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Umstrittener Gasthof-Kauf
Causa Rumpler: Inhaberin des Gasthofes strebt Revision an
Der ehemalige Gasthof Rumpler in Leutenbach.Forchheim & Fränkische Schweiz
Der ehemalige Gasthof Rumpler in Leutenbach. // Barbara Herbst/Archiv
Leutenbach – Nach Verfahren am Landgericht und Oberlandesgericht Bamberg zum Verkauf des ehemaligen Gasthofes wird nun das höchste bayerische Gericht angerufen. Welche Folgen das haben könnte.

Gibt es Verfahrensfehler in den Urteilen des Landgerichts Bamberg und des Oberlandesgerichts Bamberg in Sachen „Causa Rumpler“? Zweimal hatte die Gemeinde Leutenbach vor diesen Gerichten jeweils den Prozess gewonnen, in dem die Inhaberin des Gasthofes Rumpler den Kaufpreis von 550.000 Euro für ihr Anwesen von der Gemeinde forderte. Beide Gerichte gaben der Gemeinde recht und wiesen den Vollstreckungsbescheid der Beklagten ab.

Nach Informationen dieser Redaktion geht die Inhaberin des Gasthofes Rumpler zusammen mit ihrem Anwalt Benedikt Salleck gegen die Urteile der Bamberger Richter nun in Revision vor das Bayerische Oberste Landesgericht in München.

Revision bestätigt

Bürgermeister Florian Kraft (FW) bestätigt auf Anfrage die Revision. „Mir liegt jedoch noch kein Antrag beziehungsweise die Begründung für die Revision vor“, teilt Kraft mit. Auch seien ihm noch keine Verhandlungstermine bekannt. Ebenso keine Verfahrensfehler in den Urteilen der Bamberger Richter. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist dann die letzte Instanz in dem fast dreijährigen Rechtsstreit.

Die Richter am Oberlandesgericht Bamberg hatten die Revision hauptsächlich deswegen zugelassen, weil die Frage, ob Bürgermeister Kraft vom Gemeinderat legitimiert war, den Notar- und Kaufvertrag mit der Besitzerin des Gasthofes Rumpler abzuschließen, nicht eindeutig geklärt werden konnte. Diese Frage, so ein Gerichtssprecher damals, könne nur höchstrichterlich entschieden werden, da es bisher einen ähnlichen Fall noch nicht gab.

Das Bayerische Oberste Landesgericht in München wird den Fall nicht mehr neu aufrollen und auch keine Zeugen mehr hören, sondern im Revisionsverfahren prüfen, ob bei den bisherigen Gerichtsverhandlungen in Bamberg Verfahrensfehler gemacht wurden. Nun gibt es mehrere Szenarien. Sollten die obersten Bayerischen Richter das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg bestätigen, ist der Rechtsstreit – zumindest zwischen der Gemeinde und der Besitzerin des Gasthofes Rumpler – endgültig abgeschlossen. Die Gemeinde bekäme Recht, und die Zwangsvollstreckung wäre nichtig.

Wer haftet?

Zweite Möglichkeit: Die Münchner Richter heben das Bamberger Berufungsurteil auf und verweisen den Fall zurück an das Oberlandesgericht Bamberg zu einer erneuten Entscheidung. Eine neuerliche Revision wäre dann voraussichtlich nicht mehr möglich.

Und die dritte Möglichkeit: Die Münchner Richter entscheiden ganz anders und geben der Besitzerin des Gasthofes Rumpler recht. Auch dann wäre der Fall abgeschlossen, die Gemeinde müsste zahlen und wäre dann „stolzer“ Besitzer des Gasthofes Rumpler. Dies wäre dann der Fall, wenn die obersten Richter zu dem Schluss kämen, dass Bürgermeister Kraft doch im Auftrag des Gemeinderats gehandelt hat.

Egal, wie es in München ausgeht, könnte es weiterhin spannend bleiben. Denn wer haftet dann für den entstandenen Schaden, und wer wäre regresspflichtig? Dies wäre dann aber Gegenstand eines neuen Prozesses.

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