Die Änderung der Rechtslage hinsichtlich der Privilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen macht dem Marktgemeinderat Eggolsheim größeres Kopfzerbrechen. Es geht um einen vor einem Jahr gefassten Grundsatzbeschluss mit 30 Hektar Planflächen. Am Ende einer langwierigen Debatte standen die Ablehnung zweier Beschlussvorschläge mit 6:14 und 9:11 sowie der Hausaufgabe von Bürgermeister Claus Schwarzmann (BB) an die Fraktionen, sich zunächst intern über die neue Rechtslage abzustimmen und eine Meinung zu bilden.
Sehr schwer taten sich die Marktgemeinderäte, eine Einigung herbeizuführen zu dem im vergangenen Jahr gefassten Grundsatzbeschluss, die Zulassung von PV-Freiflächenanlagen zunächst auszusetzen oder mit geringen Veränderungen beizubehalten.
Geschäftsleiter Stefan Loch stellte den Marktgemeinderäten die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Privilegierung von PV-Anlagen im Außenbereich vor. Durch die Privilegierung entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen sei im Gemeindegebiet eine Fläche von 146,5 Hektar betroffen. Hier schlummere das Energiepotenzial von 150 MW Leistung, welches sich ohne Bauleitplanung auf direktem Wege entwickeln lasse.
Grundsatzbeschluss von 2022
Gemäß dem Grundsatzbeschluss vom Oktober 2022 wollte die Gemeinde jedoch zunächst 30 MW (circa 30 Hektar) im Gemeindegebiet entwickeln lassen, von denen aktuell 5,6 Hektar verplant seien, erklärte Stefan Loch. Nun kämen aber die privilegierten Flächen hinzu. Es sei zu überlegen, ob sich die Gemeinde nicht zunächst auf diese Flächen konzentrieren solle, statt außerhalb dieses Bereichs weitere Flächen freizugeben.
Bürgermeister Claus Schwarzmann erklärte, dass die Eigentümer der betroffenen Grundstücke zwischen 3000 und 7000 Euro pro Hektar Pacht geboten bekämen. Aber auch wenn nur die Hälfte dieser Summen realistisch sei, sei der Anreiz für die Eigentümer sehr hoch. Die Gemeinde könne hier nicht einschreiten, sondern habe nur in Schutzgebieten die Möglichkeit, etwas zu unternehmen.
Arnulf Koy (CSU) gab zu bedenken, dass mit den 30 Hektar geplanter Fläche nahezu 200 Hektar zusammenkommen würden. Er forderte: „Wir sollten die Gesamtfläche im Auge behalten und mit Maß und Ziel arbeiten.“ Zacharias Zehner (JB) wollte wissen, wie die Gemeinde das Heft in der Hand behalten und die Bebauung steuern könnte. Stefan Loch entgegnete, dass es wegen des öffentlichen Interesses kaum Möglichkeiten gebe einzugreifen. „Nur wenn wir ein konkretes Projekt in diesem Bereich hätten, könnten wir etwas ändern“, setzte Schwarzmann nach. Stefan Pfister (BB) äußerte, dass alle anderen außerhalb dieser privilegierten Flächen ebenso die Möglichkeit haben sollten, eine Freiflächenanlage zu verwirklichen.
Zweiter Bürgermeister Georg Eismann (CSU) plädierte für den Beschlussvorschlag, den getroffenen Grundsatzbeschluss zunächst für ein Jahr auszusetzen. In der Folge der aufkommenden Diskussion kamen immer wieder neue Ansätze für weitere Beschlussvorschläge hoch. Nachdem die beiden vorgelegten Beschlussvorschläge keine Mehrheit finden konnten, gilt der gefasste Grundsatzbeschluss vom 25. Oktober 2022 unverändert weiter.
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