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Wiederholungstäter vor Gericht
Schlägerei von Jugendlichen bei Erlangen: Waffe im Spiel?
Amtsgericht Erlangen
Am Amtsgericht in Erlangen kam nach einer Schlägerei in Weisendorf ein tragischer Lebensweg ans Licht. // Foto: Anna-Lena Reif
Weisendorf – Scheinbar sinnlose Nachrichten an einen Fremden führen in Weisendorf zu einer Schlägerei, bei der sogar eine Waffe gezogen worden sein soll. Vor Gericht zeigt sich die Komplexität des Falles.

Es ist ein Vorstrafenregister, hinter dem man eine langjährige kriminelle Karriere vermuten würde: Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Beleidigung, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis – die Liste ließe sich fortsetzen. Doch es ist ein 19-Jähriger, der an diesem Tag vor dem Amtsgericht Erlangen erscheint – er ist dort ein alter Bekannter. Auch in Bamberg und Forchheim stand Jan S. (Name von der Redaktion geändert) bereits vor Gericht, unter anderem, weil er einen Mann in Heroldsbach überfallen und so schwer verletzt hatte, dass dieser zwei Tage im Krankenhaus verbrachte.

Schlägerei in Weisendorf: Hatte Heßdorfer eine Pistole dabei?

Während der Heßdorfer seit Jahren von Gerichtstermin zu Gerichtstermin zieht, gegen Bewährungsauflagen verstößt und Alkohol und Drogen konsumiert, kommt im November 2024 ein Jugendlicher in Höchstadt auf eine Idee: Er schreibt dem Exfreund einer Schulkameradin – Jan S. Gekannt haben will er ihn vorher nicht. Dennoch fallen Schimpfwörter und Drohungen, aus dem Nichts, wie es scheint. „Er hat mir geschrieben, dass er meinen kleinen Bruder abfängt“, erzählt Jan S. vor Gericht. 

Schlägerei in Weisendorf: Angeklagter aus Heßdorf hat Waffe dabei 

Wieso er einem Fremden derlei Nachrichten geschrieben hat, kann Lukas H. (Name von der Redaktion geändert) an diesem Tag vor Gericht nicht mehr recht erklären. „Für mich war das eigentlich nur Spaß“, sagt er. Dass die Nachrichten nur schwerlich als Spaß hätten verstanden werden können und durchaus provokativ waren, sei ihm aber schon damals klar gewesen. 

Nur einen Tag später kommt es dann zur Eskalation: In Weisendorf treffen die beiden vor der Kita der Lebenshilfe zum ersten Mal aufeinander, mit dabei die gemeinsame Freundin sowie drei weitere unbekannte Personen auf der Seite von Jan S. Was dann passiert, klingt bei jedem der Zeugen ein wenig anders. „Er ist direkt in Kampfstellung gegangen“, sagt Jan S. „Ich saß auf der Bank, er kam auf mich zu und hat mir direkt ins Gesicht und gegen die Brust getreten“, hält Lukas H. dagegen.

Nach dem ersten Tritt sei er auf den Boden gerutscht, berichtet das heute 16-jährige Opfer. Dann hätten S. und seine vermummten Freunde auf ihn eingetreten und eingeschlagen. Dass der Angeklagte wirklich erscheinen würde, habe der Höchstadter nicht erwartet, obwohl angekündigt gewesen sei, dass es „aufs Maul“ geben würde. Irgendwann habe S. plötzlich eine Schusswaffe gezogen. „Ich weiß nicht, ob die wirklich echt war, aber sie sah schon echt aus“, sagt Lukas H. aus. In der Version von Jan S. habe es an diesem Tag keine Waffe gegeben. „Die Waffe gibt es schon länger“, gibt er zwar zu. Dabei gehabt habe er sie aber nicht.

Amtsgericht Erlangen: Zeugen erzählen verschiedene Versionen

Die gemeinsame Freundin der beiden erzählt wiederum eine andere Geschichte. Zwar sollen S. und seine Freunde Lukas H. auf den Boden gezogen haben, Tritte und Schläge habe es abgesehen davon aber nicht gegeben. Die Waffe habe sie selbst im Hosenbund ihres Exfreundes stecken sehen. „Ich habe sie rausgezogen und ihn gefragt, wieso er die hat“, sagt sie vor Gericht. S. habe ihr die Waffe dann „aus der Hand gerissen“. Dass die Provokation anfangs von Lukas H. ausgegangen sei, habe auch sie mitbekommen. Anders als in seiner Version will sie aber nicht beteiligt gewesen sein. „Lukas hat Jan so komisches Zeug geschrieben und ihn beleidigt. Ich habe ihm gesagt, dass er das lassen soll“, erzählt die 17-Jährige. 

Wie genau sich die Auseinandersetzung zugetragen hat und wer außer Jan S. beteiligt war, bleibt erst einmal unklar. Für das Gericht ist das Urteil in diesem Fall aber keine leichte Aufgabe. „Es geht hier um wirklich viel“, sagt Richterin Simona Hemmelmann. Auf der einen Seite steht ein junger Erwachsener vor Gericht, der mit seinen 19 Jahren gerade erst ins Leben starten sollte, der es dem Bericht der Jugendhilfe zufolge aber bisher nicht immer leicht hatte. „Beide Elternteile waren immer wieder überfordert“, heißt es. Schon in der Grundschule habe er soziale Auffälligkeiten gezeigt, in der neunten Klasse sei der Angeklagte in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht worden.

Schon oft vor Gericht gewesen: hohe Rückfallwahrscheinlichkeit

Doch die lange Liste seiner bisherigen Vergehen, mehrere Aufenthalte im Jugendarrest sowie die Tatsache, dass er sich weder einem Entzug unterziehen will noch eine Ausbildung oder einen Job hat, sprechen gegen ihn. „Wir sehen eine hohe Rückfallgeschwindigkeit“, sagt die Vertreterin der Jugendhilfe, spricht sich aber schließlich für die Anwendung des Jugendstrafrechtes aus. 

Auch die Staatsanwältin kommt zu einem ähnlichen Ergebnis und fordert schließlich zwei Jahre ohne Bewährung. „Ich glaube, eine Besserung ist nur im Strafvollzug möglich, wo es sehr enge Richtlinien und Leitplanken gibt“, sagt sie in ihrem Plädoyer. Zwar steht dem die Forderung der Verteidigerin nach einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung entgegen. Das Gericht verhängt am Ende jedoch eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. 

 

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