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Ein Kilogramm Marihuana
Milde Strafe für Höchstadter Pizzalieferant
Amtsgericht Erlangen
Amtsgericht Erlangen // Andreas Wolfger
Höchstadt / Erlangen – Hausdurchsuchung enthüllt ein ganzes Kilogramm Marihuana. Ein Höchstadter Mann steht vor Gericht und entgeht nur knapp einer harten Strafe.

Mit der Einführung des neuen Cannabis-Gesetzes ist der Besitz von kleinen Mengen Cannabis seit April dieses Jahres erlaubt. Wenn im neuen Gesetz von kleinen Mengen die Rede ist, geht es dabei um ein Maximalgewicht von gerade einmal 50 Gramm und nicht wie bei einem kürzlichen Fall am Landgericht Erlangen um ein ganzes Kilogramm Marihuana. Diese wurden bei einem Mann aus Höchstadt im Jahr 2022 bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt. Für diesen erheblichen Besitz musste sich der aus dem Libanon stammende Mann vor dem Amtsgericht verantworten und das gleich zweimal.

Ersten Termin verpasst

Denn eigentlich hätte das Verfahren bereits eine Woche zuvor verhandelt werden sollen, doch selbst eine halbe Stunde nach eigentlichem Prozessbeginn gab es von dem Angeklagten keine Spur. Die Ausrede: Er wäre krank gewesen. Aber eine einfache Krankmeldung, wie etwa im Job, zieht vor Gericht nicht, weshalb es vor dem zweiten Prozesstermin noch eine Standpauke der Richterin gibt. Durch sein Fehlen beim ersten Termin wurde der Angeklagte dieses Mal direkt von einer Polizeistrafe zum Amtsgericht gebracht, zum Unverständnis des Angeklagten und seiner Familie.

Hohe Menge Marihuana

Vorgeworfen wird dem in Höchstadt lebenden Pizzalieferanten der Besitz von einer nicht geringen Menge Marihuana in gleich zwei Fällen. Beim ersten Fall fanden die Polizeibeamten den bereits erwähnten Kilo Marihuana in der Wohnung des Angeklagten, von denen fast das ganze Gewicht für den Verkauf bestimmt waren. Während einer zweiten Kontrolle Ende April 2024 fanden Beamte weitere 372 Gramm Marihuana in seiner Wohnung. Beide gefundenen Mengen stellen laut Gesetzestext eine nicht geringe Menge dar, was mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren verbunden ist.

Die beiden vorgeworfenen Taten gesteht der Mann sofort und zeigte auch Reue. „Es tut mir leid“, lässt der Angeklagte nach Einräumung der Taten verlauten. Eine Aussage, die dem Mann zugutekommen, was die endgültige Höhe seiner Strafe angeht, denn bereits während den Polizeikontrollen hatte er sich durchgängig kooperativ gezeigt.

Streit im Gerichtssaal

Nach dem schnellen Geständnis ging es für Richterin, Staatsanwaltschaft und Verteidigerin lediglich noch um die Auslotung der endgültigen Strafe. Knackpunkt dabei sind häufig auch die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten, wie etwa der Beziehungsstatus und die Menge der unterhaltspflichtigen Kinder.

Besonders beim Unterhalt wird es kurz laut im Gerichtsaal, denn der Angeklagte gibt, hauptsächlich der sprachlichen Barriere geschuldet, zuerst fälschlicherweise an, er hätte keine minderjährigen Kinder, weshalb die erwachsene Tochter des Angeklagten versucht, die Aussagen ihres Vaters zu korrigieren. Da sie allerdings lediglich zu den Zuschauern gehört, ist so eine Unterbrechung strengstens untersagt, was zu einer lautstarken Diskussion zwischen ihr und der Richterin führt.

Milde Strafe dank sauberen Vorstrafenregisters

Am Ende kommt der Angeklagte mit einem blauen Auge davon. Für ihn gibt es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, allerdings ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung sowie eine Geldstrafe von 1000 Euro. „Da es sich hierbei um ihre bislang einzige Straftat handelt, ist davon auszugehen, dass sie so schnell keine neue begehen werden“, erklärt die Richterin bei Verkündung des Urteils.

Was die Höhe seines Urteils hatte der Angeklagte Glück, wie die Richterin am Ende erklärt: „Wäre der Fall vor dem ersten April, also vor dem neuen Gesetz vor Gericht gelandet, wären sie ohne Gnade im Gefängnis gelandet.“

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