Als „Wahrzeichen der Stadt Erlangen“ bezeichnen Staatsanwältin und Richter ihn an diesem Dienstagvormittag. Zu den größten Sehenswürdigkeiten gehört er vielleicht nicht unbedingt, ein bekannter Teil des Stadtbildes, der vor allem Kindern auch gerne mal als Abkühlung dient, ist der markante Kugelbrunnen vor der Sparkasse am Erlanger Hugenottenplatz aber allemal.
Kein Wunder also, dass die Brandstiftung an dem beliebten Kunstobjekt im März 2025 hohe Wellen schlug. Rund ein halbes Jahr später stehen nun die beiden Männer, die für das Feuer verantwortlich sein sollen, das die Kugel irreparabel beschädigt hat, vor Gericht – eine Situation, die den beiden Männern wohl nicht gänzlich unbekannt ist.
Kugelbrunnen Erlangen: Prozess nach Brandstiftung
17 Einträge im Bundeszentralregister bringt einer der beiden Angeklagten mit, 16 der andere. Von Sachbeschädigung über Betrug bis hin zu Besitz von Schusswaffen, Kindesmissbrauch und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist alles dabei, wie der Richter während des Prozesses verliest.
In der Frage nach dem Kugelbrunnen zeigt zumindest einer der beiden Angeklagten sich sofort geständig. „Wir zwei haben die Kugel zusammen angezündet, mehr habe ich nicht zu sagen“, sagt der 52-Jährige gleich zu Beginn und verweist dann auf seinen Pflichtverteidiger. Ein paar mehr Details kommen im Laufe der etwas mehr als zweistündigen Beweisaufnahme zwar doch noch ans Licht, die große Frage nach dem Warum bleibt jedoch offen.
Als „Blödsinn“ bezeichnet der 52-Jährige die Tat, etwas, das im Suff passiert sei. „Ich war besoffen, zamgekifft und zamgeschnupft“, sagt er und zählt neben Bier und Wein noch zwei Flaschen Schnaps und Crystal auf, das er vor der Tat konsumiert haben will. „Tut mir leid.“
Kugel am Hugenottenplatz unter Alkoholeinfluss angezündet?
Dass er schwerster Alkoholiker ist, bestätigen vor Gericht nicht nur sein Anwalt, sondern auch ein Polizeibeamter, der den Mann seit Längerem kennt und regelmäßig mit ihm zu tun hat. Werte von weit über zwei Promille seien beim Angeklagten an der Tagesordnung. Doch ausgerechnet in dieser Nacht, so der Beamte vor Gericht, soll er für seine Verhältnisse relativ nüchtern und klar gewesen sein.
So vehement der 52-Jährige die gemeinschaftliche Tat eingesteht, so ausdauernd streitet sein Mitangeklagter sie ab. Er sei dort gewesen, doch nicht etwa, um die Kugel anzuzünden. „Ich habe geschlafen“, sagt der 47-Jährige. Denn die Sparkasse und der Raum davor diene beiden Männern regelmäßig als Schlafplatz. Als er aufgewacht sei, habe er das Leuchten des Feuers durch ein Fenster der Sparkasse gesehen. Erst dann sei er vor das Gebäude getreten, um gemeinsam mit seinem Kumpel das Feuer zu beobachten.
Bei seinem Mitangeklagten, der den 47-Jährigen als seinen „besten Kumpel“ bezeichnet, klingt die Version der besagten Nacht ein wenig anders. „Wir haben uns jeden Tag da getroffen und gesoffen“, sagt der 52-Jährige vor Gericht. An diesem Tag habe der Freund einen Benzinkanister dabei gehabt.
Kaum Zeugen für die Tat
Der 52-Jährige habe ihm erzählt, dass er das Benzin über die Kugel gegossen habe, dabei habe er die Bewegung mit dem Körper vorgemacht, berichtet ein Polizeibeamter vor Gericht. „Dann meinte er: Plötzlich hat der sich gebückt und es angezündet. Ich hätte nicht gedacht, dass er das macht“, erinnert der Beamte.
Zeugen aus dieser Nacht gibt es kaum, die Stadt sei „wie ausgestorben“ gewesen, wie die Ermittler feststellen mussten. Nur ein Lkw-Fahrer, der mit seiner Lieferung unterwegs war, will die Zeit, in der das Feuer gelegt worden sein muss, eingrenzen können. Den oder die mutmaßlichen Täter habe er jedoch nicht gesehen.
Vor Gericht erzählt der Streifenpolizist, der das Feuer entdeckt und die Feuerwehr alarmiert hat, von zwei Meter hohen Flammen. „Die Hitzeentwicklung war massiv“, sagt er. „Die Marmoroberfläche hat es weggesprengt, das hat richtig gekracht.“ Die einzigen Personen, die er gesehen habe, seien die beiden Angeklagten gewesen, die unweit des Feuers bei der Sparkasse standen. Er habe mit ihnen gesprochen, den beiden eine solche Tat aber „nicht zugetraut“.
Angeklagter soll tagelang Benzinkanister dabei gehabt haben
Erst durch Aussagen aus der Trinkerszene, die regelmäßig am Hugenottenplatz unterwegs ist, seien die Ermittler später erneut auf die beiden Männer aufmerksam geworden. In mehreren Gesprächen soll den Beamten demnach gesagt worden sein, dass der 47-Jährige schon in den Tagen vor der Tat einen Benzinkanister auf seinem Bollerwagen dabei gehabt haben soll.
Von einer geplanten Tat geht das Gericht am Ende trotzdem nicht aus. „Es war kalt in der Nacht – ob das ein Motiv war? Ich weiß es nicht. Das können nur sie selbst sagen“, sagt einer der Polizisten aus. Als eine Art „spontanen Unsinn“ bezeichnet einer der beiden Strafverteidiger die Tat später in seinem Plädoyer.
Schaden am Brunnen irreparabel – Erneuerung zu teuer
Ein Jahr und neun Monate bekommt der 47-Jährige schließlich für die Sachbeschädigung, bei seinem Freund sind es ein Jahr und zwei Monate. Bei beiden kommt eine Bewährung wegen der vielen Vorverurteilungen nicht in Frage. Ein milderes Urteil wegen des hohen Alkoholkonsums stehe ebenfalls nicht zur Debatte, „weil beide wissen, dass sie unter Alkoholeinfluss Straftaten begehen“, so Richter Eckhardt.
Einen direkten Vorsatz, Schaden zu verursachen, sieht auch er nicht. „Doch den wird jetzt die Allgemeinheit für Sie zahlen müssen“, sagt er – denn bei den beiden Angeklagten, die von Sozialleistungen und Erwerbsunfähigkeitsrente leben, ist nicht viel zu holen. In Anbetracht der Haushaltslage ist mit einer Erneuerung der Kugel, die laut Anklage rund 45.000 Euro kosten würde, wohl nicht zu rechnen.















