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Vor dem Amtsgericht Erlangen
Höchstadt: Mann bedroht und erpresst eigene Mutter um Geld
Ein 35-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Erlangen verantworten, weil er seine eigene Mutter im Juni 2024 räuberisch erpresst hat.
Ein 35-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Erlangen verantworten, weil er seine eigene Mutter im Juni 2024 räuberisch erpresst hat. // Foto: andranik123, adobe stock
Erlangen – Er bedrohte und erpresste in Höchstadt die eigene Mutter um Geld und wehrte sich gegen die Verhaftung durch die Polizei. Für die Mutter war dies nur trauriges Déjà-vu.

Was geht einer Mutter durch den Kopf, wenn das eigene Kind sieben Jahre nach Kontraktabbruch plötzlich wieder vor der Tür auftaucht? Für diese Mutter aus Höchstadt konnte der Moment, als ihr Sohn vor ihrem Haus auftauchte, nicht zu einem langersehnten Wiedersehen werden. Es bedeutete wohl eher ein traumatisches Déjà-vu. Ihr Sohn ist seit Jahren obdachlos, psychisch krank und konsumiert Drogen. Als er vor sieben Jahren auf ähnliche Art plötzlich erschien und Geld von ihr wollte, schlug er sie auf übelste Weise und drohte, sie umzubringen.

Amtsgericht Erlangen: Eigene Mutter bedroht und erpresst

Der 35-Jährige wird beschuldigt, die eigene Mutter im Juni 2024 räuberisch erpresst zu haben. Außerdem habe er mehrere Polizeibeamte im August 2024 angegriffen, beleidigt und Widerstand gegen seine Verhaftung geleistet. Dafür hat er sich am Donnerstag, 23. Januar 2025, vor dem Amtsgericht in Erlangenverantworten müssen. 

Eigene Mutter wiederholt bedroht und um Geld erpresst

An einem Tag im Juni 2024 stand der Mann am späten Nachmittag vor dem Haus der Eltern. Der Ermittlungsrichter schilderte als Zeuge vor Gericht den Vorfall: Der Mann randalierte, klingelte bei der Wohnung seiner Mutter Sturm und wollte Geld. „Gib mir Geld, sonst komm’ ich hoch und hau dich“, hätte er gerufen. Das gab die Mutter bei ihrer Vernehmung gegenüber dem Ermittlungsrichter an. Aus Angst ließ sie ihn nicht ins Haus. Über den Balkon im Garten hätte er sich Zugang zu ihrer Wohnung im ersten Stock verschaffen können.

Prozess am Amtsgericht Erlangen
Am Amtsgericht Erlangen wurde nun ein Urteil gesprochen. // Andreas Wolfger



Die Frau rief telefonisch den Vater zu Hilfe. Die Eltern lebten getrennt im gleichen Haus. Der Vater des Angeklagten war zur Tatzeit im Haus anwesend. „Gib ihm halt Geld, damit er geht“, riet ihr dieser. Schließlich warf die Frau 1000 Euro in einem Kuvert über den Balkon. Der Sohn nahm das Geld an sich und verschwand.

Polizeibeamten getreten, beschimpft und bespuckt

Als er zwei Monate später im August noch einmal auftauchte und wieder Geld wollte, war der Haftbefehl gegen ihn bereits eröffnet worden und die Mutter verständigte die Polizei. Nachdem die vier Beamten der Polizeiinspektion Höchstadt am Wohnhaus in Höchstadt eingetroffen waren, wehrte sich der 35-Jährige gegen seine Festnahme.

Bereits zu Beginn der Hauptverhandlung hatten zwei der Polizeibeamten bezeugt, der Angeklagte habe sich gegen die Vollstreckungsbeamten aggressiv gewehrt und sie getreten. Zudem habe er sie bespuckt und als „Witzfiguren“, „Vollidioten“ und Schlimmeres beleidigt. Schon bei der ersten Sitzung im Januar gestand der Angeklagte, die Polizeibeamten bespuckt und beleidigt zu haben. Das Treten stritt er ab. „Getreten habe ich nicht. Sonst weiß ich nicht mehr“, sagte er am Donnerstag vor Gericht.

Mutter nicht bei Gericht anwesend 

Die Mutter selbst war nicht bei dem Verfahren vor Gericht anwesend. Im Voraus äußerte sie gegenüber dem Ermittlungsrichter, kein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung der Sache zu haben. Zur Vernehmung durch den Ermittlungsrichter hatte sie sogar Kleidung für ihren Sohn mitgebracht. „Er war total verwahrlost. Wenn er mich sieht, triggert es ihn. Er reagiert dann mit Bedrohungen und hat mich schon einmal verprügelt“, sagte die Mutter.

Der Ermittlungsrichter schilderte vor Gericht, er habe die Angst der Frau damals deutlich wahrgenommen – aber auch die Sorge um ihr Kind. „Mein Sohn hat Schizophrenie. Es tut mir als Mutter sehr weh, dass er auf der Straße lebt, aber ich kann das nicht finanzieren“, geht aus dem Protokoll hervor. „Ich habe ihm dann Geld gegeben, damit er weggeht. Es ist nicht so, dass ich ihm nicht helfen möchte. Er bräuchte eine Betreuung.“

Konnte nie stabile Verhältnisse erreichen

Schon während des Strafverfahrens 2017 attestierte der damalige Sachverständige in seinem Gutachten die psychische Erkrankung des Mannes. Dadurch konnte der Angeklagte nie stabile Wohn-, Lebens- oder Arbeitsverhältnisse erreichen. Im aktuellen Verfahren kam der derzeitige Psychiater in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht unter akuten Krankheitssymptomen, wie Wahnvorstellungen oder Halluzinationen, gelitten habe.

Der Mann sei früher in Behandlung gewesen, nehme mittlerweile aber keine Medikamente mehr. Laut dem Sachverständigen ließen sich bei dem Mann Restsymptome feststellen. In Bezug auf die Frage, ob der Mann strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann, könne dies in Betracht gezogen werden.

Haftstrafe wegen schlechter Sozialprognose

Bei der Festsetzung des Strafmaßes berücksichtigte die Richterin am Amtsgericht Erlangen diesen Aspekt: Die verminderte Schuldfähigkeit könne nicht ausgeschlossen werden. Zugunsten des Angeklagten spricht, dass er geständig ist und niemand zu Schaden gekommen ist. Zu Lasten fällt, dass er zweifach mit Haftstrafen vorbestraft ist, sagte die Richterin. Da der Mann arbeitslos ist und keinen festen Wohnsitz hat, könne man laut Richterin zudem nicht von einer günstigen Sozialprognose ausgehen.

Sie verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung, Angriff und Widerstand gegen vier Vollstreckungsbeamte zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung gegen die Mutter wurde eingestellt. Die Richterin legte dem Angeklagten jedoch nahe, in Zukunft „besser einen Bogen, um seine Mutter zu machen.“ 

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