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Umstrukturierung
Sanierung möglich: Zwei weitere Kirchen in Kategorie B
Die Oberleichtersbacher Kirche St. Peter und Paul wurde bei der Immobilienkategorisierung hochgestuft. Nun sind auch Sanierungen möglich. Nicht geklärt bleibt indes der Status des benachbarten Pfarrheims.
Die Oberleichtersbacher Kirche St. Peter und Paul wurde bei der Immobilienkategorisierung hochgestuft. Nun sind auch Sanierungen möglich. Nicht geklärt bleibt indes der Status des benachbarten Pfarrheims. // Steffen Standke
Bad Brückenau – Neben der Stadtkirche von Bad Brückenau sind künftig auch in Wildflecken und Oberleichtersbach Sanierungen möglich. Bei anderen kirchlichen Immobilien bleibt die Zukunft ungeklärt.

Die Immobilienkategorisierung im Bistum Würzburg schreitet voran. Nicht in Riesenschritten, aber stetig. Kürzlich erreichte die Katholiken im Pastoralen Raum Bad Brückenau eine gute Nachricht: Statt nur einer fallen künftig drei Kirchen in die Kategorie B, konkret die in Wildflecken und in Oberleichtersbach. Die Zukunft einiger Pfarrheime bleibt indes umstritten.

Priorisierungssystem löst Baumoratorium ab

Auch die Katholische Kirche in Unterfranken verfügt nur noch über begrenzte finanzieller Mittel. Deshalb galt im gesamten Kirchenbezirk bis 31. Juli 2022 ein Baumoratorium, ein prinzipieller Baustopp. Nur unerlässliche Erhaltungen an Kirchen, Pfarrhäusern und ähnlichem waren erlaubt.

An die Stelle des Moratoriums tritt nun ein Priorisierungssystem. Künftig gelten vier Kategorien. In Kategorie A fallen „Kirchen mit überörtlicher Bedeutung“, die herausragende pastorale, historische oder künstlerische Wichtigkeit besitzen. Nur dort gibt die Diözese auch Zuschüsse für Generalsanierungen und bauliche Ergänzungen. Im Pastoralen Raum Bad Brückenau fällt kein Gotteshaus unter diese Kategorie.

Wunsch der „Gemeindegremien“ erfüllt

Dafür aber in die nächstniedrigere Untergliederung. Kategorie B vereint „Zentrale Kirchen einer Pfarreiengemeinschaft“ (PG). Für diese gibt die Diözese Geld für Verkehrssicherung, Instandhaltung innen und außen sowie Sanierungen und Maßnahmen der Inklusion, aber eben nicht mehr für Generalsanierungen und bauliche Ergänzungen.

Ursprünglich sollte nur die Pfarrkirche St. Bartholomäus Bad Brückenau in den Genuss von Kategorie B kommen, obwohl es im Pastoralen Raum zwei weitere PGs (Oberer Sinngrund und Oberleichtersbach/Schondra) gibt.

Meiste Gotteshäuser als „Klassische Dorfkirche“ in Kategorie C

Deren Gotteshäuser sollten – wie die meisten Kirchen oder Kapellen im Altlandkreis – als „Klassische Dorfkirche“ mit mehr als 100 Katholiken in Kategorie C eingeordnet werden.

Instandhaltungen werden dort gefördert, aber keine Sanierungen mehr. Bei „Kirchen in kleinen Orten“ mit unter 100 Katholiken und ohne regelmäßigen Gottesdienst (Kategorie D) unterstützt die Diözese nur die Verkehrssicherung finanziell.

Aufwertung für Oberleichtersbach

Nun also die Heraufstufung der Kirchen St. Josef in Wildflecken sowie St. Peter und Paul Oberleichtersbach in Kategorie B. Damit sei „dem Wunsch der örtlichen Gemeindegremien entsprochen“ worden, so Pfarrer Armin Haas, Moderator des Pastoralen Raumes Bad Brückenau und oberster Geistlicher der PG Oberleichtersbach/Schondra.

Gerade für die Oberleichtersbacher sei das eine Aufwertung ihrer Kirche nach dem Motto „Schondra bekommt nicht alles“. Haas selbst hat in Oberleichtersbachs Nachbargemeinde seine Dienstwohnung. Zudem gab es Pläne, Schondras Pfarrheim in ein Dorfgemeinschaftshaus umzugestalten. Dafür sollten kirchliche Gelder fließen (wir berichteten).

Zwei Seiten der Sanierung

Die Eingliederung zweier weiterer Kirchen in Kategorie B sieht Pfarrer Haas als zweischneidiges Schwert. „Eine Sanierung muss sich die Kirchenstiftung leisten können.“ Würde die Diözese beispielsweise 50 Prozent zu einer Sanierung dazugeben, müssten die Gläubigen vor Ort die anderen 50 Prozent als Eigenanteil erstmal aufbringen. Gleiches gelte aber auch für eine Instandhaltung.

Noch keine Entscheidung über den Status getroffen wurde bei den beiden Pfarrheimen in Schondra und Oberleichtersbach. Die Diözese fördert pro PG nur noch ein Pfarrheim finanziell, weil diesem „überörtliche Bedeutung“ zukommt, also von Katholiken aus mehreren Orten genutzt wird.

Die Zentrale in Würzburg schlug als solches das Schondraer Gebäude vor; die Oberleichtersbacher Pfarrgemeinde sieht das naturgemäß anders.

Mediatoren sollen Pfarrheimfrage klären

Da untereinander keine Einigung erzielt werden konnte, wurden zwei Mediatoren aus Würzburg zur „Klärung der Pfarrheimfrage“ herangezogen.

Eines von zwei Gesprächen hat bereits stattgefunden; Pfarrer Haas sagt aber nicht, ob mit Oberleichtersbacher oder Schondraer Beteiligung (oder beides). Er berichtet von einem „sehr konstruktiven Gespräch“. Die Befindlichkeiten seien ausgedrückt worden. Letztlich muss die Diözese in Würzburg entscheiden, welchem Pfarrheim sie „überörtliche Bedeutung“ und damit eine Fördergarantie beimisst und welchem lediglich „örtlichen Bedarf“ mit der Möglichkeit von Zuschüsse nach Prüfung.

Position des Schondraer Pfarrheims geschwächt

Dass Schondras Gemeinderäte ein finanzielle Beteiligung am Umbau zum Dorfgemeinschaftshaus weitgehend versagen, hat die Position des dortigen Pfarrheims sicher geschwächt. Das bedeutet laut Haas aber nicht zwangsläufig, dass das Oberleichtersbacher Gegenstück nun „überörtliche Bedeutung“ zugeschrieben bekommt.

Eine Abwägung erscheint schwierig: Die Schondraer Kirche  St. Anna fällt nur noch in Kategorie C; dafür bleiben Haas’ Dienstwohnung  und das Pfarrbüro im dortigen Pfarrhaus. 

Weniger kompliziert scheint es bei den Pfarrheimen in  Oberbach und Riedenberg zu sein. Laut einem Schreiben der Diözese  soll ersteres künftig „überörtlich“ und letzteres von „örtlichem Bedarf“ sein.

Mehr zum Pfarrheim Schondra lesen sie hier:

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