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Gemeinderat Oberleichtersbach
Große Vorbehalte gegen Cannabis-Anbau
Signet des Fränkischen Tags von Benjamin Wildenauer
Oberleichtersbach – Ein Cannabis-Social-Club will expandieren und trifft auf Widerstand. Oberleichtersbachs Gemeinderat bleibt skeptisch und lehnt das Vorhaben ab. Die Gründe verwundern den Initiator.

Die Empfehlung von Bürgermeister Dieter Muth an den Oberleichtersbacher Gemeinderat war eindeutig: „So was gehört ins Gewerbegebiet und nicht mitten in die Ortschaft.“ Es ging um einen Antrag auf Nutzungsänderung einer Mitgenfelder Halle zum gemeinschaftlichen Cannabisanbau durch den Exotic-Kingdom-Cannabis-Social-Club (CSC) aus Fulda (wir berichteten).

Strenge Vorgaben im Freistaat Bayern

Für die Errichtung von Anlagen zum Hanfanbau gelten strenge Vorgaben. In Bayern, dessen CSU-Regierung das Konsumcannabisgesetz als „großen Fehler“ und „abschaffungswürdig“ bezeichnet, gilt das noch mehr als anderswo.

Während in der restlichen BRD eine dreistellige Zahl von Cannabis-Social-Clubs lizenziert wurde und vielerorts Anbaueinrichtungen unterhalten, konnten im Freistaat bis Jahresende 2025 lediglich acht Clubs eine Lizenz zum Anbau und zur Ausgabe von Cannabis erlangen. Der legale Anbau von Cannabis ist, Stand heute, keinem dieser Clubs möglich. Der Bayerische Rundfunk recherchierte Mitte 2025, dass die Verwaltungsebene über das Baurecht sämtliche Kniffe anwendet, um die Errichtung oder den Betrieb, auch bereits zuvor genehmigter Indoor-Zuchtanlagen und Ausgabestellen, zu unterbinden.

Nähe zu Bushaltestelle moniert

Zwar erfüllt die Halle von CSC-Gründer und Vorstand Willi Kappes die Vorgaben, wie Mindestentfernungen zu Schulen, Kindergärten und anderen Jugendeinrichtungen, doch das reichte den Oberleichtersbacher Gemeinderäten nicht aus. Neben der ihrer Ansicht nach nicht gegebenen Einfügung in die bestehende Umgebungsbebauung stieß den Räten die Nähe zu einer Bushaltestelle sauer auf. Der ungehinderte Zugang zur Anlage, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, die sich an der Bushaltestelle aufhalten, sei nicht auszuschließen.

Antragsteller Kappes zeigte sich überrascht. Bushaltestellen seien in den Vorgaben nicht als kritisch genannt und ein Mindestabstand zu diesen sei nirgends gefordert. Überhaupt würde ein solches Kriterium fast jeden Standort unmöglich machen, finden sich doch nahezu überall Bushaltestellen in der Nähe, an denen auch Minderjährige warten könnten.

Geruchsbelästigung befürchtet

Gewöhnliche landwirtschaftliche Betriebe seien auch nicht gegen jeden Zugang geschützt, weshalb sich auch dort jedes Kind zwischen Traktoren und Maschinen in Gefahr bringen könne, erhielt Kappes zumindest etwas Rückendeckung aus dem Gremium. Doch mehrheitlich war der Tenor im Gemeinderat ablehnend.

So zweifelten die Mitglieder daran, dass eine Geruchsbelästigung – Hanfpflanzen verbreiten üblicherweise einen recht intensiven Geruch – durch die geplanten Aktivkohlefilter in der Belüftungsanlage der Halle ausreichend eingedämmt oder verhindert werden könne.

Nicht alle Anwohner im 200-Meter-Umkreis befragt

Auch hätten sich einige Anwohner bei einzelnen Gemeinderäten gemeldet. Möglicherweise aufgrund einer Formulierung in einem vorangegangenen Bericht dieser Zeitung nahmen mehrere Bürger an, es sei behauptet worden, es seien im Vorfeld alle Anwohner im Umkreis von 200 Metern um die geplante Zuchtanlage und Ausgabestelle befragt und um ihr Einverständnis gebeten worden. Sie bekräftigten nun ihrerseits, dass sie keineswegs kontaktiert worden seien.

Tatsächlich sei mit den 200 Metern Umkreis die Zone rund um die Halle gemeint, in der ein Konsum von Cannabis verboten sei, erklärte Kappes und erwähnt, dass der angesprochene Zeitungsbericht auch genau das und nichts anderes nennt. Kontaktiert und um die für eine Baugenehmigung notwendigen Unterschriften gebeten worden seien die unmittelbaren Anwohner, wie das im Bauantragsverfahren üblich und vorgeschrieben sei, ergänzte Architekt Christian Alles, der den Bauantrag erstellt und eingereicht hat.

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Mit lediglich zwei Gegenstimmen befürwortete der Gemeinderat den Beschlussvorschlag der Verwaltung: Das gemeindliche Einvernehmen für die Aufzuchtanlage von Cannabispflanzen wird verweigert.

Kein Verständnis für Beschluss des Gemeinderates

Willi Kappes und sein Architekt zeigten nach der Sitzung kein Verständnis für den Beschluss der Gemeinde. „Die Nutzung der Halle war vorher schon landwirtschaftlich. Dass die Anbauvereinigung dort Indoor-Anbau betreiben möchte, bedeutet nichts anderes als eine landwirtschaftliche Nutzung. Das heißt, das Argument, dass diese Nutzung in ein Gewerbegebiet gehört, ist eigentlich völliger Quatsch, sondern es ist eine landwirtschaftliche Nutzung und das Ortsbild ist landwirtschaftlich geprägt“, gab  Christian Alles seine Einschätzung aus baurechtlicher Sicht.

Bauaufsicht fragt offenbar nach möglicher Klage 

Auch, dass die Bauaufsichtsbehörde sich direkt mit Kappes in Verbindung gesetzt und vorab erfragt habe, ob er bei Ablehnung des Antrags den Klageweg beschreiten würde, habe irritiert, sagten sowohl Bauherr als auch Architekt. „Das ist mir noch nie vorgekommen“, erklärt Alles, dass das alles andere als üblich sei. „Ich finde es sehr bezeichnend in der Geschichte, dass man anscheinend versucht herauszufinden, ob man eine Chance hat, das abzulehnen, ohne dadurch in Teufels Küche zu kommen.“

Landratsamt hat das letzte Wort

Wie in anderen baurechtlichen Angelegenheiten, entscheidet letztlich das Landratsamt, welches das gemeindliche Einvernehmen auch ersetzen kann, sollte die Gemeinde dieses aus seiner Sicht nicht ausreichend begründen können. Dann wird sich entscheiden, ob Kappes und seine Mitstreiter zukünftig auch gegen den Willen des Gemeinderats Cannabis anbauen und an registrierte Mitglieder ausgeben dürfen, oder ob die Angelegenheit vor Gericht in die Verlängerung geht. Denn die Frage der Baubehörde, ob er bei Ablehnung klagen werde, beantwortete Willi Kappes ohne Zögern mit „Ja“.

Das besagt das Konsumcannabisgesetz

Das 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) sieht die Einführung von nicht gewinnorientierten Anbauvereinigungen, sogenannten Cannabis-Social-Clubs, vor. Unter strengen Vorgaben, die beispielsweise Werbung in Form von Schaufenstern oder einfachen Ladenschildern verbietet, sowie Sicherheits- und Hygienestandards für Anbauflächen soll in diesen Clubs der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis organisiert werden, um den persönlichen Bedarf der Vereins-Mitglieder zu decken.

Während auf dem ausschließlich gewinnorientierten Schwarzmarkt, also dem illegalen Verkauf von Rauschmitteln, häufig mit Blei, Haarspray und anderen problematischen oder giftigen Substanzen gestrecktes Material mit gewöhnlich unbekannter THC-Dosierung vertrieben wird, führen die Anbauvereinigungen regelmäßige Untersuchungen ihrer Erzeugnisse durch, wodurch eine Qualitätskontrolle stattfindet. Außerdem sind solche Clubs verpflichtet, im Rahmen der Suchtprävention auch das Konsumverhalten ihrer Mitglieder im Auge zu behalten. Willi Kappes, vom Exotic-Kingdom Cannabis-Social-Club (CSC) erklärt: „Wir achten auf das Konsumverhalten der Mitglieder und arbeiten mit Suchtberatungsstellen in Fulda und Bad Kissingen zusammen, wo wir die Mitglieder bei Bedarf dahin vermitteln können.”

Verkauf von Rauschmitteln ist Vereinen verboten

Der Verkauf von Rauschmitteln ist den Vereinen verboten. Ausschließlich Vereinsmitgliedern, die sich in der Anbauvereinigung engagieren, dürfen monatlich maximal 50 Gramm ausgehändigt werden. 18- bis 21-Jährige sind auf 30 Gramm pro Monat beschränkt. Eine Weitergabe der ausgehändigten Rauschmittel an Dritte, auch in unentgeltlicher Weise, ist ausdrücklich verboten.

Zu den erzeugten und abgegebenen Mengen unterliegen die Vereine diversen Berichts- und Dokumentationspflichten. Direkt vor Ort sowie in einem Umkreis von 200 Metern rund um die Anbau- und Ausgabestellen ist der Konsum von Cannabisprodukten verboten, was eine Bildung von Hotspots vermeiden soll.

Schwarzmarkt spürbar zurückdrängen

„Durch diese regulierten Strukturen kann der Schwarzmarkt spürbar zurückgedrängt werden, wodurch insbesondere der unkontrollierte Zugang für Minderjährige erschwert wird. Zudem wird sichergestellt, dass ausschließlich geprüfte und kontrollierte Produkte abgegeben werden”, erklärt der Vorsitzende des Exotic-Kingdom CSC, der den Umgang bayerischer Behörden mit den Anbauvereinigungen kritisiert. „Die Umsetzung entsprechender Projekte ist in Bayern derzeit mit besonderen Herausforderungen verbunden. Bayern blockiert absichtlich Social Clubs, fördert aber damit den Schwarzmarkt.”

Das bayerische Gesundheitsministerium sieht das Konsumcannabisgesetz und die darin vorgesehenen Cannabis-Social-Clubs als „schweren Fehler” an und bezeichnet es als ein „abschaffungswürdiges Gesetz”. Mehrfach wurde von Regierung und Ministerien in der Vergangenheit offen ausgesprochen, dass man auf landesrechtlicher Ebene alles tue, um eine tatsächliche Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes durch entsprechende Anbauvereinigungen in Bayern zu unmöglich zu machen.

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