„Das würden Sie sich wahrscheinlich nicht trauen, es Frau Strack-Zimmermann ins Gesicht zu sagen“, vermutete die Richterin am Forchheimer Amtsgericht. Damit beschrieb sie treffend ein Problem, das häufig in den sozialen Medien vorkommt: User beleidigen, beschimpfen und bedrohen Personen des öffentlichen Lebens. Vor allem Politikerinnen und Politiker sind häufig Opfer davon. Vor dem Bildschirm scheinen normale Regeln des zwischenmenschlichen Umgangs nicht zu gelten. Nutzerinnen und Nutzer fühlen sich in der digitalen Welt vermutlich allzu anonym.
Agnes Strack-Zimmermann als „Hexe“ und „Gesindel“ beschimpft
Am Donnerstag hat eine Frau aus dem Landkreis Forchheim die realen Konsequenzen ihrer Online-Beleidigungen erfahren. Wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung musste sie sich vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten. Die 53-Jährige hatte die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit mehreren Kommentaren im Netz beleidigt.
Die Angeklagte hatte Strack-Zimmermann im März 2023 in drei öffentlich lesbaren Nachrichten unter anderem als „geldgierige Hexe“ und „korruptes Gesindel“ bezeichnet. Außerdem erging sich die 53-Jährige in einer Gewaltfantasie, das Mitglied des Europäischen Parlaments anzünden zu wollen.
Die Angeklagte erschien zur Verhandlung ohne Verteidiger. Sie sprach während ihrer Anhörung mit leiser Stimme und den Händen im Schoß. Sie könne sich nur für ihre Äußerungen entschuldigen, erklärte die Frau. Als sie im Frühjahr 2023 die Nachrichten auf X verfasste, sei viel Alkohol im Spiel gewesen, gab die Frau an. Nach eigenen Angaben sei sie seit Jahren alkoholkrank und zeitweilig auch in stationärer Behandlung gewesen.
Schon im Vorfeld des Gerichtstermins hatte die Angeklagte bereits in einem Brief an die Staatsanwaltschaft Reue über ihre Tat geäußert. Sie habe sich zu den Beleidigungen hinreißen lassen.
Staatsanwalt: Beleidigungen im Netz stacheln andere zum Nachahmen an
Staatsanwalt Schmidt und Richterin Silke Schneider äußerten während der Verhandlung Zweifel daran, wie ernst die 53-Jährige es damit meine. Der Staatsanwalt seufzte deutlich hörbar, als er seine Einschätzung der Einsicht äußerte. Der Grund: Bereits vier Monate vorher war die Frau wegen einer ähnlichen Beleidigung gegen einen anderen Politiker auf X schon einmal vom Amtsgericht Forchheim verurteilt worden. Für den saarländischen Politiker Ulrich Commerçon wünschte die Angeklagte einen Strick zu Weihnachten. Der Staatsanwalt verdeutlichte die Tragweite solcher Äußerungen: „Das Problem bei diesen Delikten: In der wahren Welt würde das nicht gesagt werden. Solche Nachrichten sind nicht nur abwertend und herabsetzend. Sie sind für alle lesbar, und sie können andere zur Nachahmung anstecken.“
Alkohol keine Entschuldigung für Straftat
Richterin Schneider verurteilte die Frau aus dem Landkreis Forchheim zu einer auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie einer Geldstrafe von 600 Euro in Raten. Dabei berücksichtigte die Richterin neben der vorhergehenden Beleidigung weitere Vorstrafen der Frau.
Die Angeklagte wurde in der Vergangenheit für mehrmaliges alkoholisiertes Fahren und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. „Mag sein, dass Sie ein Alkoholproblem haben. Aber das entschuldigt Ihre Tat nicht“, sagte die Richterin, nachdem sie das Urteil verkündet hatte. Das Strafmaß fiel für die Frau vergleichsweise milde aus, da auch ihre finanzielle und private Situation berücksichtigt wurde: Die Frau sei arbeitsunfähig und kümmere sich um die Pflege eines Familienmitglieds.
Für die 53-Jährige mag die Bewährung Glück im Unglück gewesen sein. Hätte sie Strack-Zimmermann allerdings nicht auf X beleidigt, wären ihre Vorstrafen mit der Zeit verjährt. Durch die jetzige Verurteilung bleiben diese weiterhin bestehen. „Hätten Sie länger durchgehalten, wären die gelöscht worden“, sagte die Richterin. Zum Schluss legte sie der Frau nahe: „Im Moment machen Sie den Eindruck, dass Sie ihre Schuld verstanden haben. Ob das der Fall ist, müssen Sie noch beweisen.“
Lesen Sie auch:












