Es war eine kleine Überraschung, als der Redner des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bei der Veranstaltung zum 1. Mai in Herzogenaurach öffentlich von einer „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen Bürgermeister German Hacker (SPD) sprach. Dabei schwelt die Diskussion wohl schon seit Monaten.
Es handle sich um ein schwebendes Verfahren, wie Norbert Feulner vom DGB bestätigt. Momentan warte man darauf, dass die Aufsichtsbehörde in Form des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt Stellung nehme. Konkret geht es um die Frage nach den verkaufsoffenen Sonntagen, die Herzogenaurach zweimal im Jahr – zum Altstadtfest im Juni und zur Martinikirchweih im November – abhält. Zwar seien diese an sich nicht rechtswidrig. Jedoch sollten diese sich laut bayerischer Gesetzgebung auf den Innenstadtbereich beschränken, so Feulner. Tatsächlich öffnen in Herzogenaurach aber regelmäßig auch die Outlets von Puma und Adidas sowie das Möbelhaus Fischer. Möglich macht das eine Verordnung aus dem Jahr 2010, laut der Geschäfte „im gesamten Stadtgebiet“ öffnen dürfen. Diese Formulierung sei laut Feulner der „springende Punkt“.
Verkaufsoffene Sonntage in Herzogenaurach werden zum Zankapfel
„Der Schutz des arbeitsfreien Sonntags ist für uns als Gewerkschaften und für die Kirchen ein uraltes Thema“, so Feulner. Die sogenannten Sonntagsallianzen, Zusammenschlüsse der Gewerkschaften und verschiedener kirchlicher Organisationen, würden demnach darauf achten, dass das bayerische Ladenschlussgesetz eingehalten wird. „Dieses wird von Kommunen immer wieder per Verordnung außer Kraft gesetzt. Sie machen einfach die Läden auf, ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen“, kritisiert Feulner.
Aus Sicht des DGB sei das auch in Herzogenaurach der Fall. „Es geht nicht um den möglichen räumlichen Geltungsbereich, der sich an das Festgeschehen anknüpft“, betont Feulner. Man wolle schließlich, dass Tradition erhalten bleibt. „Aber nicht um den Preis, dass profitmaximierte Unternehmen, schon gar nicht Konzerne, die am Stadtrand angesiedelt sind, sich daran bereichern.“
Das sagt Herzogenaurachs Bürgermeister Hacker
Bürgermeister German Hacker hingegen sieht in der Sonntagsöffnung der Outlets keine Regelverletzung. Der Hintergrund sei der, dass die Outlets bis vor einigen Jahren noch im Innenstadtbereich angesiedelt waren, ehe der Platzbedarf es nicht mehr zugelassen habe. Dort hätten sie unmittelbar zum Marktgeschehen gezählt. „Man hat das dann beibehalten“, sagt Hacker auf Nachfrage der Redaktion.
Er selbst halte das auch für sinnvoll, immerhin würden viele Menschen, die in erster Linie wegen der beiden Feste nach Herzogenaurach kämen, gerne auch die Möglichkeit eines Einkaufs im Outlet in Anspruch nehmen. Dabei gehe es nicht darum, die Outlets mit Kunden zu versorgen, denn die Feste seien lang vorher da gewesen. Das Möbelhaus Fischer hingegen sei nach Auffassung der Stadtverwaltung im „erweiterten Innenstadtbereich“ angesiedelt.
Bürgermeister German Hacker wehrt sich gegen Vorwürfe
„Aber das entscheide nicht ich“, betont der Bürgermeister. „Das ist eine Verordnung der Stadt Herzogenaurach, die kann nur der Stadtrat ändern.“ Die Dienstaufsichtsbeschwerde gehe somit seines Erachtens automatisch ins Leere. Auch die Art und Weise, wie der DGB bei der Veranstaltung zum 1. Mai mit den Vorwürfen umgegangen sei, finde er „bemerkenswert“.
Feulner hingegen verweist darauf, dass Hacker als Chef der Stadtverwaltung die Möglichkeit habe, einen Beschlussantrag in den Stadtrat einzubringen und initiativ werden müsse. Der DGB habe demnach zum ersten Mal im November mit der Stadtverwaltung Kontakt aufgenommen und fordere die Stadt nun auf, die Altverordnung, die die Sonntagsöffnung der Outlets außerhalb der Innenstadt möglich macht, zurückzunehmen und eine neue Verordnung zu erlassen. Im Gespräch mit dem FT verweist er auf zahlreiche Beispiele, in denen beispielsweise Verdi wegen der Sonntagsöffnungen gegen bayerische Kommunen geklagt und Recht bekommen habe, so zum Beispiel in Herrieden und Ansbach. „Das sollte den Kommunen zu denken geben“, so Feulner.
Beschwerde des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Hacker selbst sieht die Beschwerde momentan relativ gelassen. Auch er könne nicht sagen, was dabei herauskomme. „Das Landratsamt wird eine Stellungnahme von uns bekommen und dann schauen wir, wie man damit umgeht“, bestätigt er und verweist ebenfalls auf Klagen andernorts.
„Die verkaufsoffenen Sonntage sind manchen ein Dorn im Auge, aber wir gehen sehr sorgsam damit um. Wir könnten vier pro Jahr machen, haben uns aber bewusst nur für diese beiden mit den Festen als Aufhänger entschieden.“ Man müsse außerdem bedenken, dass es sich um zweimal fünf Stunden pro Jahr handle und dass niemand verpflichtet sei, teilzunehmen. Immer wieder gebe es Läden, die an den betroffenen Sonntagen nicht öffnen, weil es sich für sie nicht lohne.
Die Gewerkschaften hingegen sehen in den verkaufsoffenen Sonntagen eine Benachteiligung für diejenigen, die im Einzelhandel arbeiten. „Uns geht es um den Schutz für Beschäftigte. Aber auch der Gesellschaft insgesamt tut es gut, wenn es einen Ruhetag in der Woche gibt, der nicht vom Kommerz getrieben ist“, ist Feulner überzeugt.
Landratsamt Erlangen-Höchstadt: Beschwerde wird bearbeitet
Die Pressestelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt bestätigt auf Nachfrage der Redaktion, dass eine „Beschwerde“ vorliege, „welche die Verordnung der Stadt Herzogenaurach über verkaufsoffene Sonntage rügt“.
Demnach müsse man generell zwischen einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer fachlichen Beanstandung unterscheiden. „Dienstaufsichtsbeschwerden können von jedem formlos eingereicht werden und sind der richtige Behelf, wenn ein persönliches Fehlverhalten eines Behördenvertreters zugrunde liegen soll. Fachliche Prüfungen können beispielsweise über eine Fachaufsichtsbeschwerde angestoßen werden“, so die Pressestelle.
Weitere Einzelheiten zur Beschwerde gegen Bürgermeister Hacker teilt die Behörde nicht mit. „Die Beschwerde wird derzeit bearbeitet, das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten“, heißt es in der Stellungnahme.












