Alle acht Minuten wird ein Mensch in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt – das vermeldet die Hilfsorganisation Weißer Ring. Dabei wird jedoch lediglich von den polizeilich erfassten Vorfällen ausgegangen.
Die Dunkelziffer ist deutlich höher, nicht einmal jede 15. Tat werde kriminologischen Studien zur Folge zur Anzeige gebracht. Die Erfolgsaussichten für die Strafverfolgung sind dabei häufig wegen der schwierigen Beweislage gering.
Ein Fall aus Erlangen kam nun vor Gericht. Im April berührte ein Mann im Bus eine 15-Jährige am Oberschenkel in der Nähe des Intimbereichs.
Die Schülerin verständigte daraufhin die Polizei, damit das anderen nicht auch passiere, wie sie vor Gericht erklärte. Der Tatverdächtige konnte von der Polizei ermittelt und schließlich zur Anklage gebracht werden.
Überwachungsvideo aus Bus
Überwachungsvideos aus dem Bus belegen den Vorfall, sodass das Gericht keine Zweifel an den Schilderungen der Betroffenen hatte. Eine Zeugenaussage mit allen Einzelheiten vor der Öffentlichkeit blieb ihr dadurch jedoch nicht erspart.
Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen – von Einsicht keine Spur. Schon zum zweiten Mal in kurzer Zeit stand der 28-jährige Familienvater wegen sexueller Belästigung vor Gericht. 2022 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine 16-jährige, ebenfalls im Vorbeigehen, an den Po fasste. Die Strafe sitzt er aktuell als Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt ab.
Überraschend milde fiel dafür das Strafmaß im aktuellen Fall aus: drei Monate Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, urteilte die Richterin. Begründet wird das Strafmaß strafschärfend mit der Unbelehrbarkeit des Angeklagten, mildernd wegen der zeitlich kurzen Tathandlung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass die Dauer einer Belästigung Einfluss auf die Strafbarkeit haben kann, wurde erst im Juli medial diskutiert.
Sexuelle Belästigung in Italien
Anlass dazu war ein drastischer Fall aus Italien, bei dem ein Hausmeister vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen wurde, weil der Griff in die Hose einer Schülerin weniger als zehn Sekunden andauerte.
Unter dem Hashtag #10secondi bekundeten viele Menschen in sozialen Netzwerken ihre Solidarität mit dem Opfer und demonstrierten in Videos, wie lang sich zehn Sekunden anfühlen können. Nur wenige Sekunden dauerte auch die Berührung im Schulbus, doch für die Betroffene ist sie auch noch Monate später spürbar.
Die Situation habe sie zutiefst schockiert, erst kurze Zeit später habe sie realisiert, was da gerade passiert war. In der Folge habe sie Angst, dass so etwas wieder passieren könnte.
So gehe es vielen Frauen, gab die Staatsanwältin zu bedenken. Dass dies nicht „nur eine Sauerei“ sei, wie es der Verteidiger in etwa formulierte, betonte auch die Richterin.
Paragraf 184i erweitert
Solche Fälle kämen zu Recht zur Anzeige, so etwas müsse sich niemand gefallen lassen. Erst seit 2016 ist sexuelle Belästigung in dieser Form strafbar.
Vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Silvesternacht 2015/16, bei der es in Köln zu vielfachen Übergriffen kam, wurde der Paragraf 184i, der jegliche Belästigung durch körperliche Berührungen in sexuell bestimmter Weise unter Strafe stellt, neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
Die persönlichen Hürden, eine Anzeige zu erstatten, sind für Betroffene oft dennoch hoch; aus Scham oder Angst, es könne einem nicht geglaubt werden. Die langwierigen Prozesse können zudem psychisch sehr belastend sein.
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