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Gemeinsame Kläranlage
Wildflecken: Die Grundstücksbesitzer zahlen alleine
Kläranlage Wildflecken
Die Vorbereitungen für den Neubau der Kläranlage für den Markt Wildflecken laufen bereits. Der alte Klärschlamm muss abgepumpt und entsorgt werden. // Sebastian Schmitt
Wildflecken – Ein neues Abwassersystem: Das klingt fortschrittlich, doch die Kosten von rund 15 Millionen Euro sorgen für Diskussionsstoff.

Wildflecken steht vor einer der größten Infrastrukturmaßnahmen seiner Geschichte. Die bestehenden Kläranlagen in Wildflecken und Oberbach sollen durch eine gemeinsame neue Kläranlage in Oberbach ersetzt werden. Hinzu kommen ein neues Pumpwerk am bisherigen Kläranlagenstandort Wildflecken, eine Druckleitung nach Oberbach, ein neues Regenüberlaufbecken in der Dorfwiese sowie umfangreiche Kanalmaßnahmen in Wildflecken, Oberwildflecken und Oberbach. Der gesamte Finanzierungsrahmen liegt bei rund 15 Millionen Euro.

Im Marktgemeinderat ging es bei der jüngsten Sitzung deshalb um eine zentrale Frage: Wie soll dieser enorme finanzielle Aufwand auf die Bürger verteilt werden? Zur Debatte standen eine vollständige Finanzierung über Verbesserungsbeiträge, aber auch Mischmodelle, bei denen ein Teil der Kosten über die laufenden Abwassergebühren getragen wird.

Am Ende setzte sich der Antrag des Zweiten Bürgermeisters Herbert Nowak durch: Der verbleibende beitragsfähige Verbesserungsaufwand soll zu 100 Prozent über Verbesserungsbeiträge finanziert werden. Damit folgt der Marktgemeinderat dem von Bürgermeister Daniel Kleinheinz empfohlenen Finanzierungsweg.

Frage der Gerechtigkeit

In der Diskussion wurde deutlich, dass die Entscheidung keineswegs nur eine finanztechnische Frage war. Mehrere Gemeinderäte stellten die Frage, ob es gerecht sei, die gesamte finanzielle Belastung unmittelbar den Grundstückseigentümern aufzuerlegen.

Gemeinderätin Vanessa Dorn sprach sich dafür aus, zumindest einen Teil der Kosten über Gebühren zu erheben. So würden nicht nur die Grundstückseigentümer belastet, sondern auch die Mieter. Ähnlich argumentierte Dritter Bürgermeister Holger Trump. Mehr nach dem Verursacherprinzip vorzugehen bringe eine größere Gerechtigkeit. Trump stellte zudem die zeitliche Dimension der Finanzierung infrage. Eine Investition, die innerhalb von fünf Jahren finanziert werden solle, gleichzeitig aber voraussichtlich über mindestens 40 Jahre Bestand haben werde, halte er für unverhältnismäßig schnell finanziert. Aus seiner Sicht spreche dieser lange Nutzungszeitraum dafür, die Finanzierung zumindest teilweise ebenfalls über einen längeren Zeitraum und damit über Gebühren zu verteilen.

Nowak vertritt andere Position

Eine ganz andere Position vertrat der Zweite Bürgermeister Herbert Nowak. Er stellte die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit des Marktes in den Mittelpunkt. Die Gemeinde müsse sich finanzielle Spielräume erhalten, um auch künftig handlungsfähig zu bleiben.

Gleichzeitig vertrat Nowak die Auffassung, dass „der auf die Grundstückseigentümer zukommende Betrag grundsätzlich leistbar“ sei. „Eigentum verpflichtet“, sagte Nowak, der keine echte Alternative zu den Verbesserungsbeiträgen durch die Grundstückseigentümer sah. Die Grundstückseigentümer seien rechtzeitig über die geplante Maßnahme und die zu erwartenden Belastungen informiert worden und hätten deshalb bereits seit geraumer Zeit die Möglichkeit gehabt, entsprechende Rücklagen zu bilden. Nowak sprach sich deshalb klar für eine 100-prozentige Finanzierung über Verbesserungsbeiträge aus.

Mischfinanzierung gescheitert

Für eine Mischfinanzierung sprach sich Marco Schleicher aus. Sein konkreter Vorschlag sah vor, 80 Prozent des beitragsfähigen Aufwands über Verbesserungsbeiträge und 20 Prozent langfristig über Gebühren zu finanzieren. Er machte daraus einen konkreten Antrag, der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde.

Einen weiteren Kompromiss brachte Gemeinderat Christoph Schmitt ins Spiel. Sein Antrag sah vor, 90 Prozent über Verbesserungsbeiträge und zehn Prozent über Gebühren zu finanzieren. Doch auch dieser Kompromissvorschlag fand im Gremium keine Mehrheit – wenn auch denkbar knapp.

Finanzierungsfrage endgültig entschieden

Damit standen sich letztlich zwei ganz grundsätzliche Vorstellungen gegenüber: Schließlich nahm der Marktgemeinderat den Antrag von Nowak mehrheitlich an. Damit ist die grundsätzliche Finanzierungsfrage endgültig entschieden.

Wichtig ist dabei die genaue Größenordnung. Die rund 15 Millionen Euro werden nicht vollständig über Verbesserungsbeiträge finanziert, es handelt sich nach allen Abzügen um 10.489.294 Euro.

Die vorläufig kalkulierten Verbesserungsbeiträge liegen bei 0,87 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche und 13,09 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Die endgültigen Beitragssätze werden erst nach Abschluss der Maßnahme auf Grundlage des tatsächlich feststehenden Aufwands ermittelt.

Ein Rechenbeispiel

Wie sich die vorläufigen Beitragssätze auf ein Grundstück auswirken können, verdeutlicht ein Rechenbeispiel aus der Globalberechnung. Bei einem Grundstück mit 700 Quadratmetern Grundstücksfläche und 300 Quadratmetern Geschossfläche ergibt sich nach den vorläufigen Sätzen: 700 Quadratmeter × 0,87 Euro plus 300 Quadratmeter × 13,09 Euro. Bei einer vollständigen Beitragsfinanzierung entspricht dies 4536 Euro. Bei einem Jahresverbrauch von 100 Kubikmetern entspräche dies etwa 31,53 beziehungsweise 63,06 Euro zusätzlich pro Jahr. Dabei handelt es sich um Modellrechnungen und nicht um eine Gewissheit, dass die Gebühren über 40 Jahre exakt auf diesem Niveau bleiben. Zugrunde gelegt wurden unter anderem eine jährliche Abschreibung von 2,5 Prozent, eine kalkulatorische Verzinsung von 2,25 Prozent und eine jährliche Abwassermenge von 120.600 Kubikmetern. Die Rechnung entspricht rechnerisch einer Abschreibung über 40 Jahre.
Wichtig: Die häufig zur Veranschaulichung herangezogene Aufteilung eines Betrags über fünf Jahre stellt keine festgelegte Zahlungsfrist dar. Auch die beispielhafte Umrechnung von 4536 Euro auf 75,60 Euro monatlich über fünf Jahre ist lediglich eine rechnerische Einordnung.
Die Verbesserungsbeitragssatzung sieht Vorausleistungen in Höhe von 80 Prozent vor, die  nach 1, 13, 25 und 37 Monaten ab Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig werden. Nach dem technischen Abschluss der Maßnahme folgt die Endabrechnung. Geleistete Vorauszahlungen werden angerechnet.

Ausschreibung für Bauprojekt

Bürgermeister Daniel Kleinheinz hatte ebenfalls gleich zu Beginn der Ratssitzung empfohlen, den verbleibenden beitragsfähigen Aufwand für die neue Kläranlage vollständig über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren. Dabei stellte er klar, dass diese Empfehlung nicht bedeute, die finanzielle Belastung der Grundstückseigentümer gering zu schätzen. Im Gegenteil: Eine unmittelbare Zahlung könne für viele Eigentümer eine erhebliche Belastung darstellen. Gerade bei geringen Rücklagen oder niedrigen Einkommen könne dies durchaus problematisch sein.
Aber der Markt wolle vermeiden, dass aus dieser einen konkreten Investition zusätzlich langfristige Gebühren- und Finanzierungslasten entstehen. Denn Wildflecken stehe auch nach dem Bau der neuen Kläranlage vor weiteren erheblichen Investitionen, unter anderem Straßensanierungen, Kindergärten, Feuerwehrhäuser und die Ausstattung der Schule. Gleichzeitig stehen auch in der Wasserversorgung weitere größere Maßnahmen an.

Mehr als eine Million Euro

Allein für den Hochbehälter Oberbach und das Hochzonenpumpwerk Wildflecken sind im kommenden Jahr zusammen mehr als eine Million Euro vorgesehen. Hinzu kommen weitere Sanierungen an Trinkwasser- Tiefbrunnen und Wasserwerk sowie Erneuerungsbedarf bei maroden Wasserleitungen im Gewerbepark Am Kreuzberg und bei älteren Gussleitungen in den Ortsnetzen Wildflecken und Oberwildflecken.
Die neue gemeinsame Kläranlage in Oberbach soll künftig das Abwasser aus den Ortsteilen einschließlich der angeschlossenen Rhön-Kaserne aufnehmen.  Trotz der jetzt getroffenen Finanzierungsentscheidung ist das Projekt baurechtlich und wasserrechtlich noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Beginn der Ausschreibung wird für den Winter 2026/27 angestrebt. Der Bauantrag soll nach der Ausschreibung gestellt werden, damit mögliche angebotene Ausführungsvarianten berücksichtigt werden können. Der weitere Ablauf hängt damit weiterhin von Genehmigungen, Förderungen und den Ergebnissen der Ausschreibung ab.

Neue Satzung

Parallel zur Verbesserungsbeitragssatzung ging es um eine zweite Satzung: die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Sie betrifft insbesondere Grundstücke, die erstmals beitragspflichtig werden, sowie zusätzliche beitragspflichtige Vorteile während der Bauphase – beispielsweise durch einen Anbau oder eine relevante Nutzungsänderung. Für bereits vollständig abgegoltene und unveränderte Grundstücke entsteht allein durch den Erlass der neuen Satzung kein erneuter voller Herstellungsbeitrag.

Keine Doppelbelastung

Die Verbesserungs- und Herstellungsbeiträge sind keine frei wählbaren Alternativen. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen und der Status des Grundstücks. Ein und derselbe Aufwand darf nicht doppelt erhoben werden. Auch eine vollständige Beitragsfinanzierung des jetzt beschlossenen Verbesserungsaufwands garantiert nicht, dass die Abwassergebühren über Jahrzehnte unverändert bleiben.

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