Im September 2025 jährt es sich zum dritten Mal. Noch immer bekommt Marco Lummel, Vorstandsmitglied der Hammelburger Wohnungsbaugenossenschaft, Gänsehaut, wenn er an die beiden Brände im Keller des Wohnblocks der Adolf-Kolping-Straße zurückdenkt. Auch bei den Mieterinnen und Mietern des Mehrparteienhauses sitzt der Schock tief. „Wir werden regelmäßig von Bewohnern angesprochen, wie der aktuelle Sachstand in dem Fall ist“, erzählt er.
Denn: Bereits kurz nach den beiden Einsätzen am 29. September und 4. Oktober 2022 stellte sich heraus, dass mutmaßlich ein Nachbar die Brände gelegt haben soll. Am 20. März 2023 ist beim Landgericht Schweinfurt deshalb Anklage erhoben worden. Der Tatvorwurf: schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung beziehungsweise Körperverletzung und Zerstörung von Bauwerken. Doch: Als die Brände sich dann im vergangenen Jahr zum zweiten Mal jährten, stand noch kein Verhandlungstermin fest. Mittlerweile hat sich das geändert.
„Die Brände haben bei fast allen Nachwirkungen hinterlassen“
Im Verfahren wurden folgende Termine bestimmt: 3. , 10. und 13. November 2025 - jeweils 9 Uhr, teilt das Landgericht Schweinfurt mit. „Die Einschätzung, wie viele Termine angesetzt werden, obliegt dem Gericht. Dies ist abhängig von der voraussichtlichen Dauer der Beweisaufnahme etc.“, heißt es. Wie schnell Termine nach Anklageerhebung bestimmt werden, sei abhängig vom jeweiligen Einzelfall sowie der terminlichen Auslastung des Gerichts.
Vorstandsmitglied Marco Lummel scheint erleichtert, dass die juristische Aufarbeitung jetzt beginnen kann. „Wir haben großes Vertrauen in die Justiz und glauben daran, dass die richtige Entscheidung getroffen wird“, betont er. Auch wenn alle Beteiligten die beiden Tage vermutlich niemals vergessen werden, könne die Geschichte mit dem Prozess zumindest juristisch abgeschlossen werden.
„Für uns gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Solange kein Urteil gesprochen ist, ist auch niemand schuldig“, betont Lummel. Trotzdem sei die lange Zeitspanne irritierend, schließlich gehe es um Körperverletzung und eine Schadenssumme von mehr als 275.000 Euro. „Wir – und auch viele Mieter – möchten einfach irgendwann mal mit der Situation abschließen. Die Brände haben bei fast allen Nachwirkungen hinterlassen.“
Was damals in Hammelburg passiert ist
Noch heute erinnert sich Marco Lummel gut an die beiden Tage zurück: „Es war Ende September, ungefähr 16.30 Uhr, als mich ein Kollege angerufen hat, dass es in einem unserer Häuser brennt.“ In dem Gebäude habe es kurz nach 16 Uhr einen lauten Knall gegeben. Schnell war klar: Ein Teil des Kellerbereiches in dem 18 Parteien großen Wohnblock seht in Flammen. „Der Brand wurde schnell bemerkt und hat sich deshalb auch nicht groß ausgeweitet“, beschreibt das Vorstandsmitglied. Trotzdem waren die sechs Wohnungen über dem Gebäudeteil, der in Flammen gestanden hatte, nicht mehr bewohnbar. „Die komplette Elektrik war verschmort, die Heizungsanlage musste außer Betrieb gehen und es gab kein Warmwasser mehr.“
Nur fünf Tage nach dem ersten Brand im Keller der Hausnummer sechs heulten dann am 4. Oktober in Hammelburg erneut die Sirenen: Wieder ging es für die Rettungskräfte zu dem Wohnblock in der Adolf-Kolping-Straße. „In Haus zwei kam es im Keller zu einem noch größeren Brand, der sich extrem schnell ausgebreitet hat. Der komplette Kellerbereich stand in Vollbrand“, erzählt das Vorstandsmitglied.
Fassungslos erinnert sich Lummel an diesen schrecklichen Tag im Oktober zurück. „Das ist einfach beängstigend, wenn man vor dem Gebäude steht und sieht, wie die Mieter an ihren Fenstern stehen und nach Luft ringen.“ Hilflos musste er mit ansehen, wie die Menschen in dem brennenden Haus auf ihre Rettung hofften. „Es hätte noch viel schlimmer ausgehen können“, fasst er zusammen. Die zwölf verbliebenen Wohnungen mussten nun aber ebenfalls geräumt werden. Der gesamte Wohnblock zwei bis sechs mit insgesamt 18 Wohnungen wurde unbewohnbar.
Brandspuren beseitigt, Erinnerungen bleiben
Bereits kurz nach den Bränden meldete die Staatsanwaltschaft Schweinfurt einen Fahndungserfolg: Ein Bewohner des Wohnblocks wurde festgenommen. Der mutmaßliche Brandstifter saß mehr als ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft, seit April 2023 ist er allerdings wieder auf freiem Fuß. Die damalige Begründung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt: „Das Oberlandesgericht hat nach einer Haftbeschwerde den für die Untersuchungshaft erforderlichen Dringlichkeitsgrad des Tatverdachts verneint und den Haftbefehl daher aufgehoben.“
Zumindest äußerlich sind die Geschehnisse dem Wohnblock in der Adolf-Kolping-Straße mittlerweile nicht mehr anzusehen. Obwohl die Wohnungen bereits wenige Wochen nach den Bränden wieder bewohnbar waren, zogen sich die Renovierungen im gesamten Gebäude über ein Dreivierteljahr. Die Brandspuren am Gebäude sind beseitigt, in den Köpfen der Menschen werden sie aber vermutlich noch etwas bleiben.
So ging es den Betroffenen kurz nach dem Brand:













