0
Infoabend mit den Betreibern
So können sich Bürger am Windpark in Weisendorf beteiligen
Auf dem Gemeindegebiet von Weisendorf sollen drei Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils 261 Metern entstehen. Das Foto zeigt Windkraftanlagen im Lindenhardter Forst.
Auf dem Gemeindegebiet von Weisendorf sollen drei Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils 261 Metern entstehen. Das Foto zeigt Windkraftanlagen im Lindenhardter Forst. // Daniel Vogl/dpa
Weisendorf – Viele Vorteile sollen neue Windkraftanlagen den Bürgern von Weisendorf bringen. Die Betreiber haben das Projekt nun im Ort erklärt. Wie sich Interessierte daran beteiligen können.

Die Mehrzweckhalle in Weisendorf war sehr gut gefüllt. Das Beteiligungsangebot an einem neuen Windpark auf dem Gemeindegebiet stieß auf großes Interesse. Auch kritische Fragen wurden gestellt.

Neuer Windpark in Weisendorf: So können sich Bürger beteiligen

Bürgermeister Karl-Heinz Hertlein betonte in seiner Begrüßung, dass der Informationsabend keine Werbeveranstaltung der Gemeindeverwaltung sei. Vielmehr sollen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren können, bevor sie ein Investment tätigen. Dazu begrüßte Hertlein einen der Geschäftsführer der Wust–Wind+Sonne GmbH & Co. KG Stefan Paulus mit seinem Team. Die Kompetenzen der Firma sind die Projektentwicklung von Wind und Photovoltaik, sowie die technische und kaufmännische Betriebsführung.

Windpark in Weisendorf: Ausschreibung der Bundesnetzagentur

Bei dem Windpark, in dem drei neu zu errichtende Windräder vom Typ Vestas V172-7.2 in einem Waldgebiet nordöstlich von Rezelsdorf entstehen, handelt es sich um ein echtes Bürgermodell. Bereits im Jahr 2012 wurde die Ausweisung des Windgebiets WK 54 im Regionalplan verankert. 2022 erfolgte die Projektvorstellung im Gemeinderat. Zwei Jahre später gab es die finalen Gemeinderatsbeschlüsse, die Genehmigung nach dem Bundesemissionsschutzgesetz kam im Juli 2024. Im November 2024 erfolgte die Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur. Der Windpark konnte sich eine Einspeisevergütung in Höhe von 10,83 Cent pro Kilowattstunde auf 20 Jahre sichern. Diese technischen Daten waren im Verlauf des Abends von großer Bedeutung.

Die Tiefbauarbeiten haben schon begonnen. Hier die Grube für das Fundament eines der neuen Windräder.
Die Tiefbauarbeiten haben schon begonnen. Hier die Grube für das Fundament eines der neuen Windräder. // Gerd Ankermann

Für die Projektfinanzierung der Windräder werden vorrangig Bürgerinnen und Bürger aus Weisendorf als Kommanditisten bevorzugt. Die Mindesteinlage beträgt 5000 Euro. Stefan Paulus weiß aber aus der Erfahrung der 134 Bürgerwindanlagen, die die Firma Wust bereits begleitet hat, dass im Durchschnitt 23.000 Euro als Beteiligungssumme angelegt wurden. Für den Windpark Weisendorf stehen Gesamtinvestitionskosten von rund 40 Millionen Euro an.

15 Prozent soll das Eigenkapital durch die Gesellschaftereinlagen betragen. Bedeutet: Mindestens 250 Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen, wenn man die Durchschnittswerte der anderen Parks zugrunde legt. Paulus sagte aber auch klar: „Wir möchten schon eine breite Beteiligung erreichen. Daher werden wir bevorzugt die Kommanditisten bedienen, die mit der Mindestsumme eine Reservierungsanfrage abgeben. Das Fremdkapital in der Betreibergesellschaft in Höhe von circa 33,5 Millionen Euro wird von vier mittelfränkischen Sparkassen finanziert.

Der Zinssatz soll 3,7 Prozent auf die gesamte Betriebsdauer von 20 Jahren betragen. Für die Bürger (Kommanditisten haften bis zur Höhe der Einlage) kommt dank der Fremdfinanzierung der sogenannte Leverage-Effekt zum Tragen. Dank der Hebelwirkung soll die Kapitalrendite bezogen auf die Einlage sechs Prozent betragen. Die Ausschüttungen beginnen mit 2,5 Prozent jährlich und steigen auf 35 Prozent im 20. Jahr. Zu beachten sei, dass die Ausschüttung auch die Rückzahlung der Beteiligung enthält. Patrick Prechtel von der Firma Wust zeigte anschaulich auf, wie sich die steuerliche Situation bei den Kommanditisten darstellten wird. Kathrin Schwartz meinte: Die Zahlen müssen stimmen. Sie ist bei Wust für die Projektfinanzierung zuständig. Zudem erklärte sie, wie die Bürger an den günstigen Strom kommen, den die Windräder ab April 2027 erzeugen sollen.

Mehr Gewerbesteuer für Weisendorf wegen Windpark

Die Gemeinde Weisendorf wird auch von dem Windpark profitieren. Die Betreibergesellschaft führt Gewerbesteuer ab, die Kommanditisten zahlen Einkommensteuer und nach dem EEG 2023 werden etwa 78.000 Euro pro Jahr für die Standortkommune als Direktzahlung zu erwarten sein. Das EEG 2023 (Erneuerbare Energien Gesetz) ist eine wesentliche Grundlage für den finanziellen Erfolg der Bürgerbeteiligung. Das wurde auch in der Diskussionsrunde klar. Da wurden zum Beispiel Fragen nach Windflauten gestellt oder was passiert, wenn die Windräder stillstehen müssen, weil der Strom nicht ins Netz eingespeist werden kann. Stefan Paulus beantwortete diese Fragen gelassen, weil der Netzbetreiber entschädigungspflichtig sei. Auch etwaige negative Strompreise seien in die Prognose eingeflossen. Ebenso wie die Kosten des Rückbaus der Anlagen nach 20 Jahren. Es werde aber jedes Jahr aufs neue in der Gesellschafterversammlung, die natürlich in Weisendorf stattfinden wird, nachgerechnet, ob die Annahmen für die Zukunft zu halten sind.

Die kritische Sorge eines Nachbarn, der neben den Windrädern ein großes Waldgrundstück besitzt, was die Gefahr des Eiswurfs betrifft, konnte Paulus nicht vollständig ausräumen. Technisch ist vieles lösbar, aber es bleibt immer ein kleines Restrisiko. Die Windräder sind jeweils 261 Meter hoch. Ein Rotorblatt hat eine Länge von 85 Metern. Der Vorteil der Windmühlen neuester Generation: Sie sind deutlich größer, mahlen aber langsamer und sind effektiver, meint Paulus. Der umfangreiche Verkaufsprospekt umfasst 172 Seiten. Dort werden auch zum Schutz der Bürger, die sich beteiligen möchten, nicht nur die Vorteile aufgezeigt, sondern auch die Risiken benannt. 

Inhalt teilen
  • kopiert!