Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bad Bockleter Gemeinderat über die Notwendigkeit der Aktualisierung der gemeindlichen Lärmschutzverordnung diskutiert. Inzwischen hat es ein Abstimmunsgespräch der Verwaltung mit der Polizeiinspektion Bad Kissingen und der Unteren Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt gegeben. Über deren schriftliche Gesprächszusammenfassung und daraus folgenden Änderungsvorschlägen hatte der Gemeinderat nun zu beraten.
Zentrales Gesprächsthema war die Überprüfung der verkehrsrechtlichen Anordnung aus dem Jahr 1977. Darin war zwischen dem 1. April und dem 15. Oktober alljährlich ein Durchfahrtsverbot für Lkw und Motorräder zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie zwischen 21 Uhr und 6 Uhr festgelegt. Diese Regelung gilt seitdem für das gesamte Staatsbad unmittelbar nach den Ortstafeln.
Gemeinde nicht zuständig
Die Verkehrsbehörde wies in ihrem Schreiben darauf hin, dass Durchfahrverbote bestimmter Kraftfahrzeuge ihre Grundlage in der Straßenverkehrsordnung haben und damit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen. Hinsichtlich des Schutzes der Nachtruhe von Erholungssuchenden in einem Kurort könne zwar auch ein großflächiges Nachtfahrverbot angeordnet werden. „Sinn der Norm ist es jedoch, beeinträchtigende oder belästigende Einwirkungen des Straßenverkehrs nur von besonderen Einrichtungen und Gebieten des Kurbetriebs fernzuhalten. Die flächendeckende Erteilung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.“ Deshalb sei die 50 Jahre alte Anordnung zu überprüfen.
In den vergangenen 50 Jahren hat sich doch einiges verändert, argumentiert die Verkehrsbehörde in ihrem Schreiben. Gab es um das Jahr 2000 noch etwa 70 Vermietbetriebe über die gesamte Ortschaft verteilt, so konzentriert sich heute fast das vollständige Gästeaufkommen nur auf drei große Betriebe und deren Bereiche – die Heskuro-Klinik, das Wellnesshotel Kunzmann und das Kurhaus Bad Bocklet am Kurgarten. Außerdem sei es nicht mehr zeitgemäß, zwischen 13 Uhr und 15 Uhr ein Durchfahrtsverbot für bestimmte Fahrzeugarten anzuordnen.
Stellungnahme des Marktes
Das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen sollte nicht mehr flächendeckend erlassen werden, sondern nur noch für einen deutlich reduzierten Bereich – zum Beispiel freie Befahrbarkeit der Windheimer Straße aus Großenbrach kommend bei einem Durchfahrtsverbot der Von-Hutten-Straße, schreibt die Verkehrsbehörde. Bei diesem letzten Punkt erwartet die Behörde eine Stellungnahme des Marktes.
Rathaus-Geschäftsleiter Thomas Beck, zugleich Kurdirektor , bestätigte, dass die Mittagsruhe überholt ist. Somit blieb nur die Frage des Nachtfahrverbots offen. Dieses sollte nach seiner Meinung zwischen 22 Uhr (früher 21 Uhr) und 6 Uhr weiterhin für das gesamte Staatsbad bestehen bleiben. Eine örtliche Eingrenzung sei nicht möglich, da beide Kreisstraßen direkt am zentralen Kurgebiet vorbeiführen. Beck bat den Kur- und Fremdenverkehrsverein um eine schriftliche Stellungnahme. Ratsmitglied Martin Eisenmann (Grüne) sagte schon in der Sitzung: „Wir liegen am Hang, so dass der Widerhall der Motoren nachts im ganzen Ort zu hören wäre.“











