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Prozessauftakt in Nürnberg
Millionenbetrug bei ASB: „Whistleblower“ aus Herzogenaurach?
ASB-Prozess
Der Angeklagte aus Herzogenaurach (Zweiter von links) soll als Whistleblower fungiert haben, wie seine Anwälte Jörg Steinheimer (links) und Michael Löwe (Dritter von links) immer wieder betonen. // Anna-Lena Reif
LKR Erlangen-Höchstadt – Im Prozess um den mutmaßlichen Betrug beim ASB kommen am ersten Verhandlungstag die drei Angeklagten zu Wort. Ihre Versionen weichen dabei stark voneinander ab – vor allem die Aussage eines Herzogenaurachers polarisiert.

Der Sitzungssaal im Strafjustizzentrum in Nürnberg ist gut gefüllt, als die drei Angeklagten am Donnerstagmorgen neben ihren zahlreichen Verteidigern Platz nehmen. Das Medieninteresse ist groß, etliche Besucher sitzen außerdem im Zuschauerraum. 

Millionenbetrug beim ASB: Prozessauftakt in Nürnberg

Drei ehemalige Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) müssen sich wegen mutmaßlichen Betruges in Millionenhöhe vor der 12. Strafkammer verantworten. Sie sollen über Jahre hinweg Rettungsdienstleistungen systematisch zu hoch abgerechnet haben. Mehr als 4,7 Millionen Euro Schaden soll den Krankenkassen dadurch entstanden sein. Profitiert hätten die Angeklagten davon jedoch nicht persönlich, die Gelder sollen dem damals finanziell schwach aufgestellten ASB für andere Zwecke zugeführt worden sein.

Angeklagte widersprechen sich 

Zum Prozessauftakt äußern sich alle drei Angeklagten, zwei von ihnen durch ihre Anwälte. Die Darstellungen der drei unterscheiden sich jedoch deutlich. Zum einen weisen sowohl der ehemalige Geschäftsführer des ASB-Landesverbandes als auch sein Stellvertreter die Schuld von sich. Zum anderen betonen ihre Anwälte immer wieder, dass keine einzige unrechtmäßige Leistung abgerechnet worden sei. Alle Leistungen, die vom ASB in Rechnung gestellt wurden, hätten die Kassen auf die ein oder andere Art ohnehin zahlen müssen. Außerdem seien alle Posten Anfang der 2000er Jahre mit dem Innenministerium abgesprochen worden.

ASB-Prozess
Der ehemalige Geschäftsführer des ASB-Landesverbandes weist die Schuld von sich: Kein Posten, der abgerechnet wurde, sei unrechtmäßig gewesen. // Anna-Lena Reif

Dem gegenüber steht die Aussage des dritten Angeklagten. Der ehemalige Referent für den Rettungsdienst, der zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten in Herzogenaurach lebte, betont immer wieder, dass die Ermittlungen 2019 nur auf seine Hinweise hin ins Rollen gekommen seien. Als „Whistleblower“ bezeichnet einer seiner Anwälte den heute 53-Jährigen, als „Mann mit einem Gewissen“.

Herzogenauracher trat Ermittlungen los

Er will Unregelmäßigkeiten festgestellt haben, „Machtspielchen“ der beiden anderen Angeklagten gegenüber weiteren Mitarbeitern, Mobbing. Auch unrechtmäßige Gratifikationen und die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges hatte er angezeigt. Insgesamt neun Versuche habe er unternommen, um die Untersuchungen anzustoßen, sowohl intern als auch beim ersten Versuch bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg sei er jedoch gescheitert, weswegen der Herzogenauracher sich 2019 an die Presse wandte.

Die Sonderrolle des 53-Jährigen innerhalb des Trios wird immer wieder deutlich. So beschreiben die Anwälte der beiden Mitangeklagten die Aussagen des Herzogenaurachers wiederholt als persönlichen und „von der Realität losgelösten Rachefeldzug“. 

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Für die 12. Strafkammer des Nürnberger Landgerichts dürfte es keine leichte Aufgabe werden, in den kommenden Wochen Licht in die komplexen Sachverhalte zu bringen. // Anna-Lena Reif

Die Staatsanwaltschaft geht von bandenmäßigem Betrug aller drei ehemaligen Mitarbeiter in den Jahren von 2013 bis 2018 aus. Da ein Teil der Taten bereits verjährt ist, geht es in dem Prozess vor dem Landgericht allerdings nicht mehr um die volle Schadenshöhe. 

Streit um Posten, die ASB abrechnen durfte

In den kommenden Wochen wird die Strafkammer wohl vor allem damit befasst sein, festzulegen, welche Posten der ASB hätte abrechnen dürfen und welche nicht. Während die Staatsanwaltschaft nämlich davon ausgeht, dass nur tatsächliche Ist-Kosten hätten angegeben werden dürfen, berufen die Anwälte der Angeklagten sich darauf, dass gewisse „rettungsdienstnahe Kosten“ ohne weitere Ausführung abgerechnet werden durften.

„Die Behauptung, dass das jenseits aller Möglichkeiten war, ist falsch“, so der Anwalt des ehemaligen Geschäftsführers. „Die Idee, dass der ASB auf ihren Kosten sitzengeblieben wäre, ist falsch. Den Krankenkassen wäre gar nichts anderes übrig geblieben, als diese zu bezahlen.“ 

Finanziell sei der Sachverhalt aus Sicht des ASB abgeschlossen, wie Moritz Wohlrab, Leiter des Referats für Kommunikation beim ASB, auf Nachfrage der Redaktion ausführt. „Der ASB Bayern schloss im Jahr 2021 mit den Kostenträgern einen Vergleich über vier Millionen Euro, die er an die Zentrale Abrechnungsstelle im Rettungsdienst (ZAST) überwies.“

Im Prozess gegen die drei ehemaligen Mitarbeiter sind noch weitere elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte kurz vor Weihnachten fallen.  

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