Punkt für Punkt arbeiteten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in Gößweinstein den Entwurf von Kämmerer Johannes Merz für den Haushalt 2024 durch. Dabei wurden die bedeutendsten Ansatzänderungen im Vergleich zum Vorjahr erläutert und einige Änderungen des Entwurfs beschlossen. Die wichtigste Zahl ist die Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt, der am Dienstag, 23. Januar, vorberaten wird. Demnach stehen heuer für Investitionen im Vermögenshaushalt 686.000 Euro zur Verfügung, die im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden sollen.
Höhere Bußgeld-Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung
Eine inzwischen nicht unbedeutende Einnahme sind die Bußgelder aus der Verkehrsüberwachung, die auch dieses Jahr wieder mit 45.000 Euro angesetzt sind. Es wurde dabei festgestellt, dass im letzten Jahr die Einnahmen höher waren als die Ausgaben. Daher wurde aus dem Gremium angeregt, diesen Überschuss in geeigneter Weise an die Bevölkerung zurückzugeben.
Kämmerer Merz wies jedoch darauf hin, dass die erhöhten Einnahmen aus den höheren Bußgeldvorschriften resultierten und keine Gewinnerzielungsabsichten bei der Verkehrsüberwachung beabsichtigt seien. Deshalb seien für die Jahre 2024 bis 2027 auch wieder mehr Ausgaben als Einnahmen eingeplant worden. Daher würden die Mehreinnahmen im letzten Jahr zur Gesamtdeckung herangezogen.
Strom an Festplätzen weiter kostenlos?
Für die Sanierung von Gemeindestraßen wurden 412.000 angesetzt, darunter 90.000 Euro für den Straßenabschnitt „Kreuzung Staatsstraße 2685“ bis Hühnerloh. Dieser Betrag ist ausschließlich zur Behebung einzelner Schäden in diesem Abschnitt gedacht. Falls der Rat jedoch eine Alternativlösung in Betracht ziehe, müsse dazu eine Grundsatzentscheidung noch getroffen werden.
Aus der Verwaltung verlautete weiter, dass aufgrund der gestiegenen Strompreise grundsätzlich überlegt werden sollte, ob der Strom für Festivitäten von Vereinen an den Festplätzen der Stromanschlusssäulen in Kleingesee und Morschreuth und weiteren Ortschaften weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden möchte. Denn Gößweinstein sei „Stabilisierungsgemeinde“, und dies sei eine freiwillige Leistung.
Gleiches gelte im Bereich Friedhofswesen. Hier sei eine Gebührenneukalkulation mit Neufestsetzung möglichst kostendeckender Gebühren notwendig. Dies gilt nur für den gemeindeeigenen Friedhof in Wichsenstein, da der Gottesacker in Gößweinstein nach wie vor von der Kirche betrieben wird.
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