Glassplitter und Blutspritzer im Treppenhaus und eine Wohnungstür, durch die zweimal gewaltsam mit einer Eisenstange durchgestoßen worden war. Vor dem Haus ein Krankenwagen, in dem ein Anwohner mit einer stark blutenden Kopfwunde versorgt wurde. So beschrieb vor dem Landgericht Bamberg ein Beamter der Polizeiinspektion Ebermannstadt die Eindrücke, welche er am Abend des 15. Aprils in einem Mehrfamilienhaus in Egloffstein im Landkreis Forchheim vorfand.
Staatsanwaltschaft geht von Schuldunfähigkeit aus
Am Dienstag musste sich der Verursacher dieses Bildes für den Vorfall wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Körperverletzung vor dem Schöffengericht verantworten. Unter anderem geht es in dem Prozess auch um die Frage, ob der Angeklagte im Anschluss an das Verfahren in Sicherheitsverwahrung untergebracht bleiben muss oder nicht. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, leidet der Mann nämlich offenbar unter paranoider Schizophrenie. Aus diesem Grund geht die Staatsanwaltschaft auch von einer Schuldunfähigkeit des Mannes während der Tat aus.
Selbst wollte sich der Angeklagte nach Verlesung der Anklageschrift nicht zu den Vorwürfen äußern. Dafür erklärte sein Verteidiger, dass sein Mandant im Zuge der psychiatrischen Begutachtung bereits mehrfach Angaben zu dem Vorfall gemacht habe. Der daraus folgende Bericht, der nächste Woche präsentiert werden soll, dürfte folglich den Sachverhalt aus Sicht des Angeklagten ausreichend gut widerspiegeln.
Streit um Glasflaschen eskaliert
Auch der Geschädigte war zur Eröffnung des Verfahrens nicht anwesend. Folglich begann der erste Prozesstag mit der Verlesung von Aktenvermerken, wie etwa den Vernehmungsprotokollen der mit dem Fall betrauten Polizeibeamten. Wie aus diesen hervorging, kam es infolge eines Nachbarschaftsstreits zu der Attacke. Grund seien Pfandflaschen gewesen, die das spätere Opfer im gemeinsamen Hausflur des Mehrfamilienhauses gelagert hatte, die der Angeklagte offenbar umgeschmissen und so zerstört hatte.
So habe der Nachbar es auch am Tatabend im Treppenhaus wieder vor seiner Tür klirren hören. Als er vor der Tür nachgeschaut habe, sei der mutmaßliche Verursacher des Schadens nicht zu sehen gewesen. Folglich sei er zu dessen Wohnungstür gegangen und habe ihn aufgefordert, herauszukommen.
Angeklagter sticht mit Eisenstange durch Tür
Statt dieser Aufforderung Folge zu leisten, rammte sein Widersacher jedoch einen 1,26 Meter langen und zwei Kilogramm schweren, mit Rost behafteten, T-förmigen Eisenstab etwa auf Brusthöhe durch die Tür. Wobei er den Nachbarn jedoch verfehlte. Auch eine zweite Attacke durch die Tür verfehlte ihr Ziel, woraufhin er schließlich die Tür öffnete und es zum Kampf zwischen den Männern kam. Im weiteren Verlauf gelang es dem Angreifer, sein Opfer mit einem Schlag gegen den Kopf zu treffen.
Der Getroffene flüchtete darauf die Treppe herab, wobei er zunächst weiter mit Schlägen traktiert wurde und fand bei einem weiteren Nachbarn Zuflucht. Sowohl der Angeklagte als auch der Mann, der dem Opfer Zugang zu seiner Wohnung gewährte, riefen im Nachgang den Notruf an. In seinem Gespräch mit der Leitstelle erklärte der 41-Jährige, dass es in seinem Wohnhaus einen tätlichen Angriff gegeben habe und er deshalb einen Notarzt braucht.
Angeklagter wählt selbst den Notruf
Auf die Frage, wer verletzt sei, gab er an, dass es sich bei dem Opfer um einen Nachbarn handle, mit dem er in einen Streit geraten sei. Jedoch könne er nicht sagen, wie stark er verletzt sei – schließlich sei er kein Arzt. Was genau vorgefallen war, konnte er jedoch offenbar weder dem Disponenten noch dem Polizisten, zu dem er nach dem Notruf weitervermittelt wurde, sagen. „Es ist im Affekt passiert“, erklärte er stattdessen. Er müsse sich erst sortieren, bevor er in der Lage sei, darüber zu sprechen.
„Als ich auf den Angeklagten traf, wirkte er auf mich ruhig, aber desorientiert und verstört“, berichtete der Ebermannstadter Polizeibeamte, der bei dem Einsatz beteiligt war. Offenbar stand der Mann selbst unter Schock. Trotzdem zeigte er sich grundsätzlich kooperativ und gestand in der Befragung, dass er seinen Nachbarn im Streit verletzt hatte.
Wohnung des Angeklagten verwüstet
In der Wohnung offenbarte sich den Beamten ein Bild der Verwüstung. So wiesen zahlreiche Einrichtungsgegenstände Beschädigungen auf. So lehnten laut dem Bericht der Spurensicherung im Schlafzimmer zwei Schranktüren gegen die Wand, die ähnliche Durchstoßlöcher aufwiesen wie die Wohnungstür. Etwa so, als habe er den Angriff mit der Eisenstange im Vorfeld geprobt, wie ein Kripobeamter erklärte. Der dazugehörige Schrank befand sich im Wohnzimmer, wo unter anderem jede Menge Scherben über den Boden verteilt lagen. Ähnlich wie im Flur, wo außerdem ein kaputter Fernseher an die Wand gelehnt stand.
In der Vernehmung am Folgetag berichtete der Angeklagte schließlich von seinen psychischen Problemen. Wenngleich er hierbei nicht auf Details eingehen wollte. So sei er unter anderem bereits jedoch zur Behandlung im Klinikum am Michelsberg gewesen.
Freundin des Opfers ahnte Eskalation
Von diesen Problemen berichtete auch die letzte Zeugin des Tages, die Freundin des Opfers. So sei es ihrem Empfinden zufolge in dem Mehrparteienhaus zwar für gewöhnlich eher friedlich zugegangen. Auch zwischen ihrem Freund und dem Angeklagten. Dennoch habe der Angeklagte sich in ihren Augen auffällig verhalten. Ein vorhergehender Konflikt sei ihr nicht bekannt.
„Ich hatte das Gefühl, dass es ihm nicht gutgeht“, berichtete sie. Anzeichen dafür sei das mitunter sehr unterschiedliche Auftreten des Mannes – mal cool, mal eher eingeschüchtert. Zudem seien aus der Wohnung des Angeklagten immer wieder seltsame Geräusche gedrungen. Wegen dieser Geräusche habe ein Nachbar auch schon einmal vor dem Angriff die Polizei gerufen.
Tat belastet Paar weiterhin
Bei der Polizei hatte die Freundin den Angreifer als tickende Zeitbombe bezeichnet. „Damit meinte ich, dass mir, klar war, dass, wenn ihm nicht geholfen würde, irgendwann mal etwas passieren würde“, erläuterte sie. Einmal habe sie versucht, ihn anzusprechen, sei dabei jedoch nicht zu ihm durchgedrungen.
Noch heute belaste das Geschehene das Paar sehr. Unter anderem, weil die kaputte Wohnungstür des Nachbarn erst nach einer geraumen Zeit getauscht worden und auch die Blutflecken an der Wand nicht vollständig entfernt worden seien. Auf der anderen Seite würden Geräusche wie das Zerspringen von Glas böse Erinnerungen zurückbringen.
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