Der Roßbacher Forst bei Zeitlofs, er hat eine bewegte Vergangenheit, was die Planung von Windkraftanlagen angeht. Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Interessenten für einen Windpark in dem Waldgebiet. Was sie letztendlich daran hinderte: rechtliche Hürden.
Dies könnte sich nun ändern. Denn aktuell ist die bayerische Regierung dabei, ihre Regionalpläne zu überarbeiten. Von Februar bis Ende April hatten Städte und Gemeinden Zeit, sich zu den in den jeweiligen Regionalplänen ausgewiesenen Gebieten zu äußern.
Neue Vorranggebiete im Roßbacher und Detterer Forst
Der Roßbacher Forst ist im Regionalplan Main-Rhön erfasst. Dort sind nun zwei Gebiete, die unter der Bezeichnung „Südlich Rossbach“ und „Südlich Detter“ aufgeführt sind, neu als Vorranggebiet für Windenergie ausgezeichnet worden. Das sind große Gebiete wie kaum andere im Landkreis Bad Kissinigen.
Davon liegen vier Hektar auf Zeitlofser Gemarkung, drei Hektar auf Warthmannsrother Gemarkung (beides Roßbacher Forst) sowie sieben Hektar auf der Zeitlofser Gemarkung (Detterer Forst). Das Gebiet „Südlich Roßbach“, ist jenes, das in der Vergangenheit von vielen Planern in den Fokus genommen wurde.
Was ist ein Vorranggebiet?
Innerhalb von Vorranggebieten soll sich die Windenergie gegen konkurrierende Raumnutzungen durchsetzen. Vorranggenbiete für Windenergie schließen andere raumbedeutsame Nutzungen aus, soweit diese nicht mit der Windenergienutzung vereinbar sind.
Vorranggebiete beinhalten aber nicht automatisch eine Baugenehmigung. Für die Verwirklichung von konkreten Windenergieprojekten ist eine Analyse durch einen Projektierer erforderlich, welche Standorte innerhalb eines Vorranggebietes für die konkreten Anlagen geeignet sind (Windhöffigkeit, Erschließbarkeit, etc.). Dann ist die Flächensicherung, also die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern eine entscheidende Voraussetzung der Verwirklichung eines Windenergieprojektes. (Quelle: Regierung von Unterfranken)
Erst kürzlich sprach sich die Mehrheit des Marktgemeinderates Zeitlofs dagegen aus, eine Stellungnahmen dazu an die Regierung zu schicken. „Die allgemeinen Einwände sind weithin bekannt: Immobilienpreise sinken, Naturschutzbelange und Infraschalleinwände“, fasst Bürgermeister Matthias Hauke (GMZ) zusammen.
Gemeinde Zeitlofs hat Flächen gesichert
Für Hauke ist es dennoch eine logische Konsequenz, dass die Fläche im Regionalplan Main-Rhön ausgewiesen wird. Mit einer Windhöffigkeit von fünf bis 6,8 ist die bewaldetet Hochfläche geeignet. Klar sei auch, dass man für die geplante Energiewende Einschnitte hinnehmen müsse. „Wir haben das auch ein Stück weit mitzutragen.“ Neben der geplanten Stromtrasse P 43, die durch die Gemeindeteile von Zeitlofs verlaufen soll, könne es daher auch sein, dass in Zukunft ein Windpark in der Region zu sehen sein wird.
Deutlich wird aber: Ohne die Beteiligung von Zeitlofs soll nichts passieren. „Die Gemeinde hat die Hand drauf“, sagt Hauke. Die beschriebenen Flächen im Rossbacher Forst sind gemeindefreies Gebiet und in privatem Eigentum, außerdem: „Wir haben uns einige Flächen gesichert und haben mit den Grundstückseigentümern eine Vereinbarung“, erklärt der Bürgermeister.
Gemeinde profitiert davon
Er sieht die Situation pragmatisch: Die Pachteinnahmen der gemeindefreien Flächen sowie die Einspeisevergütung kommen dem Landkreis zugute, was sich wiederum auf alle Gemeinden im Landkreis positiv auswirkt. Auf eigenen Flächen habe die Gemeinde ebenfalls eine gute Einnahmemöglichkeit, was wiederum der Infrastruktur der Gemeinde zugute komme.
Auf längere Sicht wirke sich das positiv auf die Strompreise aus. Dennoch schätze er die persönliche Meinung der Anwohner aus den betroffenen Ortsteilen, die wenig von den Plänen halten. Für den Landkreis „kann es aber kein besseres Projekt geben, als das hier bei uns“, ist Hauke der Meinung.
Regierung: Naturschutz nicht betroffen im Gebiet
Auch naturrechtliche Belangen wurden in der Vergangenheit gegen einen Windpark an dieser Stelle angebracht. Der Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Hier wurde der Schwarzstorch gesichtet und weitere geschützte Tierarten. Auch Nachfrage bei der Regierung von Unterfranken heißt es, dass für die Auswahl der Vorranggebiete eine Vielzahl an Kriterien, die gegen eine Windenergienutzung sprechen, in einer umfassenden Raumwiderstandsanalyse für die gesamte Region geprüft worden seien.
Hierzu zählen auch Ausschlusskriterien für Windenergie wie FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturwaldreservate etc. Landschaftsschutzgebiete sind hingegen kein Hinderungsgrund mehr. Zum konkreten Fall im Roßbacher Forst äußert sich die Regierung: „Solche naturschutzrechtlich- und –fachlich bedeutsamen Bereiche sind bei den (von Ihnen genannten) Vorranggebieten nicht betroffen. Es handelt sich im Wesentlichen um forstwirtschaftlich genutzte Waldflächen.“
Potenzial: Größte Fläche für Windkraft im Landkreis
Biotope, sowie vorkommende Vogel- und Fledermausarten seien in den sogenannten. „Standortdatenbögen“ erfasst und könnten somit auf Ebene der Genehmigungsplanung bei der konkreten Standortwahl für Anlagen berücksichtigt werden.
Zu den beiden Flächen heißt es von der Regierung: „Die Gebiete gehören regionsweit zu den größten Flächen und damit zum größten Potenzial für diese Konzentrationswirkung. Zudem weisen beide Flächen hohe Windgeschwindigkeiten in 160 m Höhe über Grund auf, was Grundvoraussetzung für einen ertragreichen und wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen ist.“
Mehrfach betroffen in der Region
Betroffen ist in der Region direkt anschließend an den Rossbacher Forst auch der Wald im Main-Kinzig-Kreis rund um die benachbarte Gemeinde Obersinn, der allerdings in einem anderen Regionalplan (RP Würzburg) unterliegt. Die Sichtbarkeit von eventuellen Windparks dort ist ebenfalls ein Argument von Bürgerinnen und Bürgern gegen das Gebiet. Damit wären die Anwohner mehrfach betroffen.
Auf kurze oder längere Sicht kommen dann Interessenten zusammen, um eine mögliche Planung ins Auge zu fassen. Dazu zählt unter anderem die Energie GmbH, die erst im vergangenen Jahr im Landkreis gebildet wurde. Auf Nachfrage bei Fuchsstadts Bürgermeister René Gerner, einem der Geschäftsführer der GmbH, sei dies nicht ausgeschlossen.
Regierung prüft nun Stellungnahmen
Im Mai finde, laut Gerner, eine Gesellschafterversammlung statt, in der es um die Bestandaufnahme von möglichen Flächen im Landkreis geht. „Der überarbeitete Regionalplan ist eine wichtige Grundlage“, so Gerner. Erst dann könnten weitere Schritte in Richtung Projektierung genommen werden.
Für die Umsetzung sei dann aber nicht die Energie GmbH, sondern eine Betreibergesellschaft zuständig. Das könne dann beispielsweise ein beteiligtes Versorgungsunternehmen sein. Auch eine Bürgergenossenschaft ist denkbar. „Ziel ist es, die Wertschöpfung im Landkreis zu lassen“, sagt Gerner.
Das Beteiligungsverfahren zu den vorgeschlagenen Vorrangflächen endete am 30. April. Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde „wird sich sodann intensiv mit den Stellungnahmen auseinandersetzen und dem Regionalen Planungsverband der Region Main-Rhön einen Vorschlag zur Entscheidung über die Vorrangflächen vorlegen.“












