In Bad Brückenau wird eine Übergangsunterkunft für Geflüchtete im ehemaligen Seniorenpflegeheim in der Ernst-Putz-Straße diskutiert. Obwohl das Thema die öffentlichen Gespräche in den vergangenen Wochen durchaus prägte, erschienen nur sehr wenige Zuhörer zur öffentlichen Stadtratssitzung am vergangenen Dienstag (17. Juni 2025).
Der Punkt über die mögliche Unterkunft der Asylsuchenden dominierte – genau genommen war es das einzige Thema in der abendlichen Sitzung, welche dazu insgesamt zwei Tagesordnungspunkte behandelte.
Versagen der Baugenehmigung rechtswidrig?
Wie bereits in der Sitzung im Mai vermutet wurde, hat das Landratsamt Bad Kissingen die Entscheidung der Bad Brückenauer Stadträte, den notwendigen Bauantrag auf Nutzungsänderung abzulehnen, nicht stillschweigend akzeptiert. Als zuständige Baugenehmigungsbehörde hatte das Landratsamt der Stadt mitgeteilt, dass ein Versagen der Baugenehmigung nach dessen Auffassung rechtswidrig sei.
Der Argumentation, dass sich die Einrichtung gemäß Flächennutzungsplan in einem Sondergebiet „Kur“ befinde, folgte die Behörde nicht, denn: die tatsächliche Eigenart der näheren Umgebung sei – entgegen dem Flächennutzungsplan – vorwiegend von Wohnbebauung geprägt, die geplante Übergangsunterkunft füge sich also in diese ein. Generell sei eine Anlage für soziale Zwecke, die eine solche Übergangsunterkunft darstellt, in allgemeinen Wohngebieten zulässig.
Ähnlicher Fall – andere Bewertung
In der Konsequenz bedeutet dies, dass der negative Beschluss des Stadtrates für wirkungslos erklärt werden soll – was im Fachjargon als ‘Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens’ bezeichnet wird. Bevor dies geschieht, sollte der Stadt jedoch nochmals Gelegenheit gegeben werden, ihre ablehnende Haltung zu überprüfen und das gemeindliche Einvernehmen doch noch zu erteilen.
Dieter Seban (CSU) bezog sich nochmals auf den Flächennutzungsplan und erinnerte daran, dass beispielsweise für die Nutzungsänderung von Gebäuden auf dem Gelände der Hartwaldklinik explizit eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig gewesen war. „Das sehe ich hier eigentlich gleichbedeutend“, äußerte er sein Unverständnis darüber, dass dieser mindestens ähnlich gelagerte Fall nun ganz anders bewertet werde.
Gemeindliches Einvernehmen: Stadtrat lehnt erneut ab
Auch die Nachbarn hätten bisher nicht ihr Einverständnis zur Nutzungsänderung erteilt „und haben auch stichhaltige Argumente angeführt“, sprach Dirk Stumpe (fraktionslos) an. Insbesondere sei mit einer erhöhten Geräuschbelästigung zu rechnen. Inwiefern die von den Nachbarn angeführten Gründe auch rechtlich gesehen stichhaltig sind und für ein Versagen der Baugenehmigung relevant sind, ist allerdings fraglich.
“Es ist ja nicht so, dass wir nicht tätig geworden sind.
”
Aufgrund des Feiertages am Donnerstag konnte die Pressestelle des Landratsamtes eine Anfrage vom Mittwoch bislang noch nicht beantworten. Der augenscheinlich urlaubsbedingt etwas ausgedünnte Stadtrat – nur zwölf Ratsmitglieder sowie der Bürgermeister waren erschienen – war sich aber mehrheitlich einig. Mit vier zu neun Stimmen wurde der Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens abgelehnt.
Rechtliche Beratung im Fall Geflüchtetenunterkunft
Tagesordnungspunkt zwei beschäftigte sich dann anschließend mit den aus dieser Ablehnung folgenden Konsequenzen. Denn: Gegen die vom Landratsamt angekündigte Erteilung der Baugenehmigung, respektive die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, bleibt nun noch der Rechtsweg. Die Stadt hatte zwar im Vorfeld bereits eine oberflächliche, juristische Beratung eingeholt, eine tiefergehende Einarbeitung in den Sachverhalt durch eine beauftragte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – und damit eine Prüfung, ob der Weg einer Klage überhaupt Aussichten auf Erfolg haben könnte -, fand bisher jedoch noch nicht statt.
Die voraussichtlichen Kosten, die der Stadt hierdurch entstehen dürften, bezifferte Michael Worschech von der Stadtverwaltung auf maximal 1500 Euro, was zumindest deutlich unter den aus dem Gremium heraus geäußerten Schätzungen von bis zu 3000 Euro liegen würde. Eine möglicherweise auf diese Rechtsberatung folgende Klageerhebung, die freilich weitere Kosten verursachen würde, wollte Bürgermeister Marberg (SPD) zu gegebener Zeit separat abstimmen lassen. Zunächst ginge es nur um eine fundierte Einschätzung der Erfolgschancen.
Wäre eine Klage überhaupt sinnvoll?
Ingo Queck (Grüne) bezeichnete dies als Blockade einer eigentlich sinnvollen Nutzung eines geeigneten Gebäudes. „Dafür würde ich eigentlich kein Geld ausgeben wollen“, kündigte er seine Ablehnung des Antrags an. Marberg erinnerte daran, dass die Kommunen eine Mitwirkungspflicht haben. Dieser Mitwirkungspflicht würde auf dem Rechtsweg vermutlich eine sehr hohe Gewichtung zugestanden werden. Daher sei eine Beratung nötig, um überhaupt zu erörtern, ob ein Klageverfahren gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens überhaupt sinnvoll ist.
Eine starre Blockadehaltung nehme die Stadt und auch der überwiegende Teil des Stadtrats jedoch nicht ein. „Es ist ja nicht so, dass wir nicht tätig geworden sind“, sprang Stumpe dem Bürgermeister beim Thema Mitwirkungspflicht zur Seite. Marberg habe auf Stumpes Vermittlung Vertreter einer Stiftung ins Rathaus eingeladen, die Wege aufzeigten, mit denen jeder leben könne (Anmerkung der Redaktion: Die Hoffnungsträger Stiftung betreibt integrative Wohnkonzepte, die Hoffnungshäuser). Dies zeige, dass die Stadt ihren Pflichten nachkommt, was die Erfolgschancen einer Klage erhöhen dürfe.
Zum Schluss war sich auch bei dieser Entscheidung die Mehrheit des Gremiums einig. Mit neun zu vier Stimmen sprach sich der Rat mehrheitlich dafür aus, die Stadtverwaltung zur Beauftragung einer Fachanwaltskanzlei zu ermächtigen. Nach 15 Minuten schloss der Bürgermeister schließlich den öffentlichen Teil der Sitzung.













