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Möglichst faire Verteilung
Grundsteuer könnte für Einwohner in Lonnerstadt teuer werden
Im Gemeinderat Lonnerstadt standen die Hebesätze für die Grundsteuer auf der Tagesordnung.
Im Gemeinderat Lonnerstadt standen die Hebesätze für die Grundsteuer auf der Tagesordnung. // Marc-Wayne Schächtel
Signet des Fränkischen Tags von Birgit Völker
Lonnerstadt – Ab kommendem Jahr liegt die Grundsteuer in der Verantwortung der Kommunen. Der Gemeinderat Lonnerstadt beschließt deswegen nun neue Hebesätze dafür. Warum einige wohl bald mehr Zahlen müssen.

In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats Lonnerstadt ist es um die Festlegung der Berechnungsvariante zur Ermittlung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 gegangen, die auf Grundlage der jüngsten Messbescheide vom Finanzamt mit Stand 21. Oktober erfolgt. Die Neuregelung, die in Bayern eine flächenbezogene Bemessung der Grundsteuer vorsieht, verlangt von den Gemeinden, individuelle Grundsteuerhebesätze festzulegen. Die Verwaltung der Grundsteuer liegt somit in der Verantwortung der Kommunen.

Lonnerstadt: Problem mit Grundstücken der Landwirtschaft

Bürgermeisterin Regina Bruckmann betonte in ihrer Stellungnahme, dass der Markt Lonnerstadt bestrebt sei, durch eine möglichst faire Berechnungsvariante die Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu regulieren: „Etwas komplett Gerechtes werden wir nicht finden, jede Gemeinde handhabt es anders. Wir wollten aber nicht schlechter fahren als vor der Reform und haben daher verschiedene Berechnungsmodelle durchkalkuliert.“ Zudem erläuterte die Bürgermeisterin, dass der Markt Lonnerstadt die Empfehlung der Regierung verfolge, keine zusätzlichen Steuereinnahmen durch die neue Grundsteuer zu erzielen.

Sie machte jedoch darauf aufmerksam, dass die endgültige Abrechnung noch dauern könne: „Tatsächlich werden wir erst Ende nächsten Jahres Bescheid wissen und möglicherweise nachjustieren müssen. Es ist uns wichtig, dass wir bereits mit realen Messdaten kalkulieren und nicht nur schätzen.“ Besonders auffällig sei die Verschiebung von insgesamt 84 Gebäuden, die nun nicht mehr wie bisher als landwirtschaftliche Flächen, sondern im Kontext der Grundsteuer B als bauliche Grundstücke bewertet werden.

Empfehlung Bayerischer Bauernverband für Grundsteuer

Diese Umstellung wird vom Marktgemeinderat berücksichtigt, um eine möglichst gerechte Lastenverteilung zu erzielen. Nach der Vorstellung verschiedener Varianten entschied sich der Gemeinderat, der Empfehlung des Bayerischen Bauernverbandes zu folgen, welche eine spezielle Berücksichtigung landwirtschaftlicher Flächen und Wohngebäude vorsieht. Daraus ergeben sich ab dem Jahr 2025 für den Markt Lonnerstadt Hebesätze von 312 von Hundert für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Grundsteuer A, und 299 von Hundert für bauliche Grundstücke, Grundsteuer B.

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