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Gemeinderat
Engenthal: Biber-Paar richtet Schäden an
Zwischen Engenthal und Trimberg staut sich auf einer Wiese neben der Straße bereits das Wasser, weil ein Biber-Paar dort mit einem Damm den Bach blockiert (im Hintergrund).
Zwischen Engenthal und Trimberg staut sich auf einer Wiese neben der Straße bereits das Wasser, weil ein Biber-Paar dort mit einem Damm den Bach blockiert (im Hintergrund). // Ralf Ruppert
Elfershausen – Biber sorgen in der Gemeinderatssitzung Elfershausen für Gesprächsstoff. Wegen der Schäden will sich die Gemeinde an den Landkreis wenden.

Für die Kreisumlage muss der Markt Elfershausen heuer tiefer in die Tasche greifen. Die vom Kreistag beschlossene Kreisumlage wurde auf 44 Prozent erhöht und ist von allen kreisangehörigen Gemeinden zu entrichten. Für Elfershausen steigt die Kreisumlage auf 1,47 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023.

Wie Bürgermeister Johannes Krumm in der Ratssitzung informierte, beläuft sich der nicht gedeckte Bedarf des Landkreises im laufenden Haushaltsjahr auf 56,6 Millionen Euro (Vorjahr 53,0). Dies führte zu einer Steigerung um 2,5 Prozentpunkte. Der Markt Elfershausen zahlt damit rund 190.000 Euro Kreisumlage mehr als im Vorjahr. Der Gemeinderat erhob keine Einwände.

Abrissarbeiten starten Ende Juli

Die Abrissarbeiten für den „Rosenhügel“ sollen Ende Juli beginnen. Wie Krumm aus nichtöffentlicher Sitzung berichtete, wurden die Arbeiten an die Firma Willi Leinweber Transporte aus Künzell vergeben.

Biberschäden meldete der Rathausobere zwischen Engenthal und Trimberg. Hier hat ein Biber-Paar sein Revier eingerichtet und auf der Wiese der Marktgemeinde im Bachgrund zwischen den beiden Ortsteilen bildete sich bereits ein kleiner See. Auch Gemeindebäume am Spielplatz in Trimberg sind schon stark beschädigt. Der Marktgemeinderat empfahl eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Biber-Beauftragten des Landkreises.

Neue Satzung

Auf Anregung der überörtlichen Rechnungsprüfung erstellte die Gemeinde ihre Erschließungsbeitragssatzung neu, wobei es um eine formale Änderung geht. Nach der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags umfasst sie im wesentlichen Änderungen in der gesetzlichen Grundlage und aufgrund von Rechtsprechung und Klarstellung. Abrechnungsgrundlagen erfolgen dadurch nicht. Auch zu diesem Tagesordnungspunkt gab das Gremium sein Einverständnis.

 

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