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Gemeindefinanzen für Schondra
Gegenstimmen bei Jahresrechnungen
Geldscheine
Die Feststellung der Jahresrechnungen für die Jahre 2018 und 2020 stand auf Tagesordnung der Sitzung des Marktgemeinderates Schondra. (Symbolbild) // Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Schondra – Die Jahre 2018 und 2020 und Beanstandungen aus dieser Zeit beschäftigten noch einmal Schondras Marktgemeinderäte. Und es stand die Entlastung für den Bürgermeister an.

Die Feststellung der Jahresrechnungen für die Jahre 2018 und 2020 und die zugehörige Entlastung des Bürgermeisters waren wesentliche Tagesordnungspunkte der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates.

3. Bürgermeister Jürgen Metz hatte in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Tagesordnungspunkte übernommen. Dabei ging er nur sehr knapp auf die Punkte ein, die zu Beanstandungen geführt hatten. 2018 standen sie unter anderem in Zusammenhang mit der Mühlstraße, mit der Anschaffung von Spielgeräten und dem Einkauf von Schotter und Mutterboden, 2020 unter anderem in Zusammenhang mit dem Baugebiet Heppen-graben, der Mühlstraße und der KiTa St. Anna.

Das Rechnungsergebnis betrug für 2018 710.000 Euro für 2020 35 Cent. Gegen die beiden Feststellungen stimmten jeweils zwei Ratsmitglieder, gegen die Entlastung des Bürgermeisters jeweils drei Räte. Tobias Fritzmann (ABS) monierte, dass das Thema erst jetzt behandelt werde, obwohl die Angelegenheit seit einem dreiviertel Jahr abgeschlossen sei.

Bauanträge behandelt

Behandelt wurden auch mehrere Bauanträge: So gab es das gemeindliche Einvernehmen zu einem Vorbescheid zum Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Wiesenstraße in Singenrain. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist teilprivilegiert und deshalb zulässig.

In der Lindenstraße in Schönderling kann das bestehende Wohnhaus erweitert werden.

Antrag erneut abgelehnt

Als problematischer erwies sich der Bauantrag zu einem Vorhaben im Märzgrund, das schon zum dritten Mal auf der Tagesordnung stand. Nach einem Ortstermin im Dezember, bei dem auch der Bauherr anwesend war, ging es wieder um die Tatsache, dass bei dem Vorhaben die Baugrenze um vier Meter überschritten werden soll. Mit einer Ausnahme sahen zahlreiche Ratsmitglieder diese Tatsache als nicht hinnehmbar an. Der Antrag wurde anschließend mit sieben zu zwei Stimmen abgelehnt. Vor einer erneuten Behandlung soll noch einmal mit dem Antragsteller gesprochen werden.

Abschließend forderte Bürgermeister Bernold Martin die Ratsmitglieder auf, zeitnah Wahlhelfer für die Kommunalwahl zu benennen. Er teilte außerdem mit, dass am 23. März in der Schondratalhalle eine Informationsveranstaltung zu dem Aufmaß der Grundstücke und Gebäude im Jahr 2024 stattfinden wird.

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