Mit der zunehmenden Obdachlosigkeit im Gemeindegebiet beschäftigte sich der Marktgemeinderat Maßbach in seiner jüngsten Sitzung. Nach Einschätzung der Verwaltung besteht aufgrund der jüngsten Entwicklung die Notwendigkeit, die Unterbringung einheitlich zu regeln. Dazu soll eine Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte sowie eine entsprechende Gebührensatzung erlassen werden. Geschäftsführer Fabian Röder hat die entsprechenden Satzungen überarbeitet und dem Gemeinderat vorgestellt.
Als mögliche Unterkunft ist unter anderem das alte Backhaus in Poppenlauer vorgesehen. Wichtig ist dabei eine rechtssichere Regelung der Kosten: Ohne entsprechende Satzung darf die Gemeinde für die Unterbringung keine Gebühren erheben. Ein klassisches Mietverhältnis besteht nicht. Statt einer Miete werden Benutzungsgebühren erhoben, die ähnlich wie etwa Wassergebühren pauschal festgelegt werden. Auch beim Strom dürfen keine individuellen Abrechnungen erfolgen.
Gebühr ist im Voraus zu entrichten
Die Gebühren orientieren sich nach den vorgestellten Regelungen an den Kostenmodellen größerer Städte. In der ersten Kategorie werden 5,50 Euro je Quadratmeter und Monat fällig, in der zweiten Kategorie 6,50 Euro. Bei einer Unterkunft mit Zentralheizung und zentraler Warmwasserversorgung erhöht sich der Betrag um 2,50 Euro je Quadratmeter. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten. Zieht ein Bewohner trotz Wegfalls der Voraussetzungen nicht freiwillig aus, kann die Benutzungsgebühr um 50 Prozent erhöht werden.
Bei Personen, die nicht in der Lage sind, die Gebühren selbst zu bezahlen, kann das Sozialamt einspringen. Voraussetzung für die Unterbringung ist zunächst ein Vorgespräch. Dabei soll unter anderem geklärt werden, warum die Person obdachlos geworden ist und welche finanziellen Möglichkeiten bestehen. Die Unterbringung wird jeweils für einen Monat geregelt, die konkrete Dauer ergibt sich aus dem entsprechenden Bescheid. Zuständig ist die Gemeinde nur bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit.
Unterstützung für Betroffene
Die Betroffenen sollen nach Möglichkeit unterstützt werden, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Dazu gehören auch Hinweise auf verfügbare Wohnungen auf dem freien Markt. Achim Bieber hätte sich im Vorfeld ein entsprechendes Rundschreiben an die Anwohner gewünscht, um unzutreffende Gerüchte zu vermeiden. Keine Gebühren will die Gemeinde weiterhin für den Wohnmobilstellplatz erheben. Dort wurde ein Briefkasten angebracht, der die Besucher um freiwillige Spenden bittet.
Keine Einwände hatte der Maßbacher Gemeinderat gegen mehrere Bauvorhaben im Gemeindegebiet. Unter anderem will die Gemeinde in Volkershausen ein Wohnhaus in der Schweinfurter Straße zu einem Bürgerhaus umbauen. Dacheindeckung und Fenster wurden ausgetauscht, die sanitären Einrichtungen und die Küche umgebaut und auch Elektroinstallation und Heizung wurden erneuert. Ein Wintergarten soll noch angebaut werden. Im Obergeschoss soll ein Jugendraum entstehen.











