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Nachgefragt
Wasserversorgung Zeitlofs: Bürgerantrag jetzt vollständig
Die Finanzierung der neuen Wasserversorgung ist Thema in der Marktgemeinde Zeitlofs.
Die Finanzierung der neuen Wasserversorgung ist Thema in der Marktgemeinde Zeitlofs. // Julia Raab/Archiv
Zeitlofs – In Zeitlofs ist die Finanzierung der Wasserversorgung auch weiterhin Thema. Der Bürgerantrag für eine Neubesprechung im Gemeinderat ist mittlerweile vollständig.

Die Redaktion erreichten Leserbriefe zum Artikel über das Thema Finanzierung der neuen Wasserversorgung in Zeitlofs  Anfang Februar 2026. Die daraus entstehenden offenen Fragen haben wir der Verwaltung gestellt.

Ist ein Bürgerantrag zur Neubesprechung der Finanzierung der Wasserversorgung bei der Marktgemeinde Zeitlofs eingegangen? 

Antwort: Am 31. Oktober ist bei der Gemeinde ein Schreiben der Interessengemeinschaft eingegangen mit dem Titel „Antrag an den Gemeinderat“. Für eine Zulässigkeitsprüfung eines Bürgerantrags nach Artikel 18b der Gemeindeordnung fehlten die erforderlichen Unterschriften. Rechtlich muss ein solcher Antrag von mindestens 1 v.H. der Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner unterschrieben sein. Das wären im Fall von Zeitlofs rund 20 Unterschriften. Da dies nicht der Fall war, kam das Schreiben nicht in den Gemeinderat. 

Sind die Unterschriften für den Antrag mittlerweile eingegangen? 

Antwort: Ja, die Unterschriften für den vollständigen Antrag sind am 17. Februar 2026 eingegangen. Jetzt steht die Zulässigkeitsprüfung im Gemeinderat in der kommenden Woche (3. März) an. Dort hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung zu prüfen, ob der Antrag zulässig ist. Danach hat die Gemeinde drei Monate Zeit, diesen auf die Tagesordnung zu setzen. Es ist beabsichtigt, diesen Zeitraum nicht in Gänze auszureizen, damit dieses Thema abgeschlossen werden kann. 

Hat ein Treffen zwischen der IG und der Verwaltung stattgefunden und wenn ja, um was ging es dabei?

Antwort: Am 11. November hat ein Treffen zwischen Vertretern der Gemeinde und Vertretern der IG stattgefunden. Hier sollten die Unterschriften für den Antrag zur Neubesprechung der Finanzierung der Gemeinde übergeben werden. Das ist nicht passiert. Im Treffen wurde sodann Standpunkte erläutert und schließlich sämtliche Fragen der IG beantwortet und die Gründe für die Sanierungsmaßnahme detailliert erklärt. Beispielsweise, warum manche Aussiedlerhöfe wie der Schmidthof und der Grießhof nicht von den Beiträgen betroffen sind (sie haben eine eigene Wasserversorgung) sowie weitere wichtige Fragen. 

Trinkwasserversorgung
Extremhitze und Trockenheit: Künftig mehr Engpässe bei der Wasserversorgung in Deutschland erwartet. (Archivbild) // Hendrik Schmidt/dpa

Die IG kritisiert eine Aussage des Bürgermeisters, dass es bei einer Neuverhandlung der Finanzierung zu empfindlichen Einschnitten in anderen Bereichen käme, wie zum Beispiel der Erhöhung der Grundsteuer oder der Kindergartenbeiträge. Wie passt es zusammen, wenn es gesetzlich nicht vorgesehen ist, die Wasserversorgung aus Haushaltsmitteln oder Krediten zu finanzieren? 

Antwort: Bei der Bewertung der Maßnahme spielen neben den technischen Anforderungen auch die langfristige Finanzierung eine zentrale Rolle. Eine Finanzierung über einen hohen Gebührenanteil würde sich zwangsläufig über sehr viele Jahre erstrecken und – insbesondere in Verbindung mit weiteren anstehenden Investitionen wie Kindergarten, Feuerwehr und weiterer kommunaler Infrastruktur – zu einer erheblichen zusätzlichen Verschuldung des Marktes Zeitlofs führen. Eine derart hohe Kreditbelastung birgt das Risiko, dass künftige Haushalte nicht mehr genehmigt werden. In der Folge wäre die Gemeinde gezwungen, sämtliche freiwilligen Leistungen einzustellen.

Die Marktgemeinde Zeitlofs in Unterfranken aus der Luft.
Die Marktgemeinde Zeitlofs in Unterfranken aus der Luft. // Sebastian Mack/Kreativstudio Mack

Zu diesen freiwilligen Leistungen zählen unter anderem die Unterstützung und Förderung der örtlichen Vereine, die Schaffung und der Erhalt von Freizeit- und Kulturangeboten, der Bau und Unterhalt von Begegnungsstätten sowie Maßnahmen zur Tourismusförderung.
Darüber hinaus ist die Gemeinde verpflichtet, Gebühren, Beiträge und Steuern so festzusetzen, dass entstehende Defizite in den einzelnen Aufgabenbereichen möglichst gering gehalten werden. Die Vorstellung, Bürgerinnen und Bürger durch einen höheren Gebührenanteil kurzfristig zu entlasten, greift daher zu kurz: Finanzielle Belastungen würden an anderer Stelle zwangsläufig in verstärkter Form auftreten. Der Markt Zeitlofs steht daher in der Verantwortung, Entscheidungen gesamtfinanziell tragfähig, generationengerecht und mit Blick auf alle kommunalen Aufgaben zu treffen.

Ist bei der Planung der neuen Wasserversorgung darauf geachtet worden, kostensparend und effizient vorzugehen? Wurde zum Beispiel geprüft, den neuen Hochbehälter in Detter für 4 Mio. Euro anstatt mit Beton mit Edelstahl zu bauen?

Antwort: Im Rahmen der Planungen wurden verschiedene Varianten sorgfältig geprüft. Die aktuell in der Bevölkerung kursierenden Fremdangebote wurden von der Gemeinde nicht beauftragt, nicht fachlich geprüft und stehen in keinem sachlichen Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme.

Diese Angebote sind daher nicht geeignet, als Vergleichsgrundlage herangezogen zu werden, da sie weder den tatsächlichen Anforderungen noch den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen entsprechen. Für eine sichere Trinkwasserversorgung ist eine normkonforme Trinkwasseraufbereitungsanlage erforderlich, einschließlich entsprechender Steuerungs- und Überwachungstechnik sowie des Anschlusses an das bestehende Trinkwassernetz. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Wasser in der erforderlichen Qualität und Sicherheit beim Nutzer ankommt. Ein reiner Edelstahl-Wasserbehälter erfüllt diese Anforderungen nicht und kann daher weder die geplante Anlage ersetzen noch als belastbarer Vergleich dienen.

Wurde geprüft, ob sich die Bundesnetzagentur und tennet an den Kosten des Hochbehälters zwecks Katastrophenschutz P43 auf und neben der Stromtrasse beteiligen? 

Antwort: Im Zusammenhang mit der aktuell diskutierten Maßnahme ist klarzustellen, dass es aus fachlicher und rechtlicher Sicht keine Grundlage für eine Beteiligung der Bundesnetzagentur oder eines Übertragungsnetzbetreibers gibt. Entsprechende öffentliche Forderungen einzelner Stimmen stehen in keinem Zusammenhang mit der Maßnahme selbst und lassen sich weder sachlich noch rechtlich begründen. Sie wecken Erwartungen, die nicht erfüllbar sind und tragen nicht zu einer konstruktiven Diskussion bei.

 

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