Immer wieder landen Ehestreitigkeiten vor Gericht. Der Öffentlichkeit bleiben die Türen zum Verhandlungssaal dabei üblicherweise verschlossen; das Verfahren vor dem Familiengericht ist aus nachvollziehbaren Gründen grundsätzlich nicht öffentlich.
Dass sich ein Strafgericht einmal mit Familiensachen befasst, ist eher unüblich. Ein solcher Fall aus Erlangen zeigt nun, welche Dramatik hinter solchen Familienrechtsstreiten stecken kann und wer dabei die Verlierer sind.
Eine mutmaßliche Kindesentführung nach Brasilien, erst nach zwei Jahren konnte Interpol die damals fünf- und siebenjährigen Kinder ausfindig machen und nach Deutschland zurückbringen – so spektakulär klingt die Anklage, die dem Familienvater zur Last gelegt wird. Wie so häufig zeigt sich vor Gericht ein nüchterneres, dafür umso komplexeres Bild des Falles.
Auf eine 17-tägige Urlaubsreise nach Rio de Janeiro wollte der Deutsch-Brasilianer im Sommer 2018 seine zwei Kinder mitnehmen, ohne dies jedoch mit der Mutter vorher abzusprechen. Zu diesem Zeitpunkt lebten die mittlerweile geschiedenen Eltern getrennt und teilten sich das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder gleichermaßen.
Interpol findet Kinder
Nachdem die Kinder nicht, wie ursprünglich vor dem Familiengericht vereinbart, nach zwei Tagen wieder zur Mutter gebracht werden, verständigt sie die Polizei. Daraufhin nimmt das Drama seinen Lauf: Der Mann weigert sich den Rückflug anzutreten, wohl aus Angst, am Flughafen vor den Augen der Kinder festgenommen zu werden.
Vergeblich versucht die Frau ihn zur Rückkehr zu bewegen. Sie reist nach Brasilien und erteilt dem Vater das Einverständnis, mit den Kindern in Brasilien zu verweilen, wohl aus der Hoffnung, das könne ihn umstimmen. Im Dezember 2020 wurden die Kinder mit Hilfe der brasilianischen Behörden und Interpol ausfindig gemacht und nach Deutschland zurückgeführt.
Was sich im Detail tatsächlich abgespielt hat, lässt sich nicht mit Gewissheit rekonstruieren, denn es steht Aussage gegen Aussage. Eine mögliche Einstellung des Verfahrens hatte der Familienvater, aus der Überzeugung unschuldig zu sein, abgelehnt.
Die Richterin sah jedoch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als erwiesen und verurteilte ihn wegen der Entziehung Minderjähriger zu einer Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kindsentziehung: Kinder leiden
Während sich die Eltern so in einen jahrelangen Rechtsstreit verrennen, verliert man leicht die Situation der Kinder aus den Augen, sind doch vor allem sie die Leidtragenden. Dem Nebenklagevertreter zufolge lebten beide in Brasilien unter katastrophalen Umständen und seien bis heute traumatisiert.
Doch für das Strafverfahren spielt das Kindeswohl keine Rolle, das betont auch die Richterin; der Tatbestand der Kindesentziehung befasst sich nur mit den Rechten der Eltern. Wie sich der gesamte Konflikt auf die Kinder auswirkt, lässt sich auch nur erahnen.
Allgemein bekannt ist, dass bei einer konflikthaften Trennung für Kinder ein erhöhtes Risiko für psychische Folgen besteht. Eine Befriedung der Streitigkeiten erfordert von Eltern vielleicht auch, sich zum Wohl der Kinder zurückzunehmen und die eigenen Interessen zurückzustellen.
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