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Kissinger Hütte 2.0
Neubeginn für ein Wahrzeichen der Rhön nach dem Großbrand
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So sieht der Planer die neue „Kissinger Hütte 2.0“. Manfred Egert stellte sie ausführlich dem Kreisausschuss vor. // Hanns Friedrich
Sandberg
Sandberg – Mit Kreativität und Engagement stemmt der Rhönklub Zweigverein Bad Kissingen den Wiederaufbau der Kissinger Hütte. Das Projekt setzt Akzente für die Region. Das ist der aktuelle Stand.

„Hinter dem Wiederaufbau der im März abgebrannten Kissinger Hütte stecken vorwiegend rührige Mitglieder des Rhönklub Zweigvereins Bad Kissingen, die mit viel Herzblut den Aufbau realisieren.“ Das sagte Landrat Thomas Habermann bei der Sitzung des Kreisausschusses, als Manfred Egert, Vorsitzender des Zweigvereins, erste Einblicke in den Wiederaufbau der „Kissinger Hütte 2.0“ gab.

Der Rhönklub und seine Mitglieder seien nach dem Trauma-Erlebnis wieder in den aktiven Modus gekommen und hätten entschieden, die Kissinger Hütte wieder aufzubauen, sagte Thomas Habermann. Dabei fallen für den Rhönklub Gesamtkosten in Höhe von rund 244.585 Euro an, wobei ein Eigenanteil von 160.316 Euro auf dem Rhönklub Zweigverein Bad Kissingen lastet. Die weiteren Kosten sind durch die Brandversicherung abgedeckt. „Sie zahlt, was vor dem Brand vorhanden war.“

Beschluss des Kreisausschusses wird in Teilen aufgehoben

Um hier weiter finanziell helfen zu können, musste ein Beschluss des Kreisausschusses vom Juli 2021 in dem Teil aufgehoben werden, der den generellen Förderausschluss des Rhönklub ZV Bad Kissingen von der Hüttenförderung nach dessen Förderrichtlinie betrifft. Erst dann könne man die Verbesserungsmaßnahmen zum Wiederaufbau unterstützen.

Dazu gab Manfred Egert per Power-Point ausführliche Informationen zur „neuen Kissinger Hütte.“ Nachdem die Genehmigung zum Wiederaufbau durch den Landkreis Rhön-Grabfeld vorliegt, kann ab sofort mit den Arbeiten begonnen werden. Die Entscheidung über die Mitfinanzierung des Rhönklub Zweigvereins sei mit den Mitgliedern diskutiert worden. „Sie haben sich dabei schwergetan, aber dann für das Projekt entschieden.“

Die neue Kissinger Hütte sei an den historischen Bau angelehnt, auch das Bettenhaus bleibt stehen. Es bekommt ein neues Dach. Rhöner Schindeln verweisen auf den Hüttencharakter, selbst das alte Hüttenschild wird wieder angebracht. Notwendig wird der Neuaufbau einer Außenterrasse. Vorgesehen sind neun Doppel, sechs Vierbett- und zwei Sechsbettzimmer. Eine Löschwasserzisterne mit 60 Kubikmeter Wasser ist bereits in die Erde gebracht.

Die Kissinger Hütte brennt fast komplett ab
Die Kissinger Hütte brennt fast komplett ab // Karl Kovacs

Keller soll noch in diesem Herbst entstehen

Der neue Gastraum bietet Platz für 70 Personen und es gibt, wie bisher ein „Kissinger Zimmer für Späthocker.“  Das bisherige Matratzenlager entfällt, womit sechs Gästezimmer dazu kamen. Vorhanden ist eine Pächterwohnung und alle notwendigen Vorgaben für das Personal, sowie ein eigener „Jugendraum“. Als Zeitziele nannte Manfred Egert den Kellerbau in diesem Herbst sowie die Infrastruktur für das Bettenhaus. Die Eröffnung soll am 1. Juli 2026 erfolgen. Besonders erfreulich: Die Kissinger Hütte wird eine Pächterfamilie, ein Ehepaar mit Tochter, bekommen, die im Haus wohnt. „Das ist doch zukunftsweisend und ganz wichtig für die neue Kissinger Hütte 2.0,“ kommentierte Landrat Thomas Habermann.

Zufahrt als große Herausforderung

Egon Friedl (SPD) sprach die Zufahrt zur Kissinger Hütte an. Sie sei eine Herausforderung und sollte bei der Planung einbezogen werden. Auf die Frage, inwieweit sich der Landkreis Bad Kissingen beteiligt, sagte der Landrat, dass hier ein enger Kontakt mit Landrat Thomas Bold besteht und eine entsprechende Beteiligung besprochen sei. Zustimmung und lobende Worte gab es auch von den anderen Kreistagsfraktionen.

Einstimmiger Beschluss: Der Kreisausschuss hebt den Beschluss des Kreisausschusses vom Juli 2021 auf. Er stimmt dem Antrag des Rhönklub ZV Bad Kissingen auf Bezuschussung von zukunftsweisenden Verbesserungsmaßnahmen zum Wiederaufbau der Kissinger Hütte nach der Hüttenförderrichtlinie des Landkreises Rhön-Grabfeld in Höhe von bis zu 71.936 Euro, maximal 35 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Kosten, zu.

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