Wie kann der Gemeinderat die Bürger der Gemeinde Unterleinleiter bei der Entscheidung zum Bau von Windkraftanlagen auf der „Langen Meile“ einbeziehen? Diese Frage hatte sich während der Gemeinderatssitzung am 25. November gestellt (der FT berichtete). Damals wurde die Verwaltung beauftragt, das geeignete Instrument für ein Mitwirken der Bürger in der Frage zu finden, wie sich der Gemeinderat dazu positionieren könnte. Auch ein Ratsbegehren war im Gespräch.
Bei Thema Windkraft muss man mit den Bürgern sprechen
Der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, Andreas Kirchner, hat mehrere Varianten überprüft. Er hält ein Ratsbegehren, das letztendlich in einem Bürgerentscheid gipfeln würde, für kein geeignetes Mittel, um die Bürger zu diesem Thema zu befragen. Er empfiehlt hingegen ausdrücklich, während der anstehenden Bürgerversammlungen zum Thema Windkraft ins Gespräch zu kommen.
Bürgerentscheid bei Windkraft nicht ratsam, weil die Gemeinde die Kosten tragen muss
Seine Begründung: Ein Bürgerentscheid habe die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ein Ratsbegehren sei dann unzulässig, wenn es nicht auf eine Entscheidung abzielt, sondern nur auf eine unverbindliche Meinungsäußerung ohne irgendwelche rechtlichen Außenwirkungen.
Die Kosten des Bürgerentscheids müsste zudem die Gemeinde tragen. Außerdem könnten Kritiker behaupten, dass ein Bürgerentscheid allein aus taktischen Gründen oder aus Mangel an Verantwortungsbereitschaft beschlossen wird.
Zum Thema Windkraft auf der „Langen Meile“ kann den Bürgern im Zusammenhang eines Ratsbegehrens keine Entscheidungsalternative vorgelegt werden. Der Gemeinderat müsste sich im Vorfeld festlegen, ob er Windkraftanlagen dort will oder nicht − die Frage könne nur mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Bei einer Bürgerversammlung können die Einwohner auch selbst Anträge formulieren
Außerdem muss das Ratsbegehren eine entsprechende Begründung enthalten. Im Rahmen einer Bürgerversammlung hätten die Bürger zudem ein Mitberatungsrecht und könnten auch Anträge stellen, die dann innerhalb von drei Monaten im Gemeinderat behandelt werden müssen. Für zulässig gehalten wurde bisher die Möglichkeit freiwilliger Bürgerbefragungen durch den Gemeinderat als Entscheidungshilfe für einen Gemeinderatsbeschluss.
Wie ist die Meinung in Unterleinleiter zu den Windrädern?
Der Grund: Die Gemeindeorgane sind befugt, sich die zur Meinungsbildung im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben notwendigen Grundlagen selbst zu beschaffen. Dies wurde in Unterleinleiter vor etwa zwei Jahren schon einmal gemacht und die überwiegende Mehrheit der Bürger sprach sich damals gegen Windkraftanlagen auf der „Langen Meile“ aus. Inzwischen habe sich das Meinungsbild der Bürger wie auch im Gemeinderat geändert. Der Geschäftsstellenleiter riet von weiteren freiwilligen Bürgerbefragungen ab.
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