Das Urteil im Prozess um die Plakate auf der Strecke der Werntalbahn (Landkreis Main-Spessart), in die ein ICE raste, ist nicht rechtskräftig. Der 38-jährige Hauptangeklagte aus der Nähe von Bad Bocklet war wegen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung durch die Notbremsung des Zuges zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden; die mitangeklagte 61-Jährige wurde Anfang Dezember zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
ICE-Anschlag: „Querdenker“ gehen in Berufung

Gemünden – Der Werntalbahn-Anschlag wird neu verhandelt. Die beiden Angeklagten und die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung. Das ist eine Seltenheit.