Die Infoveranstaltung der Interessengemeinschaft (IG) „Zukunft Rathaus Gößweinstein“ am Dienstagabend im Café Greif war mit etwa 40 Bürgern gut besucht. Sprecher Ferdinand Haselmeier warb dafür, beim Bürgerentscheid am 5. November gegen einen Umzug des Rathauses in das Pfarrhaus zu stimmen.
Inzwischen sei auch der Bund der Steuerzahler eingeschaltet: Sollte die Abstimmung pro „Rathaus ins Pfarrhaus“ ausgehen, kündigte Haselmeier eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht an. Ein weiteres Bürgerbegehren werde es aber von seiner Seite aus nicht mehr geben. Egal, wie die Wahl ausgehe.
Seit über 45 Jahren stehe die Rathaussanierung im Raum – und getan habe sich seitdem eigentlich nichts, begann Haselmeier seinen Vortrag. Er bedauerte, dass „von der anderen Seite“ keiner gekommen sei. Denn er hätte die Themen gerne diskutiert.
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Die „andere Seite“, das ist die IG „Stärkung und Erhalt der historischen Ortsmitte von Gößweinstein“, behaupte nun, dass die Wahlbeteiligung bei der letzten Abstimmung nur bei 56,28 Prozent lag und das Ergebnis daher nicht repräsentativ für alle Gößweinsteiner sei. „Das ist kindisch und albern, denn wenn wir diese Methoden anfangen, dann ist in Deutschland die Demokratie kaputt“, so der Vortragende. Dafür gab es Applaus.
Gegen eine Wahlwiederholung
Als von Gemeinderätin Daniela Drummer (FW) nur wenige Tage nach der letzten Abstimmung der Ruf nach Wahlwiederholung laut wurde, fand Haselmeier dies unbegreiflich, wie er sagte. Dass das Denkmalamt gegen eine Sanierung des alten Rathauses oder einen Neubau an gleicher Stelle sei, sei lediglich ein Gerücht und mit keinem Schriftstück belegt.
Liegt ein Rechtsverstoß vor?
Schon im November 2013 habe der damalige Bürgermeister Georg Lang (CSU) mitgeteilt, dass die Denkmalschutzbehörde keine Einwände gegen einen Rathausneubau an gleicher Stelle habe, fuhr Haselmeier fort. Mit 9 zu 5 Stimmen habe der Gemeinderat dies damals beschlossen. Haselmeier sieht einen Rechtsverstoß des Gemeinderats, der nur drei Monate nach dem Bürgerentscheid beschloss, dass das neue Rathaus am Friedhof gebaut werden soll.
Damit wurde laut Haselmeier der Bürgerentscheid vom 4. Dezember 2022 nicht vollzogen, weil in diesem eine Forderung lautete, dass ein neues Rathaus, wenn möglich, am alten Standort errichtet werden muss.
Und genau dies wäre eben möglich gewesen, weil es keinen Hinderungsgrund wegen des Denkmalschutzes gab. Mit dem Beschluss, das Rathaus auf den Multifunktionsplatz zu verlegen, habe der Gemeinderat eindeutig gegen die einjährige Sperrfrist des Bürgerentscheids verstoßen.
Juristische Schritte angekündigt
Haselmeier kündigte an, dies bei einem positiven Ausgang des neuen Bürgerbegehrens dann durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Außerdem gehöre der Standort des bisherigen Rathauses auch zum Ortskern, den die Gegner ja stärken wollen. „Wir sind auf jeden Fall auch dafür, dass mit dem Pfarrhaus was passiert – aber bitte nicht als Rathaus“, so Haselmeier.
Man sei sogar bereit, einen Förderverein für das Pfarrhaus zu gründen. Auch der ökologische Ansatz der Gegner sei irreführend. Denn man brauche das Zusatzgebäude (Saal für 199 Personen), um das Rathaus überhaupt ins Pfarrhaus zu bekommen.
Begegnungsstätte im Pfarrhaus?
Aus dem Pfarrhaus könnte eine Begegnungsstätte werden, den Pfarrgarten könne man auch ohne Rathaus zugänglich machen. Für ein Rathaus brauche man weder einen Fürstensaal noch so hohe Räume und einen Prestigebau.
„Das Rathaus im Pfarrhaus ist ohne den Anbau gar nicht lebensfähig“, sagte dazu Norbert Prasch. Auch die Behauptung, die Gemeinde sei Eigentümer des Pfarrhauses mit dem gesamten Areal, sei falsch.
Wem gehört dann der neue Saal?
Die Meinungen, wem dann der Saalneubau gehöre, gingen jedoch auseinander. CSU-Rat Dietmar Winkler stellte klar, dass das Grundstück nach wie vor der Kirche gehöre. „Der Erbbauberechtigte – der Markt Gößweinstein – kann aber das Grundstück so nutzen, als sei es sein Eigentum“, meinte Georg Lang (CSU).
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