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Landgericht Schweinfurt
Hammerschläge auf Ex-Frau: Angeklagter war „fast zu ruhig“
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Ein 50-Jähriger ist am Landgericht Schweinfurt angeklagt, weil er im Juli 2024 seine Ex-Frau mit einem Hammer angegriffen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Mord vor. // René Ruprecht
Signet des Fränkischen Tags von Lisa Marie Waschbusch
Schweinfurt
Schweinfurt – Die Partnerin beschreibt ihn als „sehr aufmerksam“, sein Sohn spricht von Übergriffen: Zeugen zeichnen vor Gericht ein ambivalentes Bild des Angeklagten.

Gegen 6.15 Uhr gehen am 31. Juli 2024 drei Notrufe bei der Polizei ein: Zwei Männer sagen, sie hätten gesehen, wie jemand in Bergrheinfeld mit einem Hammer angegriffen und in einen Kofferraum gelegt wurde. Das Auto sei weggefahren. Ein anderer Mann wählt den Notruf, während er das wegfahrende Fahrzeug verfolgt. Am Telefon gibt der Zeuge ständig seinen Standort an die Polizei weiter - bis in den Schweinfurter Hafen. „Ich sehe sowas zum ersten Mal“, sagt der Mann. Die Polizistin am anderen Ende der Leitung antwortet: „Sie machen das gut.“

Mit zwei Streifen sind Beamtinnen und Beamte dem Zeugen während des Telefonats entgegengefahren. In der Carl-Zeiss-Straße können sie schließlich das verdächtige Auto stoppen. Darin sitzt der 50-Jährige, der sich seit diesem Montag vor dem Schweinfurter Landgericht verantworten muss.

Er ist angeklagt wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Denn: Im Kofferraum liegt seine Ex-Frau, blutüberströmt, kaum mehr ansprechbar.

13 Mal soll der 50-Jährige ihr an einer Bushaltestelle in Bergrheinfeld im Landkreis Schweinfurt am 31. Juli 2024 mit einem Schlosserhammer auf den Kopf geschlagen haben.

Bei der Festnahme kein Widerstand geleistet und kooperativ

Ein Polizist schildert am Dienstag vor Gericht, wie er sich um die schwerverletzte Frau im Kofferraum gekümmert habe. „Ich habe nur gesehen, da ist viel Blut, der Arm ist schon leblos.“ Er habe „stupide irgendetwas gesagt, damit sie den Fokus auf mich hat“ und sie in ein Gespräch verwickelt, sagt der Polizist im Zeugenstand.

Mit lebensgefährlichen Verletzungen kommt die 52-Jährige ins Krankenhaus. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist die Rede unter anderem von einem offenen Schädelhirntrauma, einer Jochbogenfraktur und mehreren Schürfwunden. Verletzungen, die „ohne die ergriffenen medizinischen Maßnahmen zeitnah zum Tode geführt“ hätten.

Den Mann im Auto beschreiben die Beamtinnen und Beamten bei seiner Festnahme als „sehr kühl“, entspannt, sehr ruhig. Ein Polizist sagt: „Fast zu ruhig, für die Situation, dass er da jemanden halbtot im Kofferraum transportiert.“ Der Mann habe keinen Widerstand geleistet und sei sehr kooperativ gewesen.

Sohn über den Angeklagten: „Was er sagt, muss passieren“

Überhaupt zeigt sich am zweiten Verhandlungstag am Dienstag ein ambivalentes Bild des Mannes auf der Anklagebank. Auf der einen Seite ist da die Aussage seines Sohnes, der von körperlichen Übergriffen, von Schlägen spricht. Wie lange diese schon anhalten? „Mein ganzes Leben schon“, antwortet der 23-Jährige. Wenn er nicht gehört habe oder nicht das geschehen sei, was der Vater gewollt habe, habe dieser zugeschlagen - mit der Hand, aber auch mal mit einer Wasserwaage.

„Er ist ein Mann, was er sagt, muss passieren“, sagt der 23-Jährige, der aus Angst vor seinem Vater vor Gericht weder seine Wohnanschrift, noch seine Arbeitsstelle preisgeben will.

Die Aussage der Frau, mit der der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zusammen war, zeichnet ein anderes Bild des 50-Jährigen. Er sei ein „sehr aufmerksamer, sehr angenehmer“ Mann, habe immer seine Hilfe angeboten und sich gut um sie gekümmert. Schlechte Eigenschaften? Könne sie nicht nennen, sagt die 47-Jährige.

„Die Zeit, in der wir zusammen waren, war eine hervorragende Zeit“, sagt die Zeugin. Sie habe nicht verstehen können, warum seine Ex-Frau sich von ihm getrennt habe.

Partnerin vermutet Ausweglosigkeit als Motiv

Den Angriff auf die 52-Jährige erklärt sie sich so: „Für mich sieht es so aus, dass der Mensch zu so einer Ausweglosigkeit getrieben wurde.“ Geldsorgen hätten ihn offenbar beschäftigt. Die Unterhaltszahlung an die Ex-Frau sei erhöht worden, weshalb er mehr habe arbeiten müssen. „Er war erschöpft“, sagt die 47-Jährige. Er habe keine Kraft mehr für Treffen mit ihr gehabt und sich immer mehr von ihr entfernt. Sie habe ihm finanzielle Hilfe angeboten, er habe immer abgelehnt.

Der Sohn des Angeklagten spricht am Dienstag von einem Hauskauf, über den sich sein Vater und seine Stiefmutter immer wieder gestritten hätten. Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag eingeräumt, seine Ex-Frau mit dem Hammer angegriffen und Wochen zuvor schon mit einem Messer bedroht zu haben. Zu den Motiven schweigt er bislang. In der Anklageschrift ist die Rede von einem Unterhaltsstreit und einer Auseinandersetzung wegen ausstehender Gerichtskosten.

Das Verfahren wird am Donnerstag, 17. Juli, fortgesetzt.

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