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Schrotthandel-Klau in Kronach
Noch kein Urteil: 45-Jähriger auf Suche nach Verteidiger
Ein 37-Jähriger aus dem Landkreis Kronach ist wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Ein 37-Jähriger aus dem Landkreis Kronach ist wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. // Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Signet des Fränkischen Tags von Dagmar Dietrich
Kronach – Ein 45-Jähriger steht im Verdacht, an einem Einbruch beteiligt gewesen zu sein. Das Kronacher Gericht muss die Verhandlung aber unterbrechen. Ein Gutachten spielt dabei die entscheidende Rolle.

Einigen Dieben gelang es im Juni 2025, sich Zugang zu einem Schrotthandel in der Stadt Kronach zu verschaffen. Mehrere hochwertige, elektrische Werkzeuge und sonstiges Material wurden dabei klammheimlich vom Gelände abtransportiert. Ein mutmaßlicher Täter wurde später ermittelt. Eine Verurteilung dieses 45-jährigen Mannes aus dem Landkreis Coburg vor dem Kronacher Amtsgericht blieb nun jedoch aus.

Angeklagter kann sich die Situation nicht erklären

Was wurde ihm vorgeworfen? Der 45-Jährige sollte laut Anklageschrift damals gemeinsam mit einigen bisher unbekannten Gehilfen das Tor des Unternehmens aufgehebelt und die Gerätschaften, darunter einen Kompressor, geklaut haben. Deshalb wurde er wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls und wegen Sachbeschädigung angeklagt. 


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In eleganter Kleidung und gepflegter Erscheinung sowie kleinlaut präsentierte sich der 45-Jährige im Gerichtssaal. Der Mann sagte zu den Vorwürfen der Staatsanwältin: „Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Ich weiß nicht wie es dazu kommt, dass ich beschuldigt werde.“ 

Der Mann muss sich erneut dem Kronacher Gericht stellen

Wenig später erklärte Richterin Tatjana Winderholer, dass dem Gericht kurzfristig ein psychiatrisches Gutachten zugestellt worden sei. In diesem werde bestätigt, dass der Angeklagte auf sich alleine gestellt einer Verhandlung, ohne einen Anwalt, nicht richtig folgen und sich somit auch nicht ordnungsgemäß verteidigen könne. Inzwischen laufe auch ein Betreuungsverfahren für den Angeklagten, welches noch nicht abgeschlossen sei. 

Die Verhandlung wurde deshalb ausgesetzt. Der Angeklagte erhielt im Gerichtssaal eine Liste von Pflichtverteidigern, von denen er sich jetzt einen auf Staatskosten aussuchen darf. Bei einem gesonderten Termin muss sich der Angeklagte demnächst erneut vor Gericht verantworten.  

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