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Erneuerbare Energien
Wo in Ebermannstadt Windräder Platz fänden
Das Windrad in Kasberg (Gräfenberg) ist weithin sichtbar. Demnächst könnten noch viel mehr Windkraftanlagen im Landkreis aus dem Boden sprießen.Forchheim & Fränkische Schweiz
Das Windrad in Kasberg (Gräfenberg) ist weithin sichtbar. Demnächst könnten noch viel mehr Windkraftanlagen im Landkreis aus dem Boden sprießen. // Wolfgang Schmidt
Signet des Fränkischen Tags von Carmen Schwind
Ebermannstadt – Die 10H-Regel für Windräder in Bayern ist Geschichte. Das bedeutet, dass künftig mehr potenzielle Flächen als Standorte für Windräder in Frage kommen. In Ebermannstadt gibt es vier Möglichkeiten.

„Daran sieht man, warum es nur am Rand der Gemeinde Flächen für die Windräder gibt und es Sinn macht, dass wir mit anderen Gemeinden zusammenarbeiten“, sagte Christiane Meyer, Erste Bürgermeisterin der Stadt Ebermannstadt, in der jüngsten Sitzung des Stadtrates.

„Viele Rahmenbedingungen haben sich grundlegend geändert“

Ralf Deuerling, Diplom-Geograph und Teamleiter bei Energievision Franken (EVF) hatte zuvor das Windkraftpotenzial in Ebermannstadt vorgestellt und die Stadträte über die neuesten Gesetze informiert: „Es haben sich viele wichtige Rahmenbedingungen grundlegend geändert.“

Die im Herbst vergangenen Jahres gewählte Ampel-Regierung habe ambitionierte Ziele gehabt. Sie seien jedoch vom Ukraine-Krieg überrascht worden und davon, dass Russland die Erdgaslieferungen als Druckmittel einsetzt.

Windkraft als Teil öffentlicher Sicherheit

Nun gebe es neue Ausbauziele für erneuerbare Energien in Deutschland. „Es ist eine neue, nochmals erweiterte Dynamik in die Ausbaupläne für erneuerbare Energien gekommen“, ergänzte Deuerling. Er erklärte, dass Windkraftanlagen nun von „überragend öffentlichem Interesse“ seinen und laut Erneuerbare-Energien-Gesetz „der öffentlichen Sicherheit dienen“.

 

Zudem „sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden“. Das heißt, dass zum Beispiel Artenschutz nicht mehr automatisch über dem Ausbau erneuerbarer Energien steht.

Windkraftausbau ist in Bayern zum Erliegen gekommen

Weiter erklärte Deuerling, dass in Bayern der Windkraftausbau fast zum Erliegen gekommen sei. Der Grund: die 10H-Regel. Durch die Einführung des „Wind-an-Land-Gesetzes“ sei nun aber auch Bayern verpflichtet bis zum Jahr 2026 mindestens 1,1 Prozent und bis 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft zu öffnen. Deshalb wurden alle regionalen Planungsverbände verpflichtet, weitere Flächen in Kommunen zu melden.

10H bedeutete bisher, dass ein Windrad einen Mindestabstand vom 10-fachen seiner Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen haben musste. Bei einer durchschnittlichen Höhe von 200 Metern musste es also zwei Kilometer entfernt sein.

Hier gilt die Regel nicht mehr

Das gilt nun nicht mehr in den folgenden Fällen: Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft, Gewerbe- und Industriegebiete, die den Strom direkt nutzen, entlang Autobahnen, wenn ein altes ab- und ein neues aufgebaut wird, auf militärischem Übungsgelände oder im Wald. Zur Wohnbebauung gilt nun ein Abstand von einem Kilometer.

Die EVF hatte sich die Flächen in Ebermannstadt angesehen. Erstes Ausschlusskriterium war der Kilometer Abstand zur Wohnbebauung. Danach blieben nur noch einige Flächen am Rand der Gemeinde übrig.

Vier Flächen in Ebermannstadt

Nachdem der Bereich um den Flugplatz Feuerstein und weitere Schutzgebiete sowie ausreichende Windgeschwindigkeiten berücksichtigt wurden, blieben noch vier mögliche Flächen übrig. Zum Funkfeuer für den Flughafen Nürnberg am Hetzleser Berg mussten bisher 15 Kilometer Abstand eingehalten werden. „Seit drei Wochen sind es nun drei Kilometer“, stellte Deuerling fest.

Zu den seismologischen Anlagen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe bei Gräfenberg müsse ein Schutzbereich von fünf Kilometern eingehalten werden: „Die können in Gräfenberg Atomtests in Nordkorea messen.“

Die vier möglichen Flächen sind nicht besonders groß. Da der Regionale Planungsverband Vorranggebiete mit dem Potenzial zur Errichtung von mindestens drei Windkraftanlagen bevorzugt, bleibt nur die erste Fläche am Neuseser Berg. Stadtrat Sebastian Götz (WGM) ließ sich bestätigen, dass Maßnahmen nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich sind.

Ein einstimmiger Beschluss

Christiane Meyer ergänzte, dass in verschiedenen Veranstaltungen bereits mit Eigentümern Kontakt aufgenommen worden und das Feedback sehr positiv gewesen sei. Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass das Gebiet am Neuseser Berg als Vorranggebiet ausgewiesen werden soll und die Verwaltung Kontakt zu den Eigentümern aufnehmen soll.

 

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