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Entscheidung gegen den Strom
Günstiger Wohnen? Ebermannstadt schraubt an der Grundsteuer
Grundsteuer EbermannstadtForchheim & Fränkische Schweiz
Eine wohl freudige Nachricht für Eigentümer: Ebermannstadt senkt die Grundsteuer für viele ihrer Bewohner. // Illustration: Maximilian Arnold
Ebermannstadt – Ebermannstadt setzt auf Entlastung statt Mehrbelastung durch die Grundsteuer. Aber was bedeutet diese Entscheidung für die Stadt und ihre Einwohner?

Es sind schwierige Entscheidungen, die auf die Gemeinden in der ganzen Region zukommen. Denn zum 1. Januar 2025 ändert sich die Berechnung der Grundsteuer in der ganzen Bundesrepublik. Damit müssen die Gemeinden gleichzeitig einen neuen Grundsteuerhebesatz festlegen. Auch Ebermannstadt muss diese Entscheidung treffen und die Hebesätze anpassen. Dabei trifft der Stadtrat eine Entscheidung gegen den Trend der Region, eine Entscheidung, die für viele Ebermannstadter eine freudige Nachricht bedeutet – zumindest vorerst.

Ebermannstadt: Grundsteuer sinkt

Denn im Gegensatz zu manch anderen Gemeinden im Forchheimer Land wird Ebermannstadt die Grundsteuer zum Jahreswechsel für viele Grundstücks- und Immobilienbesitzer sogar sinken. Ob überhaupt und wie stark hängt dabei natürlich individuell von der entsprechenden Grundstücksgröße und der Größe der Wohnimmobilie ab. Derzeit liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundstücke) noch bei 480 Prozent. Mit einer emotionalen Entscheidung senkt der Stadtrat den Hebesatz im kommenden Jahr auf 290 Prozent. Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) senkt die Gemeinde den Hebesatz von 480 Prozent auf 385 Prozent.

Diese Senkung, die auf den ersten Blick erstmal sehr groß erscheint, gleicht aber vor allem die Neuberechnung des Messbetrags aus. Dieser fällt ab 2025 für Einfamilienhäuser höher aus, als es noch dieses Jahr der Fall war. Trotzdem bedeutet die Senkung des Hebesatzes für viele Eigentümer eine, wenn auch kleine, Senkung der Abgabe.

Rechenbeispiel für Ebermannstadt: Wie sich die Grundsteuer 2025 zusammensetzt

Die Fläche des Grundes sowie des Hauses wird mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Äquivalenzbetrag multipliziert (Grundstück: 0,04 Euro pro m², Gebäudefläche: 0,50 Euro pro m²). Ein weiterer Faktor ist die Grundsteuermesszahl, die ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Grund und Boden 100 Prozent, für Gebäude 70 Prozent. Dies zusammengerechnet ergibt den für jeden Eigentümer individuellen Grundsteuermessbetrag. Der wird schließlich mit dem von der Kommune selbst festgelegten Hebesatz multipliziert. Heraus kommt die zu zahlende Grundsteuer.

Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus in Ebermannstadt mit 160 Quadratmeter Wohnfläche und 600 Quadratmeter Grund:

1. Grundstück:

  • Fläche mal Äquivalenzzahl: 600 m² × 0,04 Euro= 24 Euro
  • Äquivalenzbetrag mal Grundsteuermesszahl: 100 Prozent von 24 Euro
  • = 24 Euro

2. Haus:

  • Fläche mal Äquivalenzzahl: 160 m² × 0,50 Euro= 80 Euro
  • Äquivalenzbetrag mal Grundsteuermesszahl: 70 Prozent von 80 Euro = 56 Euro
  • Grundsteuermessbetrag (Grund + Haus): 24 + 56= 80 Euro

3. Zu zahlende Grundsteuer:

  • Grundsteuermessbetrag * gemeindlicher Hebesatz = Grundsteuer: 80 Euro x 290 Prozent = 232 Euro
Luftbild EbermannstadtForchheim & Fränkische Schweiz
Wer ein Haus in Ebermannstadt besitzt, muss aber 2025 vielleicht weniger Grundsteuer bezahlen. // fotoping / Adobe Stock

Senkung mit Bauchschmerzen

Auch wenn die beschlossene Änderung eigentlich Vorteile für viele ihrer Einwohner bedeutet, sorgt sie gleichzeitig für Bauchschmerzen sowohl in der städtischen Verwaltung als auch bei einigen Mitgliedern des Stadtrats. Denn von der Verwaltung vorgeschlagen wurde eine Senkung des Hebesatzes auf nur 345 Prozent, was durch die Bank weg für eine Erhöhung der Grundsteuer sorgen würde. Übrigens ein Kompromissvorschlag der Verwaltung, nachdem ein erster Vorschlag mit einer Hebesatzsenkung auf 405 Prozent im Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Damit wäre es zu einem Mehrbetrag von 400.000 Euro gekommen, beim Kompromiss wären es immerhin noch 200.000 Euro extra in der Stadtkasse gewesen.

Geld, welches, so die Verwaltung, auch dringend nötig wäre: „Die Ausgabenspirale für Projekte, die die Bürgerschaft auch fordert, geht immer weiter und so kann man die Ausgleichung der Haushalte für 2025, 2026 und Co. weiter gewährleisten“, erklärt Ebermannstadts Kämmerer Wolfgang Krippel und plädiert für den zweiten Vorschlag der Verwaltung in der entscheidenden Stadtratssitzung am 18. November.

Neutrale Anpassung siegt

Eine, wenn auch knappe Mehrheit im Stadtrat plädiert dagegen eher dafür, die Anpassung des Hebesatzes, wie auch von Bund- und Landesregierung angeraten, möglichst neutral zu gestalten und keinen zusätzlichen Mehrbetrag einzunehmen. „Wenn wir eine Chance haben, unsere Bürger zu entlasten, dann sollten wir auch diesen Schritt gehen“, erklärt CSU-Stadtrat Johannes Obenauf.

Gleichzeitig herrscht aber auch bei den Freunden des deutlich gesenkten Hebesatzes zumindest ein gewisser Wille zu Erhöhungen im Notfall. „Wir haben ja auch die Möglichkeit, den Hebesatz rückwirkend wieder anzuheben, wenn die Haushaltssituation es benötigt“, plädiert Stadtrat Johannes Götz (WGO).

Hebesätze im Landkreis Forchheim 2024 sehr unterschiedlich

Derzeit schauen alle Einwohner deutscher Kommunen gespannt darauf, wie sich die Hebesätze entwickeln, auch im Landkreis Forchheim. Schon jetzt gibt es erhebliche Unterschiede, wie eine aktuelle Erhebung der Industrie- und Handelskammer (IHK) zeigt. Während Wiesenttal etwa die Steuern nicht erhöhen will, soll es beispielsweise in Gräfenberg, Gößweinstein und auch Forchheim teurer werden.

 

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