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Schönborn-Kolleg
Die NS-Justiz unter dem Brennglas
Schönborn-Kolleg
Matthias Burghardt, Präsident des Landgerichts Bayreuth // Hartmut Hessel
Münnerstadt – Das Schönborn-Kolleg am Gymnasium ist wieder präsent, Matthias Burghardt beeindruckte dabei als Referent.

Mehr braucht es eigentlich nicht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ Arikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es ist der rote Faden oder auch die Leitplanke, wenn der Präsident des Landgerichts Bayreuth, Matthias Burghardt, spürbar mit viel Empathie über die Erforschung von Spuren des „Sondergerichts und Volksgerichtshofs des Bezirkes Bayreuth 1942 bis 1945“ referiert.

Auf Vermittlung von Dr. Reiner Schnabel brachte Matthias Burghardt im Rahmen des Schönborn-Kollegs vor einem sehr großen, generationsübergreifenden Auditorium das System der NS-Justiz am Beispiel seines derzeitigen Arbeitsplatzes, dem Landgericht Bayreuth in Erinnerung. Als er dort 1988 als junger Staatsanwalt anfing, bekam er eine Akte über das Urteil eines Sondergerichts in die Hand. Sonst fanden sich keine Spuren über eine derartige Einrichtung in der NS-Zeit in seinem Amtsgebäude. Der Gedanke ließ ihn nicht los.

Übergang in die NS-Diktatur

Seit 2019 ist Matthias Burghardt Präsident des Landgerichts Bayreuth und sehr aktiv in die Forschung involviert. Seine Ausführungen erklären den willfährigen euphorischen Übergang der Dritten staatlichen Gewalt in die NS-Diktatur. Bereits 1928 wurde vom Rechtsanwalt Hans Frank (später der „Schlächter von Polen“) der „Bund nationalsozialistischer Deutscher Juristen“ gegründet. Mit der sogenannten Machtergreifung 1933 wurde dieser NS-Bund innerhalb von wenigen Monaten die alleinige Vertretung der deutschen Juristen im Dritten Reich, verbunden mit einer öffentlichen Huldigung für Adolf Hitler von 20.000 Juristen vor dem obersten Reichsgericht in Leipzig.

Das Ermächtigungsgesetz vom März 1933 verschaffte der Diktatur Freiräume für ideologische Dekrete, die als Gesetze bezeichnet wurden. Der Gerichtspräsident Burghardt demonstrierte an beispielhaften Verordnungen, dass von Beginn der Diktatur an Staatsanwälte und Richter der ideologischen Volksinterpretation des NS-Regimes folgten. Er betonte mehrmals, dass die allermeisten Juristen das sehr freiwillig umsetzten: ...„denn niemand hatte sie dazu gezwungen!“

Mit einem Dekret vom 1. April 1933 wurde jüdischen Juristen das Betreten der Gerichtsgebäude untersagt. Dazu zeigte Burghardt den Zuhörenden ein Befehls-Telegramm für die Dienststelle Bayreuth. Die Gleichschaltung der deutschen Justiz verlief völlig widerstandslos. Sollte es jemanden gegeben haben, der mit der neuen Richtung nicht einverstanden war, bemerkte der Referent: ...„dann wurde er in den Ruhestand versetzt, mit den vollen Bezügen“.

Unbegründete Ausrede

Dem Forschungsprojekt ist kein Fall bekannt, dass Juristen wegen eines Widerstands in ein KZ oder Gefängnis gekommen wären. Die Befürchtung, die häufig nach dem Krieg geäußert wurde, war eine unbegründete Ausrede.

Sondergerichte gab es schon seit Ende des ersten Weltkriegs. Die Nationalsozialisten bauten dieses politische Gerichtswesen in ihrem Sinne aus und ergänzten es etwas später durch den Volksgerichtshof.

Vor einem Sondergericht wurde verhandelt, was politisch opportun war. Ein einfacher Diebstahl wurde zum „Schädigung des Wohlergehens des deutschen Volkes und seiner Soldaten“ und somit mit dem Tod bestraft. Der Begriff des „Volksschädlings“ fand Eingang in die Gerichtsverfahren. Natürlich spürten die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter die besondere Willkür durch auf sie zugeschnittene Gesetzestexte und Verordnungen. Aber selbst „volksdeutsche“ Geschäftsleute, wie eine Seifenhändlerin, wurden zum Tode verurteilt, weil sie angeblich die verordnete Preisgestaltung nicht an die Kunden weitergaben.

Noch am 9. April 1945 wurden vom Sondergericht Bayreuth gesprochen und einen Tag später vollstreckt. Da die „Fallschwertmaschine“ genannte Guillotine in München nicht mehr erreichbar war, musste ein Volkssturmtrupp alter Männer den Tötungsvorgang übernehmen. Am 14. April rückte die US-Army in Bayreuth ein.

Von Berlin nach Bayreuth

Der Volksgerichtshof in Berlin wurde im Februar 1945 in Berlin ausgebombt. Ein Teil des Gerichts wurde nach Bayreuth verlegt, samt etwa 300 Gefangener. Man wollte sie erst töten, doch wegen des durchgefrorenen Bodens hätte man sie nicht vergraben können. Mit Flussschiffen und der Bahn kamen sie in Bayreuth an. Auch sie wurden von den Amerikanern befreit.

Matthias Burghardt sagte zum Kriegsende am 8. Mai 1945: „Ab da gab es in Deutschland keine Nazis mehr!“ Jedenfalls wollte man sich mit der noch jungen Vergangenheit nicht mehr gemein machen.

Am Beispiel der Nürnberger Prozesse, bei denen eine große Anzahl von Nazigrößen, derer man sich habhaft werden konnte, mit Todesurteilen oder langen Haftstrafen bedacht wurden, fand der Referent den Übergang in das Justizsystem der jungen Bundesrepublik.

Mit namentlichen Beispielen belegt

Er belegte an namentlichen Beispielen, wie ehemalige NS-Richter und Staatsanwälte im demokratischen System wieder Verwendung gefunden haben. Richter, die noch wenige Jahre vorher an Todesurteilen beteiligt waren, konnten am Bundesverfassungsgericht tätig werden. Gerichtsentscheidungen zu potenziellen Straftaten im Dritten Reich wurden verschleppt oder zu Gunsten der Angeklagten gefällt, oft mit Freispruch.

Die Forschungsarbeit ( online unter ns-justiz-bayreuth.de) von Matthias Burghardt und Mitstreitern wird ehrenamtlich durchgeführt. Ein Budget gibt es nicht, doch einen Preis hat das Projekt des Landgerichts Bamberg bereits bekommen. Und auf Nachfrage eines Besuchers konnte der Gerichtspräsident berichten, dass es inzwischen eine Gedenktafel zu den Menschen, die vom Sondergericht verurteilt wurden, im Gerichtsgebäude gibt.

Das Schönborn-Kolleg ist eine Veranstaltungsreihe des Johann-Philipp-von-Schönborn- Gymnasium in Zusammenarbeit dem der Förderverein der Schule. Das Kolleg befasst sich vorzugsweise mit Bildung –Themen, die einmal den schulischen Alltag berühren, aber ebenso lokal- und zeitgeschichtliche Aspekte näher beleuchten. Die nächste Veranstaltung heißt: „Als Diplomat im auswärtigen Dienst der Bundesrepublik“. Referent ist Günter Knieß, Deutscher Botschafter a.D.

Zur Person

Matthias Burghardt ist in Fulda aufgewachsen und hat in Würzburg studiert. Seine erste Stelle als Staatsanwalt war am Amts- und Landgericht Bayreuth. Nach einem kurzen Einsatz in Chemnitz war er wieder in Bayreuth tätig. Ab 2005 wurde er Richter am Oberlandesgericht Bamberg und ab 2013 Vizepräsident am Landgericht Hof. 2016 wurde er Vorsitzender Richter am OLG Bamberg. Seit 2019 bis Herbst 2026 ist er Präsident des Landgerichts Bayreuth.

 

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