Ein 54-jähriger Mann aus Erlangen musste sich am vergangenen Dienstag wegen Handelns mit Rauschgift in größeren Mengen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Von einer Informantin auf den Plan gerufen, hatte die Polizei im Frühjahr die Wohnung und das Auto des Angeklagten durchsucht.
Dabei stellten die Beamten rund 150 Gramm Chrystal-Meth, 330 Gramm Cannabis, Ecstasy Tabletten und Kokain sowie 33.675 Euro sicher. Der Angeklagte saß bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem schwer suchtkranken Mann Handel und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor, worauf eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr droht. Ausgerechnet eine Freundin des Angeklagten, die selbst Betäubungsmittel von ihm bezog, verriet ihn, indem sie den entscheidenden Hinweis über das Internetportal der Bundespolizei.
Über ihre Beweggründe kann man nur mutmaßen. Das Gericht verzichtete auf ihre Zeugenaussage.
Süchtiger möchte frei von Drogen bleiben
Schließlich wurde auch gegen sie ermittelt, wobei sie mit einer Geldstrafe noch glimpflich davonkam. Der Angeklagte zeigt sich vor Gericht geständig und geläutert.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigt er in allen Punkten. Vor dem Hintergrund seines verschlechterten gesundheitlichen Zustands wünsche er sich in Zukunft drogenfrei zu bleiben, um überhaupt noch länger leben zu können.
Nicht zum ersten Mal stand der Angeklagte wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht. Seit dem Jugendalter konsumierte er regelmäßig verschiedene Drogen und wurde im Zusammenhang mit deren Beschaffung mehrfach straffällig.
In den vergangenen 15 Jahren wurde er zweimal wegen Betäubungsmitteldelikten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Beide Strafen verbüßte er in einer Entziehungsanstalt im Maßregelvollzug, konnte seine Drogenabhängigkeit jedoch nur bedingt eindämmen.
Mehrjährige Haftstrafe für Angeklagten
Die Verteidigerin plädierte − trotz der hohen Rückfallwahrscheinlichkeit − dem Angeklagten auf seinen Wunsch hin eine dritte Chance im Maßregelvollzug zu gewähren. Davon ließ sich die siebte Strafkammer des Landgerichts jedoch nicht überzeugen und verurteilte den Angeklagten zu einer vierjährigen Haftstrafe.
„Das soll jedoch nicht bedeuten, dass Sie jetzt den Kopf in den Sand stecken“, bemerkte der Vorsitzende Richter, dem die Motivation des Angeklagten nicht entgangen war. Auch wenn die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entzugsklinik nicht gegeben seien, so gäbe es andere Möglichkeiten einen Therapieversuch zu unternehmen.
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