Die Überprüfung der Ergebnisse der Stadtratswahl in der Stadtverwaltung hat einige Tage gedauert. Doch jetzt steht nachvollziehbar fest: Die 1099 Stimmen, die Listenkandidat Marco Vorndran einbrachte, werden nicht für die AfD gezählt. Grund: der tatsächliche Zeitpunkt seines Umzugs.
Dass Vorndran nicht in den Bad Brückenauer Stadtrat einziehen würde, hatte schon kurz nach der Kommunalwahl am 8. März festgestanden – und das, obwohl er Stimmenkönig unter den fünf AfD-Kandidaten geworden war. Allerdings wurden seine 1099 Stimmen noch für das Gesamtergebnis der AfD gezählt. Diese erzielte somit 4.822, umgerechnet 11,2 Prozent.
AfD nur noch bei 8,9 Prozent der Stimmen
Das hat sich nach der Überprüfung grundlegend geändert. Die AfD erhält nach der Streichung von Vorndrans Anteil nur noch 3723 Stimmen. Das schmälert die Anzahl der insgesamt bei der Wahl angegebenen gültigen Stimmen. Sie sinkt von 43.145 auf 42.046.
Auch die prozentualen Anteile der Parteien und Gruppierungen ändern sich. Die AfD hält nur noch 8,9 Prozent der Gesamtstimmen. Die CSU steigert sich auf 33,7 Prozent (vorher 32,9), die SPD auf 19,4 Prozent (18,9), die PWG auf 15,7 (15,3), die Grünen auf 11,3 (11,0) und Volinare auf 11,0 (10,8).
Tatsächlicher Zeitpunkt des Umzugs entscheidend
Ausschlaggebend für die Entscheidung, Vorndrans Stimmen auch nicht für seine Partei zu zählen, war der tatsächliche Zeitpunkt seines Umzugs. Das unterstreicht Wahlleiterin Anita Sitte-Rudolf noch einmal. Nach ihren Aussagen lag der „rückwirkend vor dem 20. Januar 2026”. An diesem Tag tagte der Wahlausschuss; er prüfte die Wahlvorschläge der Parteien und Wahlvereinigungen sowie die Wählbarkeit der einzelnen Kandidaten.
Wie kann es sein, dass Marco Vorndran damals als „wählbar“ eingestuft wurde, obwohl er Bad Brückenau de facto schon verlassen hatte? Er selbst sagt, dass er schon Anfang Januar in einen anderen Ort im Landkreis Bad Kissingen umgezogen sei. Die Übergabe seiner Brückenauer Wohnung sei am 17. Januar erfolgt; sein Vermieter habe ihn dann bei der Stadt abgemeldet. Sich selbst meldete Vorndran definitiv nach dem 20. Januar am neuen Wohnort an (wir berichteten).
Vermieter kann Mieter nicht am alten Wohnort abmelden
Die Dieter Seban Immobilienverwaltung Bad Brückenau ist vom ehemaligen Vermieter Vorndrans bevollmächtigt, dessen Mietobjekte zu verwalten. Seban, selbst für die CSU im Stadtrat sitzend, bestätigt auf Nachfrage die Übergabe der Wohnung am 17. Januar. Am 19. Januar habe er der Stadt mitgeteilt, dass Vorndran aus Bad Brückenau weggezogen sei. „Das ist gängige Praxis. Wir haben das schon oft so gemacht“, sagt Seban. Er habe zwar gewusst, dass der Wahlausschuss tagen würde, aber nicht an welchem genauen Datum.
Aber hätten angesichts dessen Vorndrans Stimmen nicht zumindest für seine Partei mitgezählt werden müssen? Sitte-Rudolf widerspricht. Es sei nicht möglich, dass ein Vermieter seinen Mieter rechtlich verbindlich aus einer Kommune abmeldet. Gleichwohl habe er die Pflicht anzuzeigen, wenn Personen bei ihm aus- oder einziehen.
Mit offizieller Anmeldung erfolgt Abmeldung
Früher habe sich ein Umzugswilliger selbst bei der alten Kommune ab- und am neuen Wohnort anmelden müssen. Heute genüge es, wenn er sich bei der neuen Gemeinde anmelde. Dann erhalte der alte Wohnort eine Information über den Wohnortwechsel.
Recherchen hätten ergeben, dass sich Vorndran bei seiner Anmeldung am neuen Wohnort nach dem 20. Januar „rückwirkend zu einem Zeitpunkt vor dem 20. Januar in Bad Brückenau abgemeldet“ habe.
Welches Datum dieser Abmeldetag trägt, kann Sitte-Rudolf aus Gründen des Datenschutzes nicht mitteilen. Fakt ist aber: Der Wahlausschuss konnte bei seiner Beurteilung der Wählbarkeit der Kandidaten nichts von Vorndrans zwischenzeitlichem Umzug wissen. Ihn zunächst zur Wahl zuzulassen, war richtig.
Folgen für Sitzverteilung
Die Folgen, dass Vorndrans Stimmen weder für ihn noch für die AfD zählen, sind überschaubar. An der Sitzverteilung im Stadtrat ändert sich nichts. Die AfD behält trotz des nun schwächeren Gesamtergebnisses ihre zwei Plätze. Non Staub zieht mit seinen 1007 als neuer „Stimmenkönig“ ein, Steffen Becker als Nachrücker für den eigentlich nicht wählbaren Marco Vorndran.
Aufgrund der umfangreichen Nachprüfung tagt der Wahlausschuss jetzt nicht am 19., sondern am 25. März. Zwischen der jetzt veröffentlichten korrigierten Fassung des vorläufigen Wahlergebnisses und dem Beschluss des amtlichen Endergebnisses durch den Ausschuss muss eine Woche liegen, informiert Sitte-Rudolf. Kaum vorstellbar, dass sich an den Zahlen noch etwas ändert.













