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Urteil
Versuchter Mord in Forchheimer Autohaus
Sechs Jahre und vier Monate muss die Täterin nun ins Gefängnis.Forchheim & Fränkische Schweiz
Sechs Jahre und vier Monate muss die Täterin nun ins Gefängnis. // Arne Dedert, dpa
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Forchheim – Aus Eifersucht hat eine Frau eine ehemalige Kollegin in einem Forchheimer Autohaus niedergestochen. Nun ist das Urteil gesprochen.

Fast ein halbes Jahr ist es her, dass eine ehemalige Mitarbeiterin in einem Forchheimer Autohaus eine 20-jährige Angestellte niedergestochen hat. Der Grund für die Tat: Eifersucht. Die 41-jährige Täterin und der Chef des Autohauses hatten offenbar nämlich eine Affäre in deren Rahmen er seiner Geliebten zahlreiche Geldgeschenke machte. Für die Beendigung dieser Beziehung machte die Frau  jedoch die junge Kollegin fälschlicherweise verantwortlich. Nun hat das Landgericht Bamberg sein Urteil über die Angreiferin gefällt.
Angestellt war die Angeklagte bei dem Autohaus ursprünglich als Reinigungskraft. Da ihre Einkünfte für ihren Lebensunterhalt nicht ausreichten, suchte sie sich wohlhabende Männer, die bereit dazu waren, ihr unter die Arme zu greifen. Vom Chef des Autohauses soll sie rund 17.000 Euro erhalten haben. Als diese Einnahmequelle versiegte, sah die Frau rot.
 Trotz Hausverbot betrat die Angeklagte am 21. September gegen 17:30 Uhr den Betrieb, ging auf die ehemalige Kollegin zu und stach von hinten mit einem Messer auf den Oberkörper ihres Opfers ein. Zwar gelang es dem 63-jährigen Besitzer des Autohauses die Angreiferin zu überwältigen. Das 20-jährige Opfer überlebte den Angriff zwar, erlitt jedoch schwere Verletzungen. Insbesondere unter dem psychischen Trauma, welches der Angriff bei ihr hinterlassen hat, noch heute – traut sich unter anderem nicht zur Arbeit zurückzukehren
Neben der Messerattacke musste sich die gebürtige Kenianerin zudem auch wegen eines weiteren Vorfalls vor Gericht verantworten. Bei diesem soll sie nur knapp eine Woche vor dem Angriff auf ihrem Heimweg an einer Bushaltestelle im betrunkenem Zustand ein anderes Auto gerammt haben. Dabei entstand an dem Fahrzeug ihrer Unfallgegnerin ein wirtschaftlicher Totalschaden. Eine Polizeistreife fand die Angeklagte später mit zahlreichen leeren Weinflaschen sowie einem Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille in ihrer eigenen Wohnung vor.

Das Urteil

Für ihre Taten verurteilte das Landgericht Bamberg die Angeklagte nun wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu sechs Jahren und vier Monaten Haft mit zusätzlicher Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Diese Unterbringung kann die Angeklagte frühestens nach 20 Monaten Vorwegvollzug antreten, wie das Gericht mitteilt. Dabei werde jedoch die bereits absolvierte Untersuchungshaft angerechnet.
Insgesamt könne die Frau bei guter Führung sowie einer erfolgreich abgeschlossenen Therapie also frühestens in drei Jahren und zwei Monaten wieder zur Bewährung auf freien Fuß kommen. Aufgrund ihrer Trunkenheitsfahrt beschloss das Gericht zudem den Führerschein der Angeklagten einzuziehen und ihr die Fahrerlaubnis zu entziehen, ebenso wie die Fahrerlaubnis. Nach abgeschlossener Haft stehe es der Frau jedoch frei, eine neue Führerscheinprüfung abzulegen.

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