch leide der Mann bereits seit einigen Jahren an paranoider Schizophrenie.
Akustische und optische Wahnvorstellungen leiteten Angeklagten
Etwa ein halbes Jahr vor der Tat habe sich sein Zustand offenbar verschlechtert. So habe er sowohl akustische als auch optische Halluzinationen erlebt. „Sie dachten, die Menschen um Sie herum machen Geräusche, um Ihnen zu schaden“, berichtete die Richterin. Dabei seien seine Nachbarn angeblich sogar vom Staatsschutz unterstützt worden. Höhepunkt dieser psychotisch motivierten Tat sei schließlich der Angriff auf den Nachbarn.
„Wir sind davon überzeugt, dass Sie keinen Tötungsvorsatz hegten“, erklärte die Richterin. Dem Angeklagten sei es lediglich darum gegangen, durch seinen Angriff ein Problem zu beseitigen. Als sein Nachbar geflohen sei, habe er von ihm abgelassen und später sogar selbst die Polizei gerufen. Auch habe er mit den Beamten bei ihrem Eintreffen kooperiert.
Unterbringung in Psychiatrie weiterhin nötig
Tatsächlich sei es der erste gewaltsame Zwischenfall, in den der Angeklagte infolge seiner Krankheit verwickelt ist. „Aber dafür war es ein sehr massiver“, betonte das Gericht. Sowohl der Angeklagte als auch sein Opfer hätten Glück gehabt, dass der Angriff letztendlich vergleichsweise glimpflich ausgegangen ist und wohl keine bleibenden Schäden zurückbleiben werden.
Trotzdem könne der Angeklagte aktuell weder eine eigene Wohnung bewohnen, noch in die Obhut seiner Familie übergeben werden. Das sei auch im Sinne des Angeklagten. „So wie wir Sie kennengelernt haben, sind Sie keiner, der andere verletzen möchte“, erläuterte die Richterin. Das sei in seinem aktuellen Zustand jedoch nicht ausgeschlossen, wenn es zu einer Stresssituation kommt.
Medikamente zeigen Wirkung
Es sei ein gutes Zeichen, dass die medikamentöse Behandlung, die er im Bezirkskrankenhaus in Bayreuth angefangen hat, angeschlagen hat und er inzwischen Einsicht bezüglich seiner Erkrankung zeigt. „Dieser Zustand muss sich nun jedoch verfestigen“, erklärte die Richterin. Noch sei es aber verfrüht, von einer „Psychosefreiheit“ auszugehen. Darin sind sich die Gutachter einig.
Wenn er sich gut mache, sei es ihm vielleicht in einigen Monaten möglich, in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu wechseln. Wie es von dort aus weitergeht, könne man derzeit jedoch noch nicht abschätzen. „Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen für Sie, dass es bei Ihnen so gut weitergeht, wie es angelaufen ist“, gab sie ihm zum Abschluss mit auf den Weg. Seine Unterbringung solle er als Chance verstehen, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen.













