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Drei betroffene Kinder
Missbrauchsvorwurf in Kita: Anklage vor Landgericht erhoben
Vor dem Landgericht Bamberg wird sich wohl ein Kinderpfleger aus dem Landkreis Forchheim verantworten müssen - wegen sexuellem Missbrauch.
Vor dem Landgericht Bamberg wird sich wohl ein Kinderpfleger aus dem Landkreis Forchheim verantworten müssen - wegen sexuellem Missbrauch. // Andreas Wolfger
Landkreis Forchheim/Bamberg – Missbrauchsverdacht in einer katholischen Kita im Kreis Forchheim: Nun ist Anklage wegen dreier Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern beim Landgericht Bamberg eingegangen.

Ein Kita-Mitarbeiter im Kreis Forchheim wird des sexuellen Missbrauchs beschuldigt; nun hat die Staatsanwaltschaft Bamberg Anklage erhoben. Wie ein Sprecher schreibt, klagt sie ihn „wegen dreier Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen“ an.

Missbrauchsverdacht: Anklage vor dem Landgericht Bamberg erhoben

Der 51-Jährige aus dem Raum Ebermannstadt hatte Ende Oktober 2024 laut einer gemeinsamen Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bamberg den ihm vorgeworfenen Missbrauch gestanden. Die Anklage wurde vor dem Landgericht Bamberg erhoben.

Hauptverfahren im Missbrauchsfall? Frist bis Ende Januar

Ob und wann es ein Hauptverfahren gibt, ist noch unklar. Wie ein Sprecher des Bamberger Landgerichts gegenüber unserer Redaktion bestätigt, sei die Anklageschrift „umgehend nach Eingang beim Landgericht Bamberg an den Angeschuldigten und seinen Verteidiger weitergeleitet“ worden. Demnach liefen die Fristen für etwaige Stellungnahmen noch bis Ende Januar. „Erst dann ist mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu rechnen, wann diese erfolgt, ist derzeit noch nicht absehbar“, schreibt der Landgerichtssprecher.

Der Haftbefehl gegen den Verdächtigen ist weiterhin außer Vollzug gesetzt, wie es vonseiten des Landgerichts heißt.

[Anmerkung der Redaktion: Es ist der Redaktion bekannt, um welche Einrichtung in welchem Ort es sich handelt. Unserer Redaktion liegen die Informationen vor. Doch wir haben uns dagegen entschieden, diese zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen. Vor allem stützen wir uns auf die Prinzipien der Verdachtsberichterstattung. Weil die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils gilt, ist es unsere Aufgabe, die Persönlichkeitsrechte auch eines mutmaßlichen Täters zu wahren. Weil bereits öffentlich bekannt ist, dass es sich um eine katholische Kita handelt, haben wir uns auch gegen Nennung des Ortes entschieden, weil es im Ort nur eine solche gibt.]

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