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Nach Einbruch in Wachenroth
Mutmaßlicher Seriendieb geschnappt: Urteil in Erlangen
Amtsgericht ErlangenForchheim & Fränkische Schweiz
In Erlangen stand am Donnerstag ein mutmaßlicher Seriendieb vor Gericht. // Anna-Lena Reif
Erlangen – Ein scheinbarer Seriendieb sorgt in der Region für Aufsehen. Einbruch, Sachschaden und eine Vielzahl weiterer Anklagen bringen ihn jetzt vor Gericht.

Ob Höchstadt, Wachenroth oder Westheim: Er scheint schon einiges auf dem Kerbholz zu haben, geht man nach der langen Liste an laufenden Anklagen, die gegen den Angeschuldigten im Raum stehen. Bereits im März war Mehmeti S. vom Amtsgericht Erlangen wegen Diebstahls mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. 15.000 Euro soll er nach Ansicht des Gerichts bei einem Reiseunternehmen in Höchstadt gestohlen haben, der Sachschaden soll noch höher gewesen sein.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da muss S. sich erneut vor dem Amtsgericht verantworten. Dieses Mal soll er in der Nacht vom 21. Dezember 2023 auf den 22. Dezember 2023 bei einem Reiseunternehmen in Wachenroth eingebrochen sein. 5000 Euro Bargeld in Scheinen – die Tageseinnahmen – soll er dort aus einer unverschlossenen Geldkassette entwendet und zusätzlich 1000 Euro Sachschaden verursacht haben. Eine DNA-Spur am aufgehebelten Fenster platziert den Angeklagten laut eines Gutachtens am Tatort.

Was sagen DNA-Spuren aus? 

Ganz so klar ist die Sachlage vor allem für den Verteidiger des Angeklagten aber nicht. Immerhin habe man die DNA-Spur nur außen am Fensterbrett gefunden, die Spuren in den Büroräumen und an der Geldkassette jedoch seien dem Mann aus dem Kosovo nicht zuzuordnen gewesen. Selbst wenn sein Mandant das Fensterbrett berührt hätte, heiße das noch lange nicht, dass er die Tat ausgeführt habe, so der Anwalt. Die Spur hätte auch durch Zufall dort landen können.

Eine Meinung, die die Richterin nicht teilt. „Unter dem Fenster ist nicht einmal ein Weg, das ist eine Randlage, davor ist nur Wiese“, erklärt sie im Urteil. Eine logische Erklärung für die Spuren am Fenster gebe es ihres Erachtens also nicht. „Dass da womöglich noch andere dabei waren, wollen wir gar nicht ausschließen. Aber das spielt keine Rolle.“  Dass der Angeklagte am Einbruch beteiligt gewesen sei, stehe für sie und die beiden Schöffen fest, ob er derjenige sei, der eingestiegen sei oder nicht, sei egal. So oder so sei er mitverantwortlich. 

Weitere ähnliche Anklagen laufen

Zum Urteil dürfte auch die lange Liste an weiteren Vorwürfen gegen den Mann beigetragen haben. Neben dem Einbruch in Höchstadt, für den er bereits verurteilt wurde, verliest die Richterin am Donnerstag noch etliche weitere Anklageschriften, die vermuten lassen, dass der 41-Jährige sich erstens auf Reiseunternehmen spezialisiert und zweitens Einbrüche weit über die Region hinaus begangen hat. So hat er beispielsweise schon eine Vorstrafe wegen eines Einbruchs in einer Rewe-Filiale. Hier soll er zusammen mit einem weiteren Unbekannten sogar eine Wand durchbrochen und ein Fenster eingeschlagen haben. 

Neben dem aktuellen Verfahren in Erlangen läuft am Amtsgericht Ansbach eine Anklage gegen den Mann, die ihm zur Last legt, im August vergangenen Jahres in Westheim (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) ebenfalls bei einem Reiseunternehmen eingebrochen zu sein und knapp 10.000 Bargeld gestohlen zu haben. Die Hauptverhandlung in diesem Fall soll in wenigen Tagen folgen. Im September 2023 soll er in ein Unternehmen in der Nähe von Mosbach (Baden-Württemberg) eingedrungen sein und auch hier rund 10.000 Euro entwendet haben. Seit März 2023 soll er bundesweit bei elf schweren Diebstählen als Täter in Betracht kommen. 

Angeklagter streitet Beteiligung ab

Vor Gericht zeigt der Angeklagte selbst sich keiner Schuld bewusst. Zur Zeit des Einbruchs in Wachenroth will er im Kosovo gewesen sein. Immer wieder fallen aber Widersprüche an seinen Aussagen auf. So behauptet er, niemals seine DNA abgegeben zu haben oder in Deutschland schon einmal in einer Polizeistation gewesen zu sein. Dennoch liege ein DNA-Profil seiner Person bei Interpol vor, so die Richterin. Zuletzt habe der Mann in Frankfurt mit seiner Familie gewohnt und nach seinem Studium in Wirtschaft und Finanzmanagement ein Gastro-Unternehmen in Deutschland sowie ein Restaurant im Kosovo geführt, wie er behauptet. In den Akten der JVA Nürnberg soll laut der Richterin jedoch vermerkt sein, dass der 41-Jährige gelernter Metallbauer sowie Werkstattbesitzer sei. 

Am Ende fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die das Gericht im Urteil sogar noch auf ein Jahr und sechs Monate anhebt. „Was ist das Ganze wert?“, fragt die Richterin, ehe sie das Urteil begründet. Der Angeklagte habe eine einschlägige Vorstrafe, damals sei außerdem ein hoher Sachschaden entstanden. Durch die vielen mutmaßlichen Taten sei außerdem von einer Gewerbsmäßigkeit auszugehen. 

„Zu Gunsten des Angeklagten“, beginnt die Richterin und blickt kurz in die Akten. „Diese Seite ist leer.“ Zwar sei es das gute Recht des Angeklagten, kein Geständnis abzulegen. Dass er aber keine Reue zeige, wirke sich eben auch nicht positiv auf das Urteil aus. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Rechtsmittel einzulegen. 

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