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Verkehr
Ärger über Schrottautos im Kreis Bad Kissingen
Besonders krasser Fall: Dieser Pkw steht seit fast zwei Jahren auf dem Pendlerparkplatz Oberthulba, mittlerweile ist er komplett demoliert worden. Bis Ende April läuft eine letzte Frist zur Beseitigung.
Besonders krasser Fall: Dieser Pkw steht seit fast zwei Jahren auf dem Pendlerparkplatz Oberthulba, mittlerweile ist er komplett demoliert worden. Bis Ende April läuft eine letzte Frist zur Beseitigung. // Ralf Ruppert
Dieses Fahrzeug ohne Nummernschilder steht oberhalb von Fuchsstadt herum.
Dieses Fahrzeug ohne Nummernschilder steht oberhalb von Fuchsstadt herum. // Ralf Ruppert
In Oberthulba wird das Innere des herrenlosen Fahrzeugs seit langem als Mülleimer benutzt.
In Oberthulba wird das Innere des herrenlosen Fahrzeugs seit langem als Mülleimer benutzt. // Ralf Ruppert
Oberthulba – Immer öfter stehen abgemeldete Pkw auf öffentlichen Flächen, zum Teil völlig demoliert. Hinter den Kulissen kostet das viel Arbeit und Zeit.

Reifen zerstochen, Türen aufgebrochen, Müll im Innenraum und keine einzige Scheibe mehr ganz. Seit fast zwei Jahren steht ein abgemeldeter blauer Pkw auf dem Pendler-Parkplatz an der Autobahnauffahrt Oberthulba, nach und nach haben Unbekannte ihre Zerstörungswut daran ausgelassen. Die Stellplätze ringsum sind wegen der Scherben auf dem Boden nicht nutzbar.

„Ich hoffe, dass es bald weg kommt“, sagt Nicole Wehner, Geschäftsleiterin der Gemeinde Oberthulba. Dieses und etliche weitere Schrottautos hätten sie schon viel Zeit gekostet.

Fünf Fahrzeuge ohne Nummernschilder seien alleine der Gemeinde Oberthulba in den vergangenen beiden Jahren gemeldet worden.

„Das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen geht über den Gemeingebrauch einer öffentlichen Verkehrsfläche hinaus und bedarf einer Sondernutzungserlaubnis des Eigentümers“, teilt das Landratsamt Bad Kissingen dazu mit. Sprich: Es ist verboten, einen Pkw ohne Nummernschild auf der Straße oder einen Parkplatz abzustellen.

Bereits im August 2021 erstmals gemeldet

Als erstes wird die Polizei eingeschaltet, um über die Fahrgestellnummer den letzten eingetragenen Halter zu ermitteln. „Erstmals wurde das Fahrzeug im August 2021 festgestellt“, kommentiert der Hammelburger Polizeichef den Fall vom Pendlerparkplatz. Der Fall sei auch dem Landratsamt gemeldet worden.

„Der ehemaligen Halterin wurde eine Frist bis zum 26. April 2023 gesetzt“, sagt Mehler. Erst danach sei eine so genannte Ersatzvornahme möglich. Das heißt: Dann kommt es weg.

Auch in der Nähe des alten Sportplatzes bei Fuchsstadt steht seit einiger Zeit ein Pkw ohne Nummernschilder. Im Innern liegt jede Menge Müll, unter anderem Tankbelege aus Hessen.

„Hier wurde der Halter ermittelt und an die Gemeinde sowie das Landratsamt Bad Kissingen gemeldet“, berichtet Polizeichef Mehler. Der Fuchsstädter Bürgermeister René Gerner hofft, dass auch dieses Fahrzeug bald entfernt wird.

Acht Verfahren im Jahr 2022

Das Landratamt Bad Kissingen hat nach eigenen Angaben im Jahr 2022 acht Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen abgemeldeter Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum bearbeitet. Die meisten Fahrzeuge seien mittlerweile beseitigt, darunter zum Beispiel ein Pkw in Maßbach auf einem öffentlicher Parkstreifen im Wohngebiet.

Aktuell wurden laut der Behörde Meldungen von abgemeldeten Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen in Hammelburg und Bad Kissingen an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Der Pkw in Fuchsstadt sei dem Landratsamt Bad Kissingen bisher nicht bekannt gewesen.

Der Fall auf dem Pendlerparkplatz Oberthulba wurde dem Landratsamt laut Pressestelle im Jahr 2022 mitgeteilt, eine entsprechende Beseitigungsanordnung sei ergangen. Die Kosten für eine eventuelle Beseitigung werden laut Landratsamt dem letzten bekannten Fahrzeughalter auferlegt.

Komplizierte Zuständigkeiten

Werden abgemeldete Pkw entdeckt, sei die Zuständigkeit kompliziert: Auf Gemeindegrund seien nach dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz die jeweiligen Kommunen zuständig, bei Flächen in Eigentum des Freistaates Bayern oder der Bundesrepublik Deutschland das Staatliche Bauamt Schweinfurt und bei Flächen der Autobahn GmbH die Autobahn GmbH, Niederlassung Nordbayern.

Laut Nicole Wehner ist der Pendlerparkplatz Oberthulba zwar im Eigentum des Bundes, allerdings habe die Gemeinde einen Nutzungsvertrag mit der Autobahn GmbH, deshalb musste sie sich selbst darum kümmern.

Bußgeld zwischen 55 und 120 Euro droht

Für die meisten Kommunen im Landkreis sei das Landratsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Lediglich die Städte Bad Kissingen, Bad Brückenau, Hammelburg und Münnerstadt würden die Fälle selbst bearbeiten.

Die Bußgelder betragen laut Landratsamt bei erstmaligem Verstoß zwischen 55 und 120 Euro. Das Verfahren dauere bis zum Erlass eines Bußgeldbescheides rund vier Wochen. Zeitgleich werde der letzte Halter aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen zu beseitigen.

Als allerletzte Vorwarnung wird der so genannte „Rote Punkt“ aufs Fahrzeug geklebt. Der Aufkleber fordert dazu auf, das Fahrzeug zu beseitigen. Wenn dann immer noch nichts passiert, wird es kostenpflichtig entfernt. Das Verwertungsrecht obliege allein den Landratsämtern als Kreisverwaltungsbehörden. „Soweit der erzielte Wert die entstandenen Kosten nicht deckt, wird der Fahrzeughalter für die Restkosten herangezogen.“

Kaufvertrag verhindert Probleme

Im Gemeindegebiet Oberthulba hätten die Halter in zwei Fällen selbst reagiert. Ein Halter hatte angegeben, dass er das Fahrzeug ohne Kaufvertrag verkauft habe. Nicole Wehner rät dringend dazu, sich immer zu vergewissern, wer ein altes Auto kauft und dass es auch umgemeldet wird. Sonst könnten erhebliche Kosten auf den letzten bekannten Halter zukommen.

Eines der fünf abgemeldeten Fahrzeugen habe bei Bauarbeiten im Weg gestanden, deshalb konnte die Gemeinde in diesem Fall schneller handeln. Mittlerweile steht das Schrottauto im Bauhof. Zwei abgemeldete Pkw stehen allerdings noch: das demolierte Schrottauto auf dem Pendlerparkplatz und ein herrenloser Pkw in Thulba.

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