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Neue Gebiete ausgewiesen
Windräder bei Roßbach und Detter: Chancen, aber auch Risiken
Windrad
Im Roßbacher Forst und im Forst Detter-Süd sind Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen worden. // Pia Bayer/dpa
Zeitlofs – Neue Flächen für Windkraftanlagen in der Region könnten die Energiewende beschleunigen. Doch es gibt einige Hürden.

Wenige Jahre ist es her, da bot der abgelegene Roßbacher Forst Nährboden für aufregende Geschichten. Sie kündeten von Investoren, die Windräder errichten wollten. Vom Landschaftsschutzgebiet (LSG) Rhön und dem streng geschützten Schwarzstorch, die diese Träume platzen ließen. Von einem Storchenhorst, der auf mysteriöse Weise verschwand.

Nun hat der Planungsverband Main-Rhön weitere 4000 Hektar seines Planungsgebietes, zu dem der Landkreis Bad Kissingen gehört, als „Vorrangfläche“ für Windkraftnutzung ausgewiesen: eine davon just im Roßbacher Forst, eine andere im Forst Detter-Süd (wir berichteten). Werden die Investorenträume nun wahr? Folgt ein wildes Wettbieten um die Flächen? Welche Hürden stehen dem Bau von Windparks im Wege? Einige Antworten auf drängende Fragen.

Wie groß sind die beiden genannten Vorrangflächen?

Die Fläche im Roßbacher Forst (W103) umfasst 607 Hektar, das südlich von Detter (W104) gelegene Vorranggebiet 427 Hektar. Geht man davon aus, dass eine Windkraftanlage zwischen 20 und 25 Hektar Fläche benötigt, könnten dort theoretisch zwischen 41 und 51 Windräder zum Stehen kommen. Es könnten noch mehr werden. Im Nachbarlandkreis Main-Spessart schließt sich bei Obersinn an W103 ein weiteres potenzielles Vorranggebiet an. Der zuständige Planungsverband 2 (Würzburg) fasst den Beschluss über seine Vorranggebiete aber erst im Dezember. 

Wieso ist Windkraft dort plötzlich möglich?

Die Ausweisung dieser und anderer Vorranggebiete in der Planungsregion Main-Rhön machten vor allem Lockerungen im Bundesnaturschutzgesetz möglich. Landschaftsschutzgebiete wie das der Bayerischen Rhön (zu deren knapp 96077 Hektar der Roßbacher Forst und der Forst Detter-Süd gehören) stellen kein Hindernis mehr für den Bau von Windkraftanlagen dar. „Daraus ergibt sich die Chance und die Pflicht, Flächen auch dort zu prüfen“, sagt Thomas Schoenwald, Geschäftsführer des Planungsverbandes Main-Rhön.

Welche Kriterien führten zur Festlegung der beiden Vorranggebiete?

Schoenwald nennt die Ausweisung der Vorranggebiete „den ersten Schritt“ und die Grundlage dafür, dass Windräder an diesen Stellen überhaupt möglich sind. Der Planungsverband habe darauf geachtet, dass die Flächen weiteren, für den endgültigen Bau von Windrädern nötigen Genehmigungsschritten standhalten. Ansonsten wäre das bisherige, drei Jahre dauernde Verfahren samt den Vorprüfungen mit den Fachstellen sinnlos gewesen. Heißt: Es ist unwahrscheinlich, dass Windräder in diesen Vorranggebieten noch an rechtlichen Hürden wie dem Natur- und Emissionsschutz scheitern.

Zudem wurde bei der Ausweisung laut Schoenwald auf die Akzeptanz in der Bevölkerung geachtet. Man habe Gespräche mit den Verantwortlichen in der Zeitlofser und der Wartmannsrother Verwaltung geführt. Die beiden Vorranggebiete liegen relativ weit von den Kerngemarkungen der Anrainergemeinden Wartmannsroth und Zeitlofs entfernt im „gemeindefreien“ Wald. Die Planer achteten auf möglichst wenig Eingriffe ins Gelände; die Waldwege dorthin seien gut ausgebaut und es liege keine starke Hanglage vor.

Wer kann im Roßbacher Forst und in Detter Süd Windräder bauen und betreiben?

Vom Bürgerwindpark bis zum Invest eines finanzstarken Projektierers von außerhalb ist vieles möglich. Bei den Vorranggebieten W 103 und W 104 handelt es sich hauptsächlich um Waldgebiete privater Eigentümer im „gemeindefreien Gebiet“; Bayerischer Staatsforst ist nicht betroffen. Die umliegenden Gemeinden haben also eigentlich keinen Zugriff oder Einfluss. „Letztendlich ist es die Entscheidung der Eigentümer, mit wem sie ein Projekt angehen wollen“, so Schoenwald.

Können Bürger der Anrainergemeinden trotzdem teilhaben und profitieren?

Auch das war bei der Ausweisung Prämisse und in den Vorgesprächen mit den Anrainergemeinden Thema. Thomas Schoenwald spricht von „Poolingverträgen“. Darunter versteht man laut der Internet-Enzyklopädie Wikipedia eine Vereinbarung, bei der sich rechtlich selbstständige Parteien für ein gemeinsames Ziel zusammenschließen. Vorteil: Geldmittel könnten gebündelt, Kosten und Risiken minimiert werden. Laut Geschäftsführer des Planungsverbandes sei ein Pooling zwischen Waldeigentümern und Anliegerkommunen auch im Sinne des Verbandes.

Auf Anfrage berichtet Zeitlofs’ Bürgermeister Matthias Hauke: „Da absehbar war, dass die Flächen ausgewiesen werden, sind wir schon einige Zeit mit den betroffenen Flächeneigentümern im Roßbacher Forst im Gespräch und versuchen, ein Konzept zu erarbeiten, dass den angrenzenden Gemeinden und der Bevölkerung vor Ort größtmögliche Vorteile bringt.“

Die Flächen im Roßbacher Forst gehören im wesentlichen Mitgliedern der Adelsfamilie von Thüngen. Alfred von Thüngen aus dem Weißenbacher Familienzweig nennt die Ausweisung der Windkraft-Vorranggebiete „eine Riesenchance, aber nur, wenn die Anlieger etwas davon abbekommen.“ Er bestätigt die Gespräche mit den angrenzenden Kommunen und Eigentümern. Ein Konzept solle her, das die Anlieger mit einbindet.

Immer wieder hätten sich Projektierer gemeldet, die im Roßbacher Forst etwas entwickeln wollten, bestätigt Thüngen. Man habe aber mit den Anrainern vereinbart, vor weiteren Schritten die Ausweisung der Vorranggebiete abzuwarten. „Unterschrieben haben wir bei Projektierern  nichts.“

Kann die neue Landkreis-GmbH (Regionalwerk) als Projektträger auftreten?

Ja. Wünschenswert wäre laut Schoenwald allerdings, dass die Eigentümer innerhalb der Vorrangflächen sich einig sind und nicht nebeneinander eigene Windpark-Pläne verfolgen. Dann könne die Landkreis-GmbH Pachtverträge abschließen und Genehmigungsverfahren anstoßen. Konkret sei aber nichts. Ausschließen will Schoenwald ein Engagement der Gesellschaft im Wald südlich von Roßbach und Detter aber nicht.

Kann der Planungsverband der Landkreis-GmbH ein Vorzugsrecht einräumen?

Festschreiben, dass nur das Regionalwerk einen oder mehrere Windparks innerhalb der Vorranggebiete entwickelt, kann der Regionale Planungsverband Main-Rhön nicht. Ebenso wenig eine Beteiligung angrenzender Gemeinden. Mit wem sie zusammenarbeiten und an wen sie ihre Flächen verpachten, bleibt Entscheidung der Eigentümer.

Wie begehrt sind die beiden Vorrangflächen überhaupt?

Matthias Hauke berichtet, dass „die Anzahl der interessierten Investoren/Projektierer, die uns beziehungsweise die weiteren Flächeneigentümer seit dem Beschluss der Zehnten Verordnung  kontaktieren, zugenommen“ hat (gemeint ist die am 14. Oktober 2025 beschlossene 10. Änderung des Regionalplans Main-Rhön, die Redaktion). Florian Atzmüller, Haukes Amtskollege in Wartmannsroth, kann von derlei Anfragen nicht berichten. 

Wohin könnte der produzierte Strom fließen?

„Um die Energiewende zu stemmen, braucht es nicht nur Flächen für Windkraft, sondern auch das Verteilnetz dazu“, hat Thomas Schoenwald festgestellt. Und genau das dürfte bei W103 und W104 zum großen Nachteil werden. Ein Verteilnetz und Abnehmer für den Strom gibt es in dem dünn besiedelten Gebiet bisher nicht, geschweige denn einen Anschlusspunkt ins überregionale Stromnetz in der Nähe. Das in krassem Gegensatz zu beispielsweise den Windrädern und dem Solarpark bei Fuchsstadt, wo das Bayernwerk ein Umspannwerk unterhält.

Noch dazu liegen W103 und W104 in Randlage zwischen den beiden Bundesländern Bayern und Hessen. Jedes Bundesland hat sein eigenes, vom anderen unabhängiges Verteilnetz.

Schoenwald verweist auf die deutschlandweite Erfahrung, dass Verteilnetzbetreiber wie das Bayernwerk sich bei ihren Projekten vor allem an der (Viel)Zahl an Stromabnehmern orientieren. Auch sei für sie der Anschluss von „nur“ einem Windpark nicht so interessant. Gerade im ländlichen, dünn besiedelten Bereich fehlten oft die Abnehmer.

Für die Vorranggebiete im Roßbacher Forst und Forst Detter-Süd bedeutet das: Es müsste erst eine Stromableit- und Verteilerstruktur geschaffen werden. Das dürfte teuer werden und kann Jahre dauern. Laut Schoenwald wären die unter Umständen hohen Kosten für den Anschluss auch die Crux für einen Bürgerwindpark.

Kann die Deutsche Bahn den Windstrom nicht einspeisen?

Nur wenige Kilometer westlich des Roßbacher Forstes verläuft die ICE-Strecke von Würzburg nach Fulda. Laut Schoenwald hat Landrat Thomas Bold als Vorsitzender des Planungsverbandes Main-Rhön sich nach einer Einspeisung in die Oberleitung erkundigt. Das Problem: Der produzierte Strom müsste in eine niedrigere Frequenz umgewandelt werden. Der Bau eines Konverters würde laut Schoenwald nicht nur Platz, sondern auch einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag verschlingen.     

Welche Rolle spielt die Fulda-Main-Leitung (P43)?

Beim Betrachten des geänderten Regionalplans fällt auf: Der einen Kilometer breite Vorzugskorridor der Fulda-Main-Wechselstromleitung verläuft mitten durch das Vorranggebiet W104 im Forst Detter Süd. Matthias Hauke zufolge wird „mittlerweile von mehreren Stellen gefordert, einen Einspeisepunkt an der P43 zu schaffen, da ja auch im Bereich Spessart Windflächen ausgewiesen werden sollen und kaum noch Einspeisen-Kapazitäten in der Region vorhanden sind“.

Realistisch erscheint dem Zeitlofser Bürgermeister das vorerst nicht. Wenn überhaupt sei eine Stromeinspeisung erst nach der Fertigstellung der Leitung möglich, also frühestens 2031. Auch Schoenwald glaubt, dass die P43 zunächst als reine Transitleitung gebaut wird. Wenn Einspeisung, dann am Startpunkt des P-43-Abschnitts in Dipperts oder 30 bis 40 Kilometer weiter südlich in Main-Spessart. Allerdings drängt Landrat Bold bei den Zuständigen vehement auf eine Einspeisung vor Ort. Dann hätte die P43 einen Nutzen für die Region, argumentiert er.

Und die in dem Gebiet geplanten Gleichstromtrassen Südwest- und Nordwestlink?

„Bei den Gleichstromtrassen gibt es aktuell keine neuen Erkenntnisse. Ob diese Leitungen überhaupt noch kommen werden, ist unklar, zumindest sind sie nach wie vor nicht durch den Bund genehmigt“, schreibt Matthias Hauke.

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